Rechtsprechung
BSG, 08.09.1976 - 11 RK 10/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialgerichtliches Verfahren - Ruhen des Verfahrens - Anwendbarkeit von ZPO-Vorschriften
Papierfundstellen
- NJW 1977, 863
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1962 - III B 264/62
Auszug aus BSG, 08.09.1976 - 11 RK 10/76
Dementsprechend ist auch anerkannt, daß EUR 251 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwendung findet (vgl. BVerwG NJW 62, 1170, 1171; OVG Münster, NJW 62, 1931 sowie Eyermann/Fröhler, Rdnr. 17 zu 5 94 VwGO und Redeker/von Oertzen, Rdnr. 14 zu 5 94 VwGO).
- BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R
Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur …
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 132/15 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 160a Abs 5 SGG - …
Denn nach § 202 SGG iVm § 251 Satz 1 ZPO (zur Anwendbarkeit in sozialgerichtlichen Verfahren BSG vom 8.9.1976 - 11 RK 10/76 - SozR 1750 § 251 Nr. 1 RdNr 2) hat das Gericht das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wenn beide Parteien dies beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. - BSG, 10.12.2013 - B 13 R 63/11 R
Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente …
Auch wenn die Klägerin die Ruhendstellung des Verfahrens (§ 202 SGG iVm § 251 ZPO; vgl dazu BSG SozR 1750 § 251 Nr. 1) beantragt hat (unter Hinweis auf die Entschließung des Bundesrates "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen" und den Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen der CDU, CSU und SPD, "Deutschlands Zukunft gestalten", 18. Legislaturperiode) und die Beklagte dem zugestimmt hat, liegt kein wichtiger Grund vor, der das Ruhen dieses Verfahrens unter Berücksichtigung der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Beteiligten und des Gerichts zweckmäßig erscheinen ließe (vgl auch BSG vom 15.8.2007 - B 12 P 2/07 B - Juris RdNr 4).
- LSG Bayern, 15.04.2014 - L 20 R 259/14
Wegen Ruhen des Verfahrens
Ein Antrag des Klägers und des Beklagten ist notwendig; ohne Einverständnis beider Hauptbeteiligter kann das Gericht das Ruhen nicht anordnen (…Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., Vor § 114 Rz 4; BSG Beschluss vom 08.09.1976 - 11 RK 10/76 - SozR 1750 § 251 Nr. 1). - LSG Bayern, 27.01.2015 - L 15 SF 162/12
Bindende Festlegungen im Hauptsacheverfahren
Auch das BSG geht davon aus, dass durch ein Weglegen der Akten nach sechsmonatigem Ruhen der Rechtsstreit nur statistisch-verwaltungsmäßig, nicht aber prozessrechtlich als erledigt zu behandeln ist (vgl. BSG, Beschluss vom 08.09.1976, Az.: 11 RK 10/76). - LSG Bayern, 16.04.2014 - L 20 R 259/14
Aufhebung einer Ruhensanordnung; Fehlen des Rechtsschutzinteresses für eine …
Ein Antrag des Klägers und des Beklagten ist notwendig; ohne Einverständnis beider Hauptbeteiligter kann das Gericht das Ruhen nicht anordnen (…Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., Vor § 114 Rz 4; BSG Beschluss vom 08.09.1976 - 11 RK 10/76 - SozR 1750 § 251 Nr. 1). - LSG Bayern, 02.01.1981 - L 12/B 74/80 Die Regeln der ZPO über das Ruhen des Verfahrens sind im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbar (Anschluß an BSG 1976-09-08 11 RK 10/76 = SozR 1750 § 251 Nr. 1).2.
- BGH, 15.10.1957 - 1 StR 342/57
Rechtsmittel
Zu den Ausführungen der Revision über die vermeintliche Unvereinbarkeit des § 175 a Nr. 3 StGB mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter wird auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1977, 863 Nr. 1 verwiesen.