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   BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92   

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BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92 (https://dejure.org/1993,432)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1993 - 14a RKa 7/92 (https://dejure.org/1993,432)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1993 - 14a RKa 7/92 (https://dejure.org/1993,432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 66
  • MDR 1994, 928
  • NZS 1994, 125
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (38)

  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Richtlinien dürfen den Anspruch des Versicherten auf eine notwendige und zweckmäßige ärztliche Behandlung in den Grenzen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht einschränken (BSGE 63, 163, 165 [BSG 05.05.1988 - 6 RKa 27/87] = SozR 2200 § 386p Nr. 2).

    Zwischen Wirtschaftlichkeitsgebot und (zahn)ärztlicher Therapiefreiheit besteht zwangsläufig eine Antinomie, die Einschränkungen der Therapiefreiheit rechtfertigen kann (BSGE 63, 163, 165) [BSG 05.05.1988 - 6 RKa 27/87].

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Zwar steht die Auswahl und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen grundsätzlich im Ermessen der Beklagten; ihre Entscheidungen unterliegen insoweit gemäß § 54 Abs. 2 S 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung (BSGE 62, 127, 129).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Entsprechend hat das BSG zu den Außenseitermethoden entschieden, aus dem SGB V ergäben sich im Vergleich mit den entsprechenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) aF keine weitergehenden Leistungsverpflichtungen der gesetzlichen KKn; eher seien ihnen bei der Anwendung solcher Methoden engere Grenzen gesetzt, als sie die Rechtsprechung zur alten Rechtslage vorgesehen hatte (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 13 mit Hinweis auf Schulin/Enderlein, ZSR 1990, 502 f; Biehl/Ortwein, SGb 1991, 529, 537 f; Schirmer in GK-SGB V, RdNrn 30 ff zu § 2 SGB V, Stand Februar 1991).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Andernfalls könnte er sich zudem dem Vorwurf der strafbaren Körperverletzung wegen fehlender Einwilligung ausgesetzt sehen (zur Bedeutung umfassender Aufklärung als Voraussetzung rechtfertigender Einwilligung beim Heileingriff vgl BGHR StGB § 223 Abs. 1 Heileingriff; BGH NJW 1978, 1206 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 372/77]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Ähnlich wie die Meinungsfreiheit nur in den Grenzen der allgemeinen Gesetze gewährleistet ist (Art. 5 Abs. 1 GG), wobei die allgemeinen Gesetze umgekehrt den Wert der Meinungsfreiheit berücksichtigen müssen (BVerfGE 62, 230, 244; 7, 198), besteht die Therapiefreiheit nur in den Grenzen der RL, wobei diese die verfassungsrechtliche Grundlage der Therapiefreiheit und deren Ausformung in anderen höherrangigen Rechtsvorschriften angemessen berücksichtigen müssen.
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Ähnlich wie die Meinungsfreiheit nur in den Grenzen der allgemeinen Gesetze gewährleistet ist (Art. 5 Abs. 1 GG), wobei die allgemeinen Gesetze umgekehrt den Wert der Meinungsfreiheit berücksichtigen müssen (BVerfGE 62, 230, 244; 7, 198), besteht die Therapiefreiheit nur in den Grenzen der RL, wobei diese die verfassungsrechtliche Grundlage der Therapiefreiheit und deren Ausformung in anderen höherrangigen Rechtsvorschriften angemessen berücksichtigen müssen.
  • Drs-Bund, 19.02.1993 - BT-Drs 12/4405
    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Besonderes Gewicht erhalten diese Bedenken auch dadurch, daß selbst die Bundesregierung angesichts der von Amalgam möglicherweise ausgehenden Gefahren annimmt, daß der Arzt bei der Wahl zwischen Amalgam und Kunststoff als Zahnfüllungsmaterial auch im Seitenzahnbereich in seiner Therapieentscheidung frei sei (Stellungnahme der Bundesregierung auf Anfragen der Abgeordneten Dr. Otto, BT-Drucks 12/4405, S 20).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    In der Regierungsbegründung zu § 2 Abs. 1 SGB V, der den später durch den Ausschuß eingefügten Satz 2 noch nicht enthielt, heißt es hingegen, daß der "allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse" Leistungen ausschließe, die mit wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden erbracht würden; neue Verfahren, die nicht ausreichend erprobt seien, oder Außenseitermethoden, die zwar bekannt seien, sich aber nicht bewährt hätten, lösten keine Leistungspflicht der Krankenkasse (KK) aus (BT-Drucks 11/2237, S 157).
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 3464/88

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden durch unterlassene Rückfrage bei Mandanten

    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Das würde die Gewährleistung der besonderen Therapierichtungen wieder aufheben (Zuck, NJW 1991, 2933, 2935) [VGH Hessen 13.03.1991 - 1 UE 3464/88].
  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 3/68
    Auszug aus BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92
    Dem steht nicht entgegen, daß die bei der KZÄV errichteten gemischt besetzten Ausschüsse im eigenen Namen entscheiden, so daß die Anfechtungsklage gegen den Ausschuß zu richten ist (zu den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen im Primärkassenbereich: BSG SozR Nr. 15 zu § 70 SGG; BSG Urteil vom 30. Mai 1969 - 6 RKa 3/68 - USK 6960; zu Zulassungs- und Berufungsausschüssen: BSGE 6, 278; BSG SozR Nr. 16 zu § 70 SGG; BSG Urteil vom 19. Oktober 1971 - 6 RKa 22/68 - USK 71180; Urteil vom 29. Oktober 1986 - 6 RKa 32/86 - MedR 1987, 254; SozR 1500 § 96 Nr. 32; BSGE 66, 6 = SozR 2200 § 368a Nr. 24; zum Prothetik-Einigungsausschuß: BSG SozR 1500 § 70 Nr. 3).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 3/90

    Berufsausübungs- und Eigentumsrechte; Pharmazeutisches Unternehmen

  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 22/68
  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 32/86
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 17/90

    Umwandlung des Sachleistungsanspruchs eines Versicherten der gesetzlichen

  • BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 25/88

    Befangenheit des Vorsitzenden des Disziplinarausschusses

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 4/90

    Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenfeststellung - Krankenversicherung -

  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 37/89

    Ausschlußfrist für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens in der Satzung

  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88

    Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88

    Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 19/87

    Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels iS. des § 182 Abs. 2 RVO bei Krankheiten

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 47/58

    Berechnung des für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel -

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen

  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 24/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung -

  • BSG, 18.02.1986 - 6 RKa 10/85

    Beteiligtenfähigkeit - Prothetik-Einigungsausschuß - Mängelanspruch

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Insbesondere gehört die beim Kläger angewandte Methode nicht zur Naturheilkunde, so daß offenbleiben kann, ob die Naturheilkunde ihrerseits, wie der frühere 14a-Senat des BSG gemeint hat, als besondere Therapierichtung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist (BSGE 73, 66, 72 = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 S 8).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    In Bezug auf Leistungen der besonderen Therapierichtungen sind selbst in der gerichtlichen Praxis teilweise Rechtsauffassungen vertreten worden, die deutlich im Gegensatz zur Rechtsprechung des 1. Senats des BSG stehen (vgl BSG - 14a. Senat - BSGE 73, 66 = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2 - Amalgam; LSG Niedersachsen, NZS 1996, 74 ).

    Dem steht nicht entgegen, dass der für das Kassenzahnarztrecht zuständig gewesene, inzwischen aufgelöste 14a. Senat des BSG in seiner Amalgam-Entscheidung vom 8. September 1993 (BSGE 73, 66, 72 = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2) von der Naturheilkunde als einer besonderen Therapierichtung gesprochen hat.

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Soweit der 14a Senat des BSG in seinem das kassenärztliche (vertragsärztliche) Disziplinarrecht betreffenden Urteil vom 8. September 1993 (BSGE 73, 66 = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2) beiläufig davon gesprochen hat, die Therapiefreiheit in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsrecht könne "einen Anspruch auf eine bestimmte Behandlungsweise (in Form der Sachleistung oder der Kostenerstattung) nur nach Maßgabe ... auslösen", ist klarzustellen: Seit dem 1. Januar 1989 gibt es im SGB V nur in den im Parlamentsgesetz geregelten oder mit dessen Ermächtigung im Satzungsrecht vorgesehenen Fällen eine Durchbrechung des Naturalleistungsprinzips (siehe oben), also nicht nach § 13 Abs. 2 SGB V, eine Kostenerstattung/Kostenübernahme als Sozialleistung (Geldleistung, § 11 S 1 SGB I).

    Es handelt sich vielmehr um Bundesrecht, das ua für die Krankenversicherungsträger und die Kassenärzte (in einem hier nicht zu erörternden Sinne) verbindlich ist (§ 92 Abs. 7 SGB V - vgl BSG Urteil vom 8.9. 1993 - BSGE 73, 66 = SozR 3-2500 § 2 Nr. 2; BSGE 63, 163 [BSG 05.05.1988 - 6 RKa 27/87] = SozR 2200 § 368p Nr. 2; BSGE 38, 35 = SozR 2200 § 368p Nr. 1).

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