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   BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80   

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https://dejure.org/1981,5904
BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80 (https://dejure.org/1981,5904)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1981 - 7 RAr 85/80 (https://dejure.org/1981,5904)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 7 RAr 85/80 (https://dejure.org/1981,5904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 227
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80
    November 1980 - 7 RAr 1h/80 - und vom 10. Dezember 1980 7 RAr 14/78 -).

    1980 - 7 RAr 14/78 -) oder die Anwendbarkeit des 5 113 Abs. 2 AFG idF des StEnth 1981.

  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 99/79

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe

    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80
    - 7 RAr - BSGE 51, 10 -, vom 13.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.1979 - L 3 AR 1219/78
    Auszug aus BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80
    Übergang zu IV/IV von vorher III/V, bzw zu III/V von vorher IV/IV. Der Begriff bedeutet jedenfalls, daß ein Steuerklassenwechsel iS von @ 113 Abs. 2 AFG nicht, dh überhaupt nicht vorliegt, wenn - wie hier - Ehegatten erstmals nach Eingehen der Ehe anstelle der bis dahin für sie als Nichtverheiratete geltenden Steuerklassen die nunmehr für sie als Eheleute steuerrechtlich in Betracht kommenden Steuerklassen in ihre Lohnsteuerkartâ- leintragen lassen (so auch LSG Baden-Württemberg vom 18. Juli 1979 - L 3 Ar 1219/78 - Kessler in AuB 1980, 193, 195; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm. 2. AFG, 4. Lfg, Stand August 1976, RdNr 9 zu 5 113).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Allerdings sind sowohl ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten (vgl hierzu BSGE 52, 227, 230 ff = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 49 = SozR 4100 § 113 Nr. 5 S 29) - wie vorliegend zum 1. April 1999 - als auch eine Änderung auf den für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarten der Ehegatten (§ 137 Abs. 4 Satz 3 iVm Abs. 3 Satz 3 SGB III; vgl dazu BR-Drucks 503/92 S 23 zu § 113 AFG) nach § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III von dem Tage an zu berücksichtigen, an dem die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen wirksam werden, wenn .
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    b) Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 52, 227; BSG Urteile vom 25.8.1987 - 7 RAr 70/86 - und vom 26.9.1989 - 11 RAr 63/88 - SozR 4100 Nr. 6, 10 zu § 113 AFG ) ein Steuerklassenwechsel im Sinne des § 113 Abs. 2 AFG nicht vor bei der erstmaligen Steuerklassenwahl von Ehegatten und der Steuerklassenwahl zu Beginn des Jahres.

    Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 1 EStG , wonach der Arbeitnehmer nur bei zu Beginn des Kalenderjahres bestehender, also anfänglicher Unrichtigkeit, nicht aber bei nachträglicher Unrichtigkeit verpflichtet ist, die Eintragung der Steuerklasse und des Familienstandes ändern zu lassen (vgl. dazu auch BSGE 52, 227, 229).

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    dazu im einzelnen BSGE 52, 227, 230 : SozR 4100 3 113 Nr. 2; SozR 4100 $ 113 Nr. 3).

    Der % 113 AFG folgt nicht nur nach Aufbau und Wortlaut, sondern auch nach der Absicht des Gesetzgebers der Systematik des Steuerrechts, wie der Senat schon entschieden hat (BSGE 52, 227, 232 : SozR 4100 S 113 Nr. 2).

    Ein von nichts anderem als der bloßen Antragstellung beider Ehegatten abhängiger Steuerklassenwechsel zwischen ihnen soll deshalb nur dann relevant für die Höhe des Alg-Anspruchs sein, wenn er objektiv geboten war (vgl dazu des näheren BSGE 52, 227, 233 : SozH 4100 3 113 Nr. 3).

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 52/82
    Individuellen Besonderheiten trägt das Gesetz durch die Zulassung der Berücksichtigung späterer Änderungen der Lohnsteuerklasse Rechnung (5 113 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 AFG), wobei die Anbindung an steuerrechtliche Regelungen aufrechterhalten bleibt (vgl dazu BSGE 52, 227, 229 ff : SozR 4100 $ 113 Nr. 2).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist für den Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten, wie er hier vorliegt (vgl BSGE 52, 227 = SczR H1OO % 113 Nr. 2), in £ 113 Abs. 2 AFG eine Sonderregelung getroffen worden, die die Anwendung des $ 113 Abs. 1 AFG insoweit ausschließt (BSG SozR "100 S 113 Nr. 1).

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 57/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG

    Es genügt, daß den Eheleuten freisteht, diese Kombination zu wählen und, daß sie sowohl bei Eintragung anläßlich der Heirat (vgl BSGE 52, 227) als auch bei erstmaliger Ausstellung einer Steuerkarte für den anderen Ehegatten oder beide Ehegatten im Laufe des Jahres (vgl LStR 1986 Abschn 77 Abs. 2) als auch bei Eintragung in die Steuerkarte zum Jahresanfang für die Berechnung des Alg wirksam wird.
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Ein solcher Steuerklassenwechsel liegt zwar noch nicht vor, wenn Ehegatten erstmals nach Eingehen der Ehe anstelle der bis dahin für sie als Nichtverheiratete geltenden Steuerklassen die nunmehr für sie als Eheleute steuerrechtlich in Betracht kommenden Steuerklassen in ihre Lohnsteuerkarten eintragen lassen (BSGE 52, 227 : SozR "100 5 113 Nr. 2 : SGb 1982, 252 mit Anm Martens).
  • LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 402/04

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg);

    Damit läge ein Lohnsteuerklassenwechsel im Sinne des § 137 Abs. 4 SGB III nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 08.10.1981 - Az: 7 RAr 85/80).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Hiervon weicht § 113 Abs. 2 Satz 2 AFG ebensowenig ab wie von den steuerrechtlichen begrifflichen Voraussetzungen für den Steuerklassenwechsel (vgl näher BSGE 52, 227, 232 = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5) Das LSG hat zudem den Zweck der Vorschrift zu Unrecht allein darin erblickt, daß der mißbräuchliche Steuerklassenwechsel unter Ehegatten, die auf solche Weise höhere Lohnersatzleistungen erzielen wollen, verhindert werden soll.
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

    Hiervon weicht § 113 Abs. 2 Satz 2 AFG ebensowenig ab wie von den steuerrechtlichen begrifflichen Voraussetzungen für den Steuerklassenwechsel (vgl näher BSGE 52, 227, 232 = SozR 4100 § 113 Nr. 2; BSGE 61, 45, 50 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).
  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/80
    Der gleiche Grundsatz muß aber wegen der Gesetzesidentität in 5 113 Abs. 4 AFG auch für die Neuregelung des @ 113 Abs. 2 AFG durch das StEnth 1981 gelten, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 8. Oktober 1981 - 7 RAr 85/80 -, nicht veröffentlicht).
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