Rechtsprechung
   BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42197
BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B (https://dejure.org/2015,42197)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B (https://dejure.org/2015,42197)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - B 8 SO 94/14 B (https://dejure.org/2015,42197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 147/10

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für den Betreuungsaufwand in

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    L 8 SO 147/10 (LSG Niedersachsen-Bremen).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (dazu BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • SG Oldenburg, 01.03.2010 - S 22 SO 69/07
    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    S 22 SO 69/07 (SG Oldenburg).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 08.06.2015 - B 8 SO 94/14 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht