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   BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B   

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https://dejure.org/2008,9763
BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B (https://dejure.org/2008,9763)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B (https://dejure.org/2008,9763)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B (https://dejure.org/2008,9763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Bezeichnung einer Divergenz und einer Überraschungsentscheidung als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Das LSG hat seine Entscheidung zur Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) und 2) auf § 7 Abs. 1 SGB IV gestützt und entsprechend der Entscheidung des Senats vom 20.1.2006 (B 12 KR 12/05 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 6) eine Gesamtwürdigung der für und gegen eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände vorgenommen.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Aufzuzeigen wäre darüber hinaus, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG, Beschlüsse vom 5.3.2007, B 4 RS 58/06 B, und vom 21.9.2006, B 12 KR 24/06 B).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Auch besteht keine Verpflichtung des Gerichts, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG, Beschluss vom 20.8.2008, B 13 R 217/08 B, mwN).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb erkennen lassen, welcher abstrakte Rechtssatz in den vorangegangenen höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67, SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Aufzuzeigen wäre darüber hinaus, dass die Entscheidung des LSG nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG, Beschlüsse vom 5.3.2007, B 4 RS 58/06 B, und vom 21.9.2006, B 12 KR 24/06 B).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Allein die Benennung des Urteils des Senats vom 22.6.2005 (B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) genügt nicht.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Sachsen, 31.05.2013 - L 1 KR 183/12

    Krankenversicherung - Auffangstreitwert; Einzelrichter; Regelstreitwert;

    Diese Auffassung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das in seinem Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - ausdrücklich niedergelegt habe, dass der Betrag einer streitigen Beitragsforderung der Streitwertfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden könne.

    Mit gleicher Begründung hat das BSG den Streitwert in weiteren Entscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt (Entscheidung vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14 - in dieser Entscheidung hat das BSG explizit festgehalten, dass in Verfahren, die die Feststellung der Versicherungspflicht betreffen, der Betrag einer streitigen Beitragsforderung nicht zugrunde gelegt werden kann, vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris Rn. 31, vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R - juris Rn. 38 und vom 5. März 2010 - B 12 R 8/09 R - juris Rn. 1).

    Er hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass es bei Verfahren, in denen der sozialversicherungsrechtliche Status eines oder mehrerer Beteiligten streitig ist, (noch) nicht um konkrete Beitragszahlungen geht und dass auch dann, wenn die monatlichen Einkünfte eines Beteiligten, dessen sozialversicherungsrechtlicher Status streitig ist, bekannt sind, der wirtschaftliche Wert der Feststellung der Versicherungspflicht nicht hinreichend präzise beziffert werden kann (vgl. hierzu auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 35 und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2007 - L 1 R 611/05 - juris Rn. 109 - nachfolgend BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - B 12 R 37/07 B - juris Rn. 14).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.06.2010 - L 8 SO 12/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als die Berufungszulassung begründender

    Zu einer schlüssigen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehör gehört auch, dass der Kläger im Einzelnen substantiiert nicht nur darlegt, wozu er sich konkret nicht hat äußern können, sondern auch, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch hätte vortragen wollen, und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008, Az.: B 12 R 37/07 B, juris, RN 11).

    Damit muss ein sorgfältiger Prozessbevollmächtigter rechnen (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., RN 11).

    Zudem besteht keine Verpflichtung des Gerichts, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008, a.a.O., RN 11).

  • LSG Bayern, 07.07.2015 - L 7 R 4/15

    Streitwertfestsetzung bei Statusverfahren

    Zur weiteren Begründung verwies sie u.a. auf den Beschluss des BSG vom 8.12.2008, B 12 R 37/07 B.

    Verschiedene Landessozialgerichte wenden regelmäßig in Statusverfahren nach § 7a SGB IV den Auffangwert von 5.000 EUR an (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 17.7.2014, L 11 R 2546/14 B; Sächsisches Landessozialgericht vom 31.5.2013, L 1 KR 103/12 B unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, beispielsweise vom 9.6.2008, L 1 B 351/07 KR; vgl. auch BSG vom 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R; vom 24.9.2008, B 12 R 10/07 R; vom 8.12.2008, B 12 R 37/07 B; vom 11.3.2009, B 12 R 11/07 R; vom 4.6.2009, B 12 R 6/08 R; und vom 5.3.2010, B 12 R 8/09 R).

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