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   BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R   

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BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R (https://dejure.org/2000,2133)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R (https://dejure.org/2000,2133)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2000 - B 6 KA 44/00 R (https://dejure.org/2000,2133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Psychotherapeut - Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung - Versorgung

  • Judicialis

    SGB V § 95 Abs 10 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95

    Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Dadurch sollte denjenigen Ärzten, die bis zum Inkrafttreten des GSG noch keinen Zulassungsantrag gestellt hatten, sich aber zu diesem Zeitpunkt in der Entscheidungsphase über eine Niederlassung als Vertragsarzt befanden, unabhängig von entsprechenden Vortätigkeiten in der kassenärztlichen Versorgung eine bedarfsunabhängige Zulassungschance an dem von ihnen gewünschten Ort eingeräumt werden (vgl BSGE 79, 152, 156 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1).

    Schon die gesetzlichen Einschränkungen der freien Wahl des Ortes der Niederlassung im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Versicherten zum 1. Januar 1987 und 1. Januar 1989 (vgl zur Rechtsentwicklung BSGE 79, 152, 157 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 27/99 R -) haben die Situation der Zulassungsbewerber verändert.

    Das konnte jedenfalls aus der insoweit maßgeblichen Perspektive des Gesetzgebers des GSG zur Folge haben, daß schon vor der ursprünglich für 1999 vorgesehenen Einführung der Bedarfszulassung (§ 102 SGB V idF des GSG) in zahlreichen ärztlichen Fachgebieten keine für die Niederlassung von Vertragsärzten offenen Planungsbereiche mehr vorhanden sein würden (vgl BSGE 79, 152, 158 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 7).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 10/98 R

    Psychologischer Psychotherapeut im Delegationsverfahren - Anfechtung -

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Gleichwohl hat der Senat die Vereinbarungen über die Anwendung von Psychotherapie in der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung [Psychotherapie-Vereinbarung] vom 20. September 1990 (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw Arzt-/Ersatzkassenvertrag ) dahingehend ausgelegt, daß sie im Wege des dort näher geregelten Delegationsverfahrens für psychologische Verhaltenstherapeuten bzw tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch tätige Psychotherapeuten eine Möglichkeit zur "Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnen" (BSGE 72, 227, 236 = SozR 2500 § 15 Nr. 2 S 20; bestätigt durch Urteil vom 3. März 1999, SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1).

    Sie waren gehalten, ihre Leistungen auf normierten Vordrucken abzurechnen (vgl § 10 Abs. 3 Satz 3 der Psychotherapie-Vereinbarungen iVm dem vorgeschriebenen Vordruck "PTV 9") und durften die ihnen vom delegierenden Arzt abgetretenen Honoraransprüche in der Regel unter einer eigenen Abrechnungsnummer gegenüber der KÄV abrechnen (vgl BSG SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1 S 6).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Das beruhe darauf, daß die Regelung zur bedarfsunabhängigen Zulassung für die Psychotherapeuten eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand darstelle, und zwar sowohl bei der Teilnahme am Delegationsverfahren als auch - in noch stärkerem Umfang - beim Kostenerstattungsverfahren (BVerfG , Beschluß vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779, 1780).

    Deshalb ist ohne Bedeutung, bei welchem Personenkreis der Fraktionsentwurf vom 24. Juni 1997 Vertrauen auf günstige Zulassungsaussichten geweckt oder erhalten hat, und inwieweit dieses Vertrauen im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens und vor allem durch den endgültigen Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages vom 27. November 1997 (zu diesem Datum vgl BVerfG , Beschluß vom 16. März 2000 - aaO -, NJW 2000, 1779 mit Nachweisen zur Rspr des Gerichts zu Stichtagsregelungen) zerstört worden sein könnte.

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Diesen ist erstmals zum 1. Januar 1999 überhaupt eine Zulassungsmöglichkeit für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung eröffnet worden; die Psychotherapeuten sind bei der unmittelbaren Behandlung von sozialversicherten Patienten als einzige nichtärztliche Berufsgruppe den Ärzten gleichgestellt worden (BVerfG , Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

    Dieses Verständnis der Norm hat sich auch das BVerfG zu eigen gemacht und formuliert, nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollten zur Vermeidung unbilliger Härten Leistungserbringer mit eigener Praxis begünstigt werden (Beschluß vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, NJW 2000, 3416 = NZS 2000, 395).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für Ärzte und Zahnärzte hat der Senat bereits mehrfach für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für den ärztlichen und - inzident - für den zahnärztlichen Bereich BSGE 81, 207 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2).

    Da derzeit - wie dem Senat aus mehreren Revisionsverfahren bekannt ist - in zahlreichen Planungsbereichen Psychotherapeuten noch bedarfsabhängig zugelassen werden (können), wird das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG der an einer vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit interessierten Psychotherapeuten ausreichend gewahrt (vgl bereits BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 für die vertragsärztliche Tätigkeit).

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Unabhängig davon, ob die Übergangsbestimmung des Art. 33 § 3 Abs. 1 GSG verfassungsrechtlich geboten war, bestehen zwischen der Situation von Ärzten bei Inkrafttreten des GSG zum 1. Januar 1993 und von Psychotherapeuten bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 zum 1. Januar 1999 Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

    Wenn damit unter dem Gesichtspunkt der Chance auf eine bedarfsunabhängige Zulassung am gewünschten Wohn- oder Praxisort zwei ansonsten einander gleichstehende Gruppen von Leistungserbringern kraft Gesetzes ungleich behandelt werden, müssen dafür Gründe von solcher Art und solchem Gewicht angeführt werden können, daß sie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen geeignet sind (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Unabhängig davon, ob die Übergangsbestimmung des Art. 33 § 3 Abs. 1 GSG verfassungsrechtlich geboten war, bestehen zwischen der Situation von Ärzten bei Inkrafttreten des GSG zum 1. Januar 1993 und von Psychotherapeuten bei Inkrafttreten des Gesetzes vom 16. Juni 1998 zum 1. Januar 1999 Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist (vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

    Wenn damit unter dem Gesichtspunkt der Chance auf eine bedarfsunabhängige Zulassung am gewünschten Wohn- oder Praxisort zwei ansonsten einander gleichstehende Gruppen von Leistungserbringern kraft Gesetzes ungleich behandelt werden, müssen dafür Gründe von solcher Art und solchem Gewicht angeführt werden können, daß sie die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen geeignet sind (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 88, 87, 96; 92, 277, 318).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Das schließt regelmäßig die Zulassung in einem anderen Planungsbereich als in demjenigen, in dem die Praxis liegt, in der ein Zulassungsbewerber während des Zeitfensters die Voraussetzungen des § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V erfüllt haben will, aus (vgl auch Senatsurteil vom heutigen Tag - B 6 KA 51/00 R -).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Gesichtspunkte der Ermittlung und gegebenenfalls der Bewertung des Bedarfs nach bestimmten ärztlichen Leistungen in einem regionalen Bereich, die nach der Rechtsprechung des Senats einen Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien geboten erscheinen lassen (s zuletzt BSG, Urteil vom 28. Juni 2000 - B 6 KA 35/99 R - sowie BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4/5 zum Sonderbedarf unter Hinweis auf BSGE 77, 188, 191 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 zur Zweigpraxis), spielen hier keine Rolle.
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

    Auszug aus BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R
    Gleichwohl hat der Senat die Vereinbarungen über die Anwendung von Psychotherapie in der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung [Psychotherapie-Vereinbarung] vom 20. September 1990 (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw Arzt-/Ersatzkassenvertrag ) dahingehend ausgelegt, daß sie im Wege des dort näher geregelten Delegationsverfahrens für psychologische Verhaltenstherapeuten bzw tiefenpsychologisch oder psychoanalytisch tätige Psychotherapeuten eine Möglichkeit zur "Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eröffnen" (BSGE 72, 227, 236 = SozR 2500 § 15 Nr. 2 S 20; bestätigt durch Urteil vom 3. März 1999, SozR 3-5540 Anl 1 § 10 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 07.12.1999 - L 7 KA 702/99

    Einstweilige Anordnung - Abrechnung - psychotherapeutische Leistungen -

  • BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99

    Kammerentscheidung zum Psychotherapeutengesetz, hier: Zur Fortgeltung der Rechte

  • LSG Berlin, 10.05.2000 - L 7 B 23/00

    Bedarfsunabhängie Teilnahme an vertragspsychotherapeutischer Versorgung

  • LSG Berlin, 09.05.2000 - L 7 B 19/00

    Antrag auf Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung zur Teilnahme an der

  • BVerwG, 15.02.2000 - 7 B 17.00

    Inhalt der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Hinreichende Bezeichnung

  • LSG Hessen, 08.02.2000 - L 7 KA 1444/99

    Bedarfsunabhängige Zulassung von Psychotherapeuten

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

  • LSG Hessen, 24.03.2000 - L 7 KA 63/00

    Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - bedarfsunabhängige

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 25/90

    Abrechnung der Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen

  • LSG Berlin, 22.09.1999 - L 7 B 16/99
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 27/99 R

    Befugnisse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bei den Festlegungen

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 41/01 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - bedarfsunabhängige Zulassung -

    Aus alledem ergibt sich, dass seine berufliche Umbruch- und Orientierungsphase gegen Ende des Zeitfensters noch nicht erkennbar abgeschlossen war (vgl den ähnlichen, dem Urteil des Senats vom 8. November 2000 - B 6 KA 44/00 R - zu Grunde liegenden Sachverhalt sowie - nachfolgend - den Beschluss des BVerfG vom 3. April 2001 - 1 BvR 462/01).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 462/01

    Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten

    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. November 2000 - B 6 KA 44/00 R -.
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Unter Bezugnahme auf ihr bisheriges Vorbringen sowie die Urteile des BSG vom 8.11.2000 - B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R - macht sie geltend, bei einer arbeitstäglichen Therapiedauer, die sich aus den vom Beigeladenen Nr. 2 abgerechneten Behandlungsstunden ergebe, von 40 Minuten pro Tag bis einschließlich im Quartal 3/00 von 14 Minuten pro Tag könne nicht von einer freiberuflichen Tätigkeit in niedergelassener Praxis in ausreichendem Umfang ausgegangen werden.

    Aus den Urteilen des BSG vom 8.11.2000 (z.B. B 6 KA 44/00 R und B 6 KA 52/00 R) kann zur Frage, ob ein Vertragsarzt bzw. Psychotherapeut vertragsärztlich tätig ist oder nicht, nichts abgeleitet werden.

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