Rechtsprechung
   BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24048
BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R (https://dejure.org/2015,24048)
BSG, Entscheidung vom 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R (https://dejure.org/2015,24048)
BSG, Entscheidung vom 08. September 2015 - B 1 KR 22/14 R (https://dejure.org/2015,24048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 SGB 4, § 17 SGB 4, § 18 SGB 4, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 27 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 5 vom 14.11.2003
    Krankenversicherung - Zahnersatz - doppelter Festzuschuss - unzumutbare Belastung - Berücksichtigung von Zuwendungen Angehöriger - Verfassungsmäßigkeit - Einklang mit UN-Behindertenrechtskonvention

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen Festzuschuss für die Reparatur von Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine unzumutbare Belastung einer Rentnerin in einem Seniorenheim bei Zuwendungen der Kinder zum Ausgleich ungedeckter Heimkosten

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Zahnersatz - doppelter Festzuschuss - unzumutbare Belastung - Berücksichtigung von Zuwendungen Angehöriger - Verfassungsmäßigkeit - Einklang mit UN-Behindertenrechtskonvention

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 55 Abs. 2
    Anspruch auf einen Festzuschuss für die Reparatur von Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine unzumutbare Belastung einer Rentnerin in einem Seniorenheim bei Zuwendungen der Kinder zum Ausgleich ungedeckter Heimkosten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf einen Festzuschuss für die Reparatur von Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    § 55 Abs. 2 S 4 SGB V bestimmt lediglich, dass Grundrenten, die Beschädigte nach dem BVG oder nach anderen Gesetzen in entsprechender Anwendung des BVG erhalten, sowie Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung für Schäden an Körper und Gesundheit gezahlt werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem BVG nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören, weil sie nach der Vorstellung des Gesetzgebers schädigungsbedingte Mehraufwendungen abdecken sollen (BT-Drucks 11/2237 S 18 zu § 69 Abs. 3 S 2) .

    Der Begriff der Einnahmen zum Lebensunterhalt findet sich wortgleich in § 62 SGB V (und auch noch in § 10 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 SGB V des Gesetzentwurfs zum Gesundheits-Reformgesetz, BT-Drucks 11/2237 S 13) .

    In der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/2237 S 161 zu § 10 Abs. 1 SGB V und S 187 zu § 69 Abs. 2 SGB V) heißt es: "Einnahmen zum Lebensunterhalt sind - wie schon im geltenden Recht (§ 180 Abs. 4 RVO) - die persönlichen Einnahmen, die dem tatsächlichen Lebensunterhalt dienen, also die Einnahmen, die der typischen Funktion des Arbeitsentgelts beim Pflichtversicherten entsprechen.

    Der Begriff ist danach nicht mit einem anderen Einkommensbegriff vergleichbar, etwa mit dem durch steuerrechtliche Besonderheiten geprägten Begriff des Gesamteinkommens (§ 16 SGB IV; BT-Drucks 11/2237 S 161 zu § 10 Abs. 1 SGB V) , der ua der Familienversicherung in § 10 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 SGB V idF des Gesetzentwurfs vom 3.5.1988 zugrunde gelegt wird (vgl dazu auch BT-Drucks 11/2237 S 161) , sondern geht darüber hinaus.

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen -

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Er erfasst alle tatsächlich erzielten (Brutto-)Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die der typischen Funktion des Arbeitsentgeltes beim Pflichtversicherten entsprechen (BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 4 RdNr 13) .

    Dazu zählen etwa auch freigiebige Leistungen Dritter, nicht mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger des Versicherten, selbst wenn die Zuwendungen für einen bestimmten Zweck gewährt werden (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 4 RdNr 19; vgl ähnlich zu § 194 Abs. 2 S 1 SGB III aF BSGE 88, 258, 260 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 3 mwN; zum Zuwendungsbegriff nach § 84 SGB XII vgl BSGE 113, 86 = SozR 4-3500 § 84 Nr. 1).

    Es ist auch nicht Aufgabe der Rechtsprechung, als ungerecht empfundene Entscheidungen des Gesetzgebers ohne gesetzliche Grundlage zu korrigieren (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 4 RdNr 18) .

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Der Gesetzgeber stellt dabei allein auf die Faktizität des Bezugs von bedürftigkeitsabhängigen Leistungen ab (dazu b; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 LS) , die typisierend die Annahme rechtfertigt, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten von Zahnersatz zumutbar tragen zu können.

    bb) § 55 Abs. 2 S 2 SGB V verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 5 zu § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V aF; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 zu § 61 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB V aF) .

    Denn die Norm stellt ausdrücklich auf den tatsächlichen Bezug von bedürftigkeitsabhängigen Leistungen ("erhält") bzw auf die tatsächliche Zahlung der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger ("getragen werden") ab (BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 LS) .

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Der Gesetzgeber darf danach bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl BVerfGE 75, 108, 162) , wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl BVerfGE 111, 115, 137; BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 15-17 mwN) .
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Der Gesetzgeber darf danach bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl BVerfGE 75, 108, 162) , wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl BVerfGE 111, 115, 137; BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 15-17 mwN) .
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber allerdings im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; 100, 59, 90; 103, 392, 397 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39, stRspr) .
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber allerdings im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; 100, 59, 90; 103, 392, 397 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39, stRspr) .
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Dazu zählen etwa auch freigiebige Leistungen Dritter, nicht mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger des Versicherten, selbst wenn die Zuwendungen für einen bestimmten Zweck gewährt werden (vgl BSG SozR 4-2500 § 62 Nr. 4 RdNr 19; vgl ähnlich zu § 194 Abs. 2 S 1 SGB III aF BSGE 88, 258, 260 ff = SozR 3-4300 § 193 Nr. 3 mwN; zum Zuwendungsbegriff nach § 84 SGB XII vgl BSGE 113, 86 = SozR 4-3500 § 84 Nr. 1).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber allerdings im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl BVerfGE 87, 234, 255 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; 100, 59, 90; 103, 392, 397 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39, stRspr) .
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 154/05

    Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes bei Leistung einer

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 22/14 R
    Der Gesetzgeber darf danach bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie besonders im Bereich der Sozialversicherung auftreten - typisierende Regelungen treffen (vgl BVerfGE 75, 108, 162) , wenn die damit verbundenen Härten nicht besonders schwer wiegen und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl BVerfGE 111, 115, 137; BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 15-17 mwN) .
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 47/93

    Krankenkasse - Zahnersatz - Versicherungspflichtig - Arbeitslosenhilfe -

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - Beschränkung der Zahnersatzversorgung auf Zuschuss -

  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81

    Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit

    b) Ob Art. 25 UN-BRK darüber hinaus ein spezielles Diskriminierungsverbot enthält (so BSG Urteil vom 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69, RdNr 16 sowie BVerfG Beschluss vom 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - NJW 2022, 380 = juris RdNr 103: "Die Vertragsstaaten sind nach Art. 25 BRK insbesondere verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen in jeder Hinsicht diskriminierungsfreien Zugang zu der für sie notwendigen Gesundheitsversorgung zu verschaffen"; offengelassen von BSG Urteil vom 15.10.2014 - B 12 KR 17/12 R - BSGE 117, 117 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 24, RdNr 30) , welches - ebenso wie das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 5 Abs. 2 UN-BRK (vgl hierzu BSG Urteil vom 6.3.2012, aaO RdNr 29; BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 22/14 R - SozR 4-2500 § 55 Nr. 3 RdNr 23) - unmittelbar anwendbar wäre, muss der Senat nicht entscheiden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 4 KR 281/16
    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 22/14 R, zitiert nach juris) und führt in seiner Schlussfolgerung dazu, dass die Beklagte nicht über die bereits gewährten Leistungen hinausgehen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 4 KR 270/16
    Dies ist nicht zu beanstanden (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 8. September 2015, B 1 KR 22/14 R, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - L 1 KR 475/20
    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz (GG) aus (so ausdrücklich zur Vorschrift des § 55 SGB V mit der Begrenzung der Kosten für Zahnersatz auf Festzuschüsse: BSG, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 22/14 R - Rdnr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 4 KR 4185/15
    Die Beschränkung des Leistungsanspruches auf Festzuschüsse ist vom BSG auch stets als verfassungsgemäß angesehen worden (etwa BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 5/12 R - in juris, Rn. 43 ff.; BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 22/14 R - in juris, Rn. 21 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht