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   BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B   

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https://dejure.org/2010,30856
BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B (https://dejure.org/2010,30856)
BSG, Entscheidung vom 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B (https://dejure.org/2010,30856)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - B 8 SO 49/10 B (https://dejure.org/2010,30856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 162 SGG, § 74 SGB 12, BestattG BB
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht - Revisibilität von länderrechtlichen Vorschriften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Übernahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht - Revisibilität von länderrechtlichen Vorschriften

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit - Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht - Revisibilität von länderrechtlichen Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage; Übernahme von Bestattungskosten nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B
    Schon angesichts der vom LSG zitierten Entscheidung des Senats vom 29.9.2009 (BSGE 104, 219 ff = SozR 4-3500 § 74 Nr. 1) hätte sich die Klägerin aber mit dieser und den vom Senat dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzen müssen.
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B
    Hierzu hätte sie vortragen müssen, dass in anderen Bundesländern inhaltlich gleiche landesrechtliche Vorschriften gelten und diese Übereinstimmung nicht zufällig, sondern bewusst und gewollt ist (vgl: BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1) .
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B
    Nur so ließe sich beurteilen, ob Besonderheiten des Sozialhilferechts der Gewährung von Leistungen nicht entgegenstehen (BSGE 104, 213 ff = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20) .
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus BSG, 08.10.2010 - B 8 SO 49/10 B
    Hierzu hätte sie vortragen müssen, dass in anderen Bundesländern inhaltlich gleiche landesrechtliche Vorschriften gelten und diese Übereinstimmung nicht zufällig, sondern bewusst und gewollt ist (vgl: BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Das bedeutet mit Blick auf die Bestimmung des § 74 SGB XII, die im Recht der Sozialhilfe eine Sonderstellung einnimmt (vgl. hierzu nachstehend), dass im Zugunstenverfahren zunächst zu prüfen ist, ob der Bedarf (hier in Form der Schulden gegenüber dem Bestattungsunternehmen, dem Friedhofsamt u.dgl.) überhaupt noch besteht oder aber bereits gedeckt ist (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - B 8 SO 49/10 B - ); darüber hinaus ist das in der Bestimmung vorgesehene besondere Kriterium der Zumutbarkeit zu beachten, das, was die insoweit ebenfalls zu beachtenden wirtschaftlichen Verhältnisse betrifft, eine entsprechende Bedürftigkeit der anspruchsstellenden Person durchgehend bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz voraussetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3057/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    "Verpflichteter" im Sinne des § 74 SGB XII kann nach allem nur sein, wer der Kostenlast von vornherein nicht ausweichen kann, weil sie ihn rechtlich notwendig trifft (BVerwGE 101, 50, 53; BVerwG Buchholz 436.0 § 15 BSHG Nr. 5; Senatsurteile vom 25. März 2010 und vom 25. April 2013 a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. März 2010 - L 15 SO 305/08 - , rechtskräftig nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des BSG vom 8. Oktober 2010 - B 8 SO 49/10 B - ).
  • BSG, 31.03.2021 - B 8 SO 65/20 B

    Übernahme von Bestattungskosten Grundsatzrüge im

    Da § 116a SGB XII aber nur die Geltung des § 44 SGB X für den Bereich des SGB XII regelt und ua dahin modifiziert, dass "anstelle des Zeitraums von vier Jahren" nach § 44 Abs. 4 Satz 1 ein Zeitraum von einem Jahr tritt, hätte sich der Kläger mit der Rechtsprechung des BSG zu § 44 SGB X auseinandersetzen müssen, wonach § 44 SGB X auch auf einmalige Leistungen anwendbar ist (zu Bestattungskosten BSG vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B - juris RdNr 8; zu einem Beitragserstattungsanspruch BSG vom 26.10.1994 - 8 BH (Kn) 1/94 - SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1 S 4; BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 17) .

    Der Kläger setzt sich in diesem Zusammenhang auch nicht mit der Rechtsprechung des Senats auseinander, wonach kein Anspruch auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 44 Abs. 1 SGB X besteht, wenn die Bedürftigkeit inzwischen temporär oder auf Dauer entfallen ist ( BSG vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 21; zu einer erforderlichen Auseinandersetzung mit dieser Frage bei einem Anspruch auf Bestattungskosten BSG vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B juris RdNr 8) .

  • BSG, 19.01.2017 - B 8 SO 82/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verwerfung wegen

    Soweit es um die Übernahme von Bestattungskosten als originäre Sozialhilfe zugunsten der Klägerin geht, ergibt sich dies aus § 183 Satz 1 SGG (vgl: BSG, Beschluss vom 24.2.2016 - B 8 SO 103/15 B; BSG, Beschluss vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B) ; über § 183 Satz 3 SGG gilt die Privilegierung auch für den als Rechtsnachfolgerin geltend gemachten Anspruch auf Hilfe zur Pflege; insofern genügt es für die Anwendung des Satzes 1, dass die Möglichkeit für eine Sonderrechtsnachfolge nach § 56 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) besteht (vgl: BSGE 106, 264 ff RdNr 18 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2 mwN; BSG SozR 4-1500 § 183 Nr. 8) .
  • BSG, 16.05.2013 - B 1 KR 93/12 B
    Entsprechendes kommt zB auch für normative Vorschriften in Landesverträgen oder in Tarifverträgen in Betracht (vgl BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 7 RdNr 14, auch BSG Beschlüsse vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B - RdNr 6 und 9.11.2010 - B 8 SO 51/10 B - RdNr 6).
  • BSG, 05.12.2012 - B 8 SO 79/12 B
    Der Kläger hätte - abgesehen davon, dass das Land nach seinem eigenen Vortrag kein Dritter iS des § 75 Abs. 2 SGG ist (BSG, aaO) - deshalb, um den Verfahrensmangel ordnungsgemäß zu bezeichnen, aufzeigen müssen, dass trotz der Irrevisibilität des Landesrechts (§ 162 SGG) der Senat an einer eigenen Prüfung, ob die Normen des rheinland-pfälzischen Landesrechts richtig ausgelegt worden sind (§ 202 SGG iVm § 560 Zivilprozessordnung) nicht gehindert ist (BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 8.10.2010 - B 8 SO 49/10 B).
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