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   BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82   

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https://dejure.org/1983,3037
BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82 (https://dejure.org/1983,3037)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1983 - 2 RU 75/82 (https://dejure.org/1983,3037)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1983 - 2 RU 75/82 (https://dejure.org/1983,3037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsame Fahrt - Arbeitsstelle - Andere versicherte Personen - Aufnehmen einer Tätigkeit - Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1652 (Ls.)
  • NZA 1984, 63
  • VersR 1985, 264
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82
    Verrichtet jedoch ein Unternehmer Tätigkeiten für sein eigenes Unternehmen, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmen gehören, so wird er ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, auch wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; 27, 233, 235; SozR 2200 5 539 Nr. 2; Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 93/80 - Brackmann, aaO, S H76h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 8 539 Anm 100 Buchst b; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 302 S 1).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 1/65

    Unfallversicherungsschutz - Weinbauunternehmer - Winzergenossenschaftsmitglied -

    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82
    Verrichtet jedoch ein Unternehmer Tätigkeiten für sein eigenes Unternehmen, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmen gehören, so wird er ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, auch wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; 27, 233, 235; SozR 2200 5 539 Nr. 2; Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 93/80 - Brackmann, aaO, S H76h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 8 539 Anm 100 Buchst b; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 302 S 1).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 93/80
    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82
    Verrichtet jedoch ein Unternehmer Tätigkeiten für sein eigenes Unternehmen, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmen gehören, so wird er ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, auch wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; 27, 233, 235; SozR 2200 5 539 Nr. 2; Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 93/80 - Brackmann, aaO, S H76h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 8 539 Anm 100 Buchst b; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 302 S 1).
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
    Auszug aus BSG, 08.12.1983 - 2 RU 75/82
    Verrichtet jedoch ein Unternehmer Tätigkeiten für sein eigenes Unternehmen, die zum Aufgabenkreis seines Unternehmen gehören, so wird er ausschließlich als Unternehmer seines eigenen Unternehmens tätig, auch wenn seine Tätigkeit zugleich den Zwecken eines anderen Unternehmens dient (BSGE 5, 168, 174; 7, 195, 197; 27, 233, 235; SozR 2200 5 539 Nr. 2; Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 93/80 - Brackmann, aaO, S H76h; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 8 539 Anm 100 Buchst b; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 302 S 1).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher

    Daher kommt es nicht entscheidend darauf an, ob infolge der Mitnahme von versicherten Personen zunächst ein Weg in entgegengesetzter Richtung zum Zielort zurückgelegt wird (vgl BSG vom 26.1.1988 - 2 RU 12/87 - SozR 2200 § 550 Nr. 77 S 201 f; BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 41/83 - Juris RdNr 14; BSG vom 8.12.1983 - 2 RU 75/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 60 S 150 f) .

    Entscheidend ist vielmehr die Handlungstendenz der an einer Fahrgemeinschaft teilnehmenden Personen, den Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit zurückzulegen (vgl BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 - NZS 2004, 660; BSG vom 8.12.1983 aaO S 151) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 17 U 811/17
    Solches hat das BSG mit Urteil vom 08.12.1983 (2 RU 75/82) in einer Konstellation angenommen, in der der Verletzte Mitglied einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft war und als solcher an seinem arbeitsfreien Tag die anderen Mitglieder der Fahrgemeinschaft vormittags zur Arbeit gefahren und nachmittags abgeholt hat.
  • LSG Hessen, 24.06.1998 - L 3 U 685/96

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechen - Lösung - Unterbrechungsdauer -

    Fehlt es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg zu oder von dem Ort der Tätigkeit, so scheidet der Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet hat, die der Versicherte auf dem Weg von oder zur Arbeit gewöhnlich benutzt (z.B. BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60, 62).
  • BSG, 28.03.1985 - 2 RU 30/84

    Wartezeiten bei Fahrgemeinschaften - Rechtliche Bedeutung

    Die Klägerin weist richtig auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 54, 46, 49; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60) hin, wonach durch das Bestehen einer Fahrgemeinschaft kein neuartiger Versicherungsschutz - ausgenommen der erweiterte Schutz für die erforderlichen Umwege - begründet wird.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.1997 - L 6 U 3/97

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall nach den Vorschriften der

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  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 6/93

    Unfallversicherung - Kunstmaler - Ausstellung

    Verrichtet der Unternehmer jedoch Tätigkeiten unmittelbar im Rahmen des Zwecks seines eigenen Unternehmens, steht er selbst dann nicht wie ein Arbeitnehmer unter Unfallversicherungsschutz iS des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO, wenn seine Tätigkeiten im Interesse eines fremden Unternehmens liegen (s das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 10. März 1994 - 2 RU 20/93 - BSG Urteil vom 4. November 1981 - 2 RU 93/80 - USK 81282 sowie BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 476h, jeweils mwN).
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 74/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Fehlverhalten des Versicherten

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1983 (SozR 2200 § 550 Nr. 60) bei einem Versicherten entschieden, der als Mitglied einer Fahrgemeinschaft andere versicherte Personen zur Arbeit fährt, ohne selbst eine Tätigkeit aufnehmen zu wollen.
  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 66/90

    Anspruch auf Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines

    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg zu und von der Arbeit zurücklegen muß (ua BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60; BSG Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486d mwN).
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