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   BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R   

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https://dejure.org/2005,4121
BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R (https://dejure.org/2005,4121)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R (https://dejure.org/2005,4121)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 49/04 R (https://dejure.org/2005,4121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe von Altersrente (AlR); Ermittlung der Anzahl der Entgeltpunkte (EP) für die Zeit des Bezugs von Arbeitslosenhilfe (Alhi); Gewährung von verminderter Arbeitslosenhilfe bei Anrechnung des Einkommens des Ehegatten; Erwerb einer durch Art. 14 GG geschützten ...

  • Judicialis

    SGB VI § 3 S 1 Nr 3; ; SGB VI F: 22.12.1999 § 166 Abs 1 Nr 2a; ; SGB VI F: 2... 2.12.1999 § 276a; ; HSanG Art 22 Nr 2 Buchst b; ; HSanG Art 22 Nr 6; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessungsgrundlage für Rentenversicherungsbeiträge bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Diese aber war grundsätzlich nicht durch Art. 14 GG geschützt (vgl BSGE 91, 94 RdNr 33 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; offen gelassen in BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10 und BVerfG vom 27. September 2005 - 1 BvR 1773/03).

    Verglichen mit einem Einsparvolumen von jeweils 1 Mrd DM durch die gleichzeitige Absenkung der Rentenerhöhung (vgl hierzu BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1) oder durch den ebenso im HSanG geregelten Wegfall der originären Alhi (hierzu BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 sowie zB BSG SozR 4-4300 § 434b Nr. 1) bewirkte die hier streitige Neuregelung eine erhebliche Entlastung der angespannten Haushaltslage.

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Diese aber war grundsätzlich nicht durch Art. 14 GG geschützt (vgl BSGE 91, 94 RdNr 33 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; offen gelassen in BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10 und BVerfG vom 27. September 2005 - 1 BvR 1773/03).

    Auf der anderen Seite trug das Alhi-Recht durchaus, wenn auch an anderer Stelle, dem Problem Rechnung, dass mit zunehmendem Alter auch ein Bedarf an zusätzlicher Vorsorge bestehen kann, nämlich durch den Altersvorsorge-Freibetrag (zum Rechtszustand 2000/2001 s zB BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Zu Recht hat der Kläger seinen Antrag aus dem Jahre 2000 nicht weiterverfolgt, die Beigeladene zur Entrichtung höherer Beiträge zu verpflichten (zur Unzulässigkeit einer entsprechenden Klage BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1, fortgeführt durch BSG Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 AL 2/04 R).

    Die Neuregelung (hierzu ausführlich BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 4) senkte den Ausgangswert für die Beitragsbemessung deutlich ab, da die gezahlte Alhi erheblich niedriger lag als 80 vH ihres Bemessungsentgelts (vgl § 195 Drittes Buch Sozialgesetzbuch in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung); zuungunsten des Klägers wirkte sich weiterhin aus, dass er aufgrund des Einkommens seiner Ehefrau nur eine geminderte Alhi erhielt.

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvL 39/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 201 RVO

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Angesichts dessen hat der Gesetzgeber durch die vom Kläger angegriffene Regelung den Bereich der ihm zustehenden - und im Bereich des Leistungs- wie des Sozialrechts ohnehin größeren (vgl BVerfGE 81, 156, 205 f; 79, 311, 342; 78, 104, 121; 60, 113, 119, jeweils mwN) - Gestaltungsfreiheit nicht überschritten.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Angesichts dessen hat der Gesetzgeber durch die vom Kläger angegriffene Regelung den Bereich der ihm zustehenden - und im Bereich des Leistungs- wie des Sozialrechts ohnehin größeren (vgl BVerfGE 81, 156, 205 f; 79, 311, 342; 78, 104, 121; 60, 113, 119, jeweils mwN) - Gestaltungsfreiheit nicht überschritten.
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Die unechte Rückwirkung verstößt deshalb nur dann gegen das Grundgesetz, wenn das Vertrauen des Betroffenen in den Fortbestand einer begünstigenden Regelung schutzwürdiger ist als das öffentliche Interesse an ihrer Änderung (s hierzu näher BSG SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 S 35 f mwN).
  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 73/02 R

    Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe - Erlöschen des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Verglichen mit einem Einsparvolumen von jeweils 1 Mrd DM durch die gleichzeitige Absenkung der Rentenerhöhung (vgl hierzu BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1) oder durch den ebenso im HSanG geregelten Wegfall der originären Alhi (hierzu BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 sowie zB BSG SozR 4-4300 § 434b Nr. 1) bewirkte die hier streitige Neuregelung eine erhebliche Entlastung der angespannten Haushaltslage.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Angesichts dessen hat der Gesetzgeber durch die vom Kläger angegriffene Regelung den Bereich der ihm zustehenden - und im Bereich des Leistungs- wie des Sozialrechts ohnehin größeren (vgl BVerfGE 81, 156, 205 f; 79, 311, 342; 78, 104, 121; 60, 113, 119, jeweils mwN) - Gestaltungsfreiheit nicht überschritten.
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Diese aber war grundsätzlich nicht durch Art. 14 GG geschützt (vgl BSGE 91, 94 RdNr 33 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; offen gelassen in BVerfG SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 S 10 und BVerfG vom 27. September 2005 - 1 BvR 1773/03).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R
    Verglichen mit einem Einsparvolumen von jeweils 1 Mrd DM durch die gleichzeitige Absenkung der Rentenerhöhung (vgl hierzu BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1) oder durch den ebenso im HSanG geregelten Wegfall der originären Alhi (hierzu BVerfG, Kammerbeschluss, SozR 3-4100 § 242q Nr. 2 sowie zB BSG SozR 4-4300 § 434b Nr. 1) bewirkte die hier streitige Neuregelung eine erhebliche Entlastung der angespannten Haushaltslage.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 AL 2/04 R

    Feststellung beitragspflichtiger Einnahmen durch den meldepflichtigen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Die am 1.1.2000 in Kraft getretene, allein zukunftsgerichtete niedrigere Bewertung der Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB 6 idF des HSanG) beeinträchtigt kein subjektiv-öffentliches Recht der Versicherten (Abgrenzung zu BSG vom 8.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R = SozR 4-2600 § 166 Nr. 1).

    Die neue Regelung der "beitragspflichtigen Einnahmen" in § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI hat bei ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2000 weder den Schutzbereich des Renteneigentums des Klägers aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Schutzbereich des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG noch ein sonstiges subjektives Recht des Klägers noch sein Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz beeinträchtigt, sondern ausschließlich bloße, dh durch subjektive Rechte nicht geschützte Erwartungen in den Fortbestand einer objektiven Rechtslage enttäuscht (so im Ergebnis wohl auch BSG Urteil vom 8. Dezember 2005 - B 13 RJ 49/04 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, Juris, RdNr 19 ff).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R

    Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in

    Die Anknüpfung an die "gezahlte Arbeitslosenhilfe" wurde als Maßnahme angesehen, die in einer sozialpolitisch vernünftigen Weise der Tatsache Rechnung trage, dass die Alhi eine bedürftigkeitsabhängige staatliche Leistung sei, die der teilweisen Aufrechterhaltung des früheren Lebensstandards diene, und bei langjährigen Beziehern von Alhi durch die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung im Alter kompensiert werden könne (S 205; vgl zu den mit dem HSanG verfolgten Regelungszwecken auch BSG, Urteil vom 8.12.2005, B 13 RJ 49/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 24, und Urteil vom 14.3.2006, B 4 RA 55/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 18).

    Dass das Gesetz mit dem Ziel, die Beitragslast des Bundes zu reduzieren, bei Beziehern von Alhi die Bemessungsgrundlage der Beiträge hieraus zur GRV, GKV und SPV (zur Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessungsgrundlage in der GRV im Hinblick auf ihre Folgen im Leistungsrecht vgl BSG SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 20 ff; SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 15 ff) anders regelte als die - zu Lasten der Klägerin als Sozialversicherungsträger gehende, für den Versicherten indessen leistungsrechtlich möglicherweise günstigere - Bemessungsgrundlage der Beiträge aus dem Krg zur ArblV, ist indes nicht willkürlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - L 4 RA 45/03

    Rentenversicherung

    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BSG, Urteil vom 08.12.2005 - B 13 RJ 49/04 R - m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - L 22 R 1645/07

    Versicherungspflichtiges Entgelt, Bezug von Arbeitslosenhilfe

    Im Hinblick auf das angestrebte Ziel ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und die vom Kläger hinzunehmende Renteneinbuße zumutbar, weil sie insbesondere nicht auf einkommensbezogenen Eigenleistungen des Klägers beruht (so Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 08. Dezember 2005 - B 13 RJ 49/04 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 166 Nr. 1; im Anschluss daran ebenso BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 = BSGE 96, 83).
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