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   BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B   

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https://dejure.org/2013,54318
BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B (https://dejure.org/2013,54318)
BSG, Entscheidung vom 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B (https://dejure.org/2013,54318)
BSG, Entscheidung vom 08. August 2013 - B 10 EG 16/13 B (https://dejure.org/2013,54318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - Übergehen eines Klageanspruchs - prozessualer Anspruch - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler - Übergehen eines Klageanspruchs - prozessualer Anspruch - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .

    Eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG vermag eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu stützen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10) .

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 1995/12
    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Mit Urteil vom 22.1.2013 (Az L 11 EG 1995/12) hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) einen Anspruch der Klägerin auf höheres Elterngeld für den vierten bis siebten Lebensmonat ihrer am 5.12.2008 geborenen Tochter verneint.
  • BSG, 17.06.2013 - B 10 EG 6/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 17.6.2013 (B 10 EG 6/13 B) als unzulässig verworfen.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Hierzu hätte sie neben der Darstellung des materiell-rechtlichen Regelungsinhalts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Einzelnen ausführen müssen, inwiefern die Rechtsfrage vom BSG bisher noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) und sich für die Beantwortung der Frage auch keine ausreichenden Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen des BSG finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Hierzu hätte sie neben der Darstellung des materiell-rechtlichen Regelungsinhalts des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Einzelnen ausführen müssen, inwiefern die Rechtsfrage vom BSG bisher noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65) und sich für die Beantwortung der Frage auch keine ausreichenden Anhaltspunkte in vorliegenden Entscheidungen des BSG finden lassen (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8) .
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65) .
  • LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Es bedarf einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Rechtsfrage, also einer Breitenwirkung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. BSG vom 8. August 2013 - B 10 EG 16/13 B - Juris-Rn. 3).
  • BSG, 29.09.2020 - B 14 KG 6/20 B
    Ob dies der Fall ist, kann nach der Rechtsprechung des BSG im Verfahren der Beschwerde auf Zulassung der Revision als Verfahrensfehler gerügt werden (vgl nur zuletzt BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 4/16 B - SozR 4-1500 § 140 Nr. 3 RdNr 9; BSG vom 8.8.2013 - B 10 EG 16/13 B - juris RdNr ) .
  • LSG Hessen, 18.02.2014 - L 2 R 446/12

    Zulässigkeit der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung eines Beitragszuschusses

    Es bedarf einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Rechtsfrage, also einer Breitenwirkung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. BSG vom 8. August 2013 - B 10 EG 16/13 B).
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