Rechtsprechung
BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 13/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahnarzt - Vergütung - Soldat - Heilfürsorge - Mehrleistung - Nicht genehmigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 18.09.1991 - S 1a Ka 76/90
- BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 13/92
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R
Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …
Aus dem engen Zusammenhang der Regelungen für Heilfürsorgeberechtigte in § 75 Abs. 3 SGB V mit dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag in § 75 Abs. 1 SGB V folgt gleichwohl mit hinreichender Deutlichkeit, daß der Gesetzgeber den K(Z)ÄVen die Aufgabe übertragen hat, die Versorgung dieses Personenkreises durch ihre Mitglieder in ähnlicher Weise sicherzustellen, wie dies bei den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist (so bereits BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5 S 16 f für die Berechtigung zur Beanstandung der zahnärztlichen Honorarabrechnungen durch die KZÄV).Mit Urteil vom 8. September 1993 (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5) wurde der Klage eines Zahnarztes gegen eine KZÄV auf Vergütung stattgegeben, weil leistungseinschränkende Richtlinien der Bundesrepublik von der KZÄV im Verhältnis zum Zahnarzt nicht rechtswirksam umgesetzt worden waren.
Denn weder erklärt § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB V den EKV-Z für umfassend anwendbar (vgl BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5 S 16), noch geht es bei Verzugszinsen in erster Linie darum, wie vertrags(zahn)ärztliche Leistungen "zu vergüten" sind; die Höhe der Vergütung für eine Leistung bestimmt sich allein nach deren Bewertungszahl und dem Punktwert (…vgl BSG SozR 3-2500 § 74 Nr. 9 S 38).
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 5/06 B
Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragszahnärztlichen …
Wurde dagegen vom Heil- und Kostenplan abgewichen oder dieser nicht sachgerecht ausgeführt, greift der Ausschluss nicht ein; insoweit ist also Raum für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bzw Schadensfeststellung (BSG USK 92 162 S 802;… BSG SozR 5545 § 24 Nr. 2 S 4; vgl auch BSG ErsK 1988, 472, 473 f; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5 S 17 iVm S 22 f). - BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B
Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung über Honoraranspruch bei der …
Soweit die Klägerin auf das Urteil des zwischenzeitlich für das Kassenzahnarztrecht zuständig gewesenen 14a-Senats des BSG vom 8. September 1993 (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 5) Bezug nimmt, stellt sie nicht in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG entsprechenden Weise heraus, welchen Rechtssatz der 14a-Senat in dieser Entscheidung zum Rechtsverhältnis zwischen KZÄV und Bundesrepublik Deutschland (Wehrbereichsverwaltung) entwickelt haben soll. - VG Darmstadt, 17.02.2006 - 1 E 73/03
Die ärztliche Versorgung der Zivildienstleistenden wird durch die freie …
Das Gericht hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser am Sachleistungsprinzip orientierten Regelung der Heilfürsorge, die von der Rechtsprechung bislang nicht in Frage gestellt wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.11.2003 - 2 C 38/02 -, BVerwGE 119, 265 ff.; Bundessozialgericht, Urteil vom 08.09.1993 - 14 a RKa 13/92, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 20.05.1980 - IV 488/79 -, zitiert nach juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil. v. 27.10.1994 - 25 A 2897/94 -, zitiert nach juris).