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   BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R   

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BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R (https://dejure.org/2007,3249)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R (https://dejure.org/2007,3249)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2007 - B 9/9a VG 3/06 R (https://dejure.org/2007,3249)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich - Kind - natürlicher Vorsatz - feindselig - Impulskontrolle - sozialadäquates Verhalten

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung; vorsätzlicher rechtswidriger tätlicher Angriff; Kind; natürlicher Vorsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Mutter auf Versorgungsleistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wegen des Vorliegens einer psychischen Beeinträchtigung durch den Tod ihres Kindes während eines Hochwassers; Vorliegen eines rechtswidrigen tätlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines Kindes denkbar

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 828 Abs. 2; OEG § 1 Abs. 1 S. 1; StGB § 19
    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Angriff eines Kindes, Schuldfähigkeit und mangelnde Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.11.2007)

    Opferentschädigung auch nach Gewalt durch Kinder möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 140
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
    Es billigt Versorgung auch demjenigen zu, der durch den Angriff eines noch nicht 14-jährigen und damit nach strafrechtlichen Maßstäben schuldunfähigen Kindes geschädigt wird, und versagt sie prinzipiell ebenso wenig dem Opfer eines noch nicht 7-jährigen "Täters", der zivilrechtlich für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich ist (vgl BT-Drucks 7/2506 S 14; BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 S 58 mwN).

    Das LSG hat außerdem zwar zu Recht eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf Rechtsprechung des Senats verneint (vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 14; SozR 3800 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R

    Möglicherweise Gewaltopferentschädigung für die Folgen der Tätlichkeit eines 4

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 19.7.2006), nachdem es aus dem Parallelverfahren der Eltern des F. (B 9/9a VG 2/06 R) das neuropädiatrisch-sozialpädiatrische Gutachten der Diplom-Psychologin Dr. D. vom 25.4.2006 ua zur Frage der Einsichtsfähigkeit eines normal entwickelten 4 1/2-jährigen Kindes beigezogen hatte.
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
    Die mangelnde Fähigkeit zur oder der Verlust der Impulskontrolle macht den Täter zwar möglicherweise schuldunfähig, schließt aber ein Handeln mit natürlichem Vorsatz nicht aus (vgl BGH, NStZ 2004, 324; juris RdNr 10 ff; Tröndle/Fischer aaO).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
    Feindselig handelt nach der Rechtsprechung des Senats bereits, wer (objektiv) gegen das Strafgesetz verstößt, indem er den Körper eines anderen verletzt (BSGE 81, 288, 292 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RVg 5/91

    Opfer einer Gewalttat - Befreiung aus hilfloser Lage - Verletzung

    Auszug aus BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R
    Es genügt natürlicher Vorsatz, der sich nur auf den tätlichen Angriff, nicht auf den Körperschaden richten muss (vgl BSG NJW 1993, 880; juris RdNr 14 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes hat sie sich aber weitestgehend von subjektiven Merkmalen (wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) gelöst (stRspr seit 1995; vgl BSG Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 7/93 - BSGE 77, 11 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7; BSG Urteil vom 4.2.1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 292 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 46; jüngst BSG Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 11 RdNr 14, 17 ) .

    Lässt sich eine feindselige Willensrichtung im engeren Sinne nicht feststellen, kann alternativ darauf abgestellt werden, ob der Täter eine mit Gewaltanwendung (iS einer gewaltsamen Einwirkung auf eine andere Person durch Einsatz körperlicher Mittel) verbundene strafbare Vorsatztat (zumindest einen strafbaren Versuch) begangen hat (stRspr seit 1995, vgl BSG Urteile vom 18.10.1995 - 9 RVg 4/93 und 9 RVg 7/93 - BSGE 77, 7 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 bzw BSGE 77, 11 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 ; Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 5/95 - BSGE 77, 18 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3 ; Urteil vom 3.2.1999 - B 9 VG 7/97 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 14 - juris RdNr 11, 13; jüngst BSG Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 11 RdNr 14, 17 ).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Dies kann bei einem Stoßen ins Wasser unter Umständen der Fall sein (vgl BSG, Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 11 RdNr 14, 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Arzthaftung - Patientin klagte Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Es genügt natürlicher Vorsatz, der sich nur auf den tätlichen Angriff, nicht auf den Körperschaden richten muss (BSG, Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R - Kunz/Zellner a.a.O. § 1 Rdn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 27/07
    Mit Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R) hat das Bundessozialgericht die Urteile des Landessozialgerichts vom 19. Juli 2006 aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die Verwaltungsakten des Beklagten, die Gerichtsakten des BSG (Az.: B 9/9 a VG 2/06 R sowie B 9/9 a VG 3/06 R) und die Prozessakte des Sozialgerichts Hildesheim (Az.: S 7 VG 30/00) vorgelegen.

    Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (Az B 9/9a VG 2/06 R, B 9/9a VG 3/06 R) eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 16/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auf die dagegen eingelegten Revisionen der Kläger hat das Bundessozialgericht (BSG) mit zwei Urteilen vom 8.11.2007 (- B 9/9a VG 2/06 R - und - B 9/9a VG 3/06 R - = SozR 4-3800 § 1 Nr. 11) die Urteile des LSG aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen: Entgegen der Auffassung des LSG lasse sich ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff des Y. auf F. nach dem Stand der Sachverhaltsaufklärung nicht aus Rechtsgründen ausschließen.
  • SG Aachen, 27.10.2020 - S 12 VG 3/18
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung durchaus anerkannt, dass im Kindesalter - insbesondere in der Grundschule - übliche Verhaltensweisen, wie etwa Rangeleien, Schubsereien als sozialübliche Verhaltensweisen keine Entschädigungspflicht auslösen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 19.11.2015 - L 10 VE 31/12 = juris Rn. 28 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R).
  • LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VG 22/09

    (Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch

    Selbst kleine Kinder können Täter einer Gewalttat im Sinne des OEG sein (BSG vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 2/06 R, vom 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R sowie vom 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2013 - L 10 VE 18/13

    Opferentschädigung - Kind als Täter

    Ebenso wenig gilt in diesem Zusammenhang das Mindestalter von sieben Jahren für eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 8. November 2007, Az.: B 9/9 a VG 3/06 R; SozR 4-3800 § 1 Nr. 11).

    Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R; SozR 4-3800 § 1 Nr. 11) eine Rangelei oder eine Schubserei als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 10 VE 21/11
    Mit Urteilen vom 8. November 2007 (B 9/9 a VG 2/06 R, B 9/9 a VG 3/06 R) hat das Bundessozialgericht die Urteile vom 19. Juli 2006 aufgehoben und die Sachen zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.

    Daran anknüpfend hat das BSG in seinen Urteilen vom 8. November 2007 (Az B 9/9a VG 2/06 R, B 9/9a VG 3/06 R) eine "Rangelei" oder eine "Schubserei" als unter Kindern im Vorschulalter übliche Verhaltensweise qualifiziert und die staatliche Entschädigungspflicht für daraus entstandene Verletzungsfolgen - mangels Rechtswidrigkeit - unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung verneint.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzung der Gewährung einer

    Es genügt natürlicher Vorsatz, der sich nur auf den tätlichen Angriff, nicht auf den Körperschaden richten muss (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a VG 3/06 R - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2012 - L 11 VG 7/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Anspruch auf Leistungen der Opferentschädigung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 10 VE 31/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - L 11 VG 7/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2017 - L 10 VE 2/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2012 - L 12 VE 24/12
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