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   BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R   

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https://dejure.org/2007,4476
BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R (https://dejure.org/2007,4476)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R (https://dejure.org/2007,4476)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2007 - B 9/9a VG 2/06 R (https://dejure.org/2007,4476)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Mutter auf Bestattungsgeld nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) - Vorliegen eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs durch ein 4 1/2-jähriges Kind (hier: Schubsen des anderen Kindes in das Wasser)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines Kindes

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei einem vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
    Es billigt Versorgung auch demjenigen zu, der durch den Angriff eines noch nicht 14-jährigen und damit nach strafrechtlichen Maßstäben schuldunfähigen Kindes geschädigt wird, und versagt sie prinzipiell ebenso wenig dem Opfer eines noch nicht 7-jährigen "Täters", der zivilrechtlich für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist (vgl BT-Drucks 7/2506 S 14; BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 58 mwN).

    Das LSG hat außerdem zwar zu Recht eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf Rechtsprechung des Senats verneint (vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14; SozR 3800 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
    Feindselig handelt nach der Rechtsprechung des Senats bereits, wer (objektiv) gegen das Strafgesetz verstößt, indem er den Körper eines anderen verletzt (BSGE 81, 288, 292 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
    Die mangelnde Fähigkeit zur oder der Verlust der Impulskontrolle macht den Täter zwar möglicherweise schuldunfähig, schließt aber ein Handeln mit natürlichem Vorsatz nicht aus (vgl BGH, NStZ 2004, 324; juris RdNr 10 ff; Tröndle/Fischer aaO).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R
    Es genügt natürlicher Vorsatz, der sich nur auf den tätlichen Angriff, nicht auf den Körperschaden richten muss (vgl BSG NJW 1993, 880; juris RdNr 14 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 24.09.2020 - B 9 V 3/18 R

    Opferentschädigung bei Alkoholmissbrauch der Mutter in der Schwangerschaft

    Allgemein braucht der Täter für einen tätlichen Angriff nicht strafrechtlich wegen einer Vorsatztat verurteilt worden zu sein (vgl etwa Senatsurteil vom 8.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R - juris RdNr 15; Senatsurteil vom 18.4.2001 - B 9 VG 3/00 R - BSGE 88, 96, 98 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 10 S 44 f = juris RdNr 14; BT-Drucks 7/2506 S 14) .
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich -

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 19.7.2006), nachdem es aus dem Parallelverfahren der Eltern des F. (B 9/9a VG 2/06 R) das neuropädiatrisch-sozialpädiatrische Gutachten der Diplom-Psychologin Dr. D. vom 25.4.2006 ua zur Frage der Einsichtsfähigkeit eines normal entwickelten 4 1/2-jährigen Kindes beigezogen hatte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Arzthaftung - Patientin klagte Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Feindseilig handelt sonach, wer (objektiv) gegen das Strafgesetz verstößt, indem er den Körper eines anderen verletzt (BSG, Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Feindselig handelt sonach, wer (objektiv) gegen das Strafgesetz verstößt, indem er den Körper eines anderen verletzt (std. Rspr. vgl. nur BSG, Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 27/07
    Mit Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R) hat das Bundessozialgericht die Urteile des Landessozialgerichts vom 19. Juli 2006 aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die Verwaltungsakten des Beklagten, die Gerichtsakten des BSG (Az.: B 9/9 a VG 2/06 R sowie B 9/9 a VG 3/06 R) und die Prozessakte des Sozialgerichts Hildesheim (Az.: S 7 VG 30/00) vorgelegen.

    Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (Az B 9/9a VG 2/06 R, B 9/9a VG 3/06 R) eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 16/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auf die dagegen eingelegten Revisionen der Kläger hat das Bundessozialgericht (BSG) mit zwei Urteilen vom 8.11.2007 (- B 9/9a VG 2/06 R - und - B 9/9a VG 3/06 R - = SozR 4-3800 § 1 Nr. 11) die Urteile des LSG aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen: Entgegen der Auffassung des LSG lasse sich ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff des Y. auf F. nach dem Stand der Sachverhaltsaufklärung nicht aus Rechtsgründen ausschließen.
  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Selbst kleine Kinder können Täter einer Gewalttat im Sinne des OEG sein (BSG vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R, vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R sowie vom 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2022 - L 11 VG 44/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - G-8-Gipfel in Heiligendamm -

    Der tätliche Angriff setzt die Einwirkung auf den Körper eines anderen voraus (BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a VG 2/06 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 10 VE 21/11
    Mit Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R) hat das Bundessozialgericht die Urteile vom 19. Juli 2006 aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.

    Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (Az B 9/9a VG 2/06 R, B 9/9a VG 3/06 R) eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 11 VG 54/09

    Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Der tätliche Angriff setzt die Einwirkung auf den Körper eines anderen voraus (BSG, Urteil vom 08. November 2007 - B 9/9a VG 2/06 R -, juris Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 10 VG 3/09

    Verweigerung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13

    Opferentschädigung - Kind als Täter

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