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   BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B   

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BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B (https://dejure.org/2011,31531)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B (https://dejure.org/2011,31531)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - B 12 KR 2/11 B (https://dejure.org/2011,31531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfung untergesetzlicher Rechtsetzungsakte - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfung untergesetzlicher Rechtsetzungsakte - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfung untergesetzlicher Rechtsetzungsakte - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG -

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) können aber nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägig gewesenen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6 mwN ; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B, juris RdNr 10 112 Abs. 2 Satz 1 SGG>; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    So bejaht auch die höchstrichterliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung wegen der fehlenden Möglichkeit Normunterworfener, eine AVE unmittelbar anzufechten, eine gerichtlich vorzunehmende Inzidentkontrolle gerade dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis streiten und diese Ansprüche davon abhängen, ob ein darauf einwirkender, für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag in Einklang mit höherrangigem Recht steht (vgl zB BAGE 40, 288 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG ; BAGE 74, 226 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Gerüstbau ; BAG AP Nr. 12 zu § 91a ZPO; BAG AP Nr. 6 und Nr. 25 zu § 5 TVG).
  • BSG, 14.04.2009 - B 5 R 206/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) können aber nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägig gewesenen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6 mwN ; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B, juris RdNr 10 112 Abs. 2 Satz 1 SGG>; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13) .
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt nämlich, wenn ihre zutreffende Beantwortung nach dem Inhalt der maßgeblichen Rechtsvorschriften bzw der dazu vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung keinem vernünftigen Zweifel (mehr) unterliegen kann (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38) , die Frage also "geklärt" ist.
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    So bejaht auch die höchstrichterliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung wegen der fehlenden Möglichkeit Normunterworfener, eine AVE unmittelbar anzufechten, eine gerichtlich vorzunehmende Inzidentkontrolle gerade dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis streiten und diese Ansprüche davon abhängen, ob ein darauf einwirkender, für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag in Einklang mit höherrangigem Recht steht (vgl zB BAGE 40, 288 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG ; BAGE 74, 226 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Gerüstbau ; BAG AP Nr. 12 zu § 91a ZPO; BAG AP Nr. 6 und Nr. 25 zu § 5 TVG).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt nämlich, wenn ihre zutreffende Beantwortung nach dem Inhalt der maßgeblichen Rechtsvorschriften bzw der dazu vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung keinem vernünftigen Zweifel (mehr) unterliegen kann (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6 und § 160a Nr. 21 S 38) , die Frage also "geklärt" ist.
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 08.06.2011 - B 12 KR 2/11 B
    Die Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) können aber nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägig gewesenen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 18 RdNr 6 mwN ; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B, juris RdNr 10 112 Abs. 2 Satz 1 SGG>; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

  • BSG, 09.06.2015 - B 12 KR 7/14 B

    Nachforderung von Beiträgen und Säumniszuschlägen; Höchstrichterlich geklärte

    So hat der Senat in seinem Beschluss vom 8.6.2011 (B 12 KR 2/11 B) in Bezug auf die Überprüfung einer auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gestützten Beitragsnachforderung bereits darauf hingewiesen, dass untergesetzliche Rechtsetzungsakte, die in einem Rechtsstreit für die Beurteilung geltend gemachter Ansprüche entscheidungserheblich sind, bei entsprechendem Anlass regelmäßig inzident auch auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hin zu überprüfen sind, sofern nicht Abweichendes im Sinne eines Entscheidungsmonopols anderer Gerichte oder Behörden ausnahmsweise explizit geregelt ist (aaO - Juris RdNr 7).

    Der Kläger trägt vor (Beschwerdebegründung S 5 f), das angefochtene LSG-Urteil weiche von der Entscheidung des BSG - B 12 KR 2/11 B -, aber auch von Entscheidungen des BAG ab.

    In der Entscheidung des BSG vom 8.11.2011 - richtig vom 8.6.2011 - (B 12 KR 2/11 B) heiße es ua: "...Untergesetzliche Rechtssetzungsakte, die in einem Rechtsstreit für die Beurteilung geltend gemachter Ansprüche entscheidungserheblich sind bei entsprechendem Anlaß regelmäßig inzident auch auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 439/79 - BVerfGE 55, 7; Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, BVerfGE 44, 322; BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 - BVerwGE 136, 54 und 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 m. w. N.; BSG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - B 12 KR 2/11 B -, juris; BAG, Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 -, BAGE 31, 241; Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 -, NJW 1990, 3036; zusammenfassend Wank, in: Wiedemann, TVG-Kommentar, 7. Aufl. 2007, § 5 Rn. 33 ff.

    BSG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - B 12 KR 2/11 B -, juris.

  • BSG, 10.03.2016 - B 1 KR 97/15 B

    Krankenversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision -

    Dies kann auch nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägig gewesenen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (vgl nur BSG Beschluss vom 8.6.2011 - B 12 KR 2/11 B - Juris mwN) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 5 R 466/11 B
    Der Kläger lässt hierbei jedoch unbeachtet, dass die besonderen Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) keinesfalls durch das Aufwerfen von Rechtsfragen über vermeintliche Ermittlungsfehler (hier: fehlerhafte Methodik bei der Einholung von Sachverständigengutachten) umgangen werden dürfen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 8.6.2011 - B 12 KR 2/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 03.03.2021 - B 1 KR 71/20 B

    Anspruch auf Versorgung mit einer Mammareduktionsplastik

    Die gesetzlichen Anforderungen zur erforderlichen Bezeichnung einer Sachaufklärungsrüge, die die Klägerin hier nicht erfüllt (dazu sogleich unter 3.) , können aber durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach prozessualen Pflichten des Gerichts nicht umgangen werden (vgl BSG vom 8.6.2011 - B 12 KR 2/11 B - juris RdNr 8 mwN; vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16e mwN) .
  • BSG, 18.01.2012 - B 5 R 406/11 B
    Die Klägerin lässt jedoch unbeachtet, dass die besonderen Anforderungen an eine statthafte Sachaufklärungsrüge (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 iVm § 103 SGG) keinesfalls durch das Aufwerfen von Rechtsfragen über vermeintliche Ermittlungsfehler (hier: Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens trotz divergierender Gutachten) umgangen werden dürfen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 8.6.2011 - B 12 KR 2/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 04.06.2012 - B 8 SO 26/12 B
    Diese Anforderungen können auch nicht durch das Aufwerfen von Rechtsfragen nach vermeintlich einschlägigen prozessualen Pflichten eines Gerichts umgangen werden (vgl nur BSG, Beschluss vom 8.6.2011 - B 12 KR 2/11 B - mwN).
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