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   BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R   

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BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R (https://dejure.org/2009,13993)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R (https://dejure.org/2009,13993)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - B 8 SO 17/09 R (https://dejure.org/2009,13993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels bei Nachzahlung von Sozialhilfeleistungen

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren; aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels des Sozialhilfeträgers für nachgezahlte Leistungen vor Erlass des angefochtenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren; aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels des Sozialhilfeträgers für nachgezahlte Leistungen vor Erlass des angefochtenen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
    Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man wie der Vorsitzende des 4. Senats des BSG in seiner Entscheidung vom 6.8.1999 (SozR 3-1500 § 199 Nr. 1) in § 199 Abs. 2 Satz 1 SGG keine Ermessensnorm sieht, sondern das dort bezeichnete "Kann" als "Kompetenz-Kann" versteht und unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der ZPO (§ 719 Abs. 2 ZPO) darauf abstellt, ob die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde und nicht ein überwiegendes Interesse des Gläubigers entgegensteht.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
    Zweifel ergeben sich insbesondere deshalb, weil der Gesetzgeber in der Vergangenheit mit Wirkung vom 1.8.2006 erst nachträglich die Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1706) in § 75 Abs. 2 und 5 SGG aufgenommen hat (vgl auch BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, BSGE 97, 242 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1), ohne diese Änderung zum Anlass zu nehmen, auch andere Vorschriften des SGG der erweiterten Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit (für die Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitsuchende) anzupassen.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
    Dabei ist das LSG, ausgehend von einer Entscheidung des 8. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) von einem Regelsatz von 100 %, allerdings unter Abzug von ersparten Mittagsessenskosten (siehe dazu das Urteil des 8. Senats des BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3), und nur von einer teilweisen Berücksichtigung des Ausbildungsgeldes in Höhe von monatlich 19, 21 Euro ausgegangen; an einer Verurteilung zu über 402 Euro insgesamt hinausgehender Sozialhilfe sah es sich auf Grund des Antrags des Klägers gehindert.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
    Dabei ist das LSG, ausgehend von einer Entscheidung des 8. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) von einem Regelsatz von 100 %, allerdings unter Abzug von ersparten Mittagsessenskosten (siehe dazu das Urteil des 8. Senats des BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R -, BSGE 99, 252 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 3), und nur von einer teilweisen Berücksichtigung des Ausbildungsgeldes in Höhe von monatlich 19, 21 Euro ausgegangen; an einer Verurteilung zu über 402 Euro insgesamt hinausgehender Sozialhilfe sah es sich auf Grund des Antrags des Klägers gehindert.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2007 - L 18 B 970/07

    Vollstreckung gegen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R
    Die Voraussetzungen einer Analogie liegen indes nicht vor (anderer Ansicht LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.6. 2007 - L 18 B 970/07 AS ER -, zur Rechtslage für das Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - [SGB II]).
  • LSG Bayern, 04.09.2018 - L 20 KR 374/18

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts

    Ob bei der zu treffenden Entscheidung ein Ermessen auszuüben ist, wird in der Rechtsprechung des BSG kontrovers diskutiert (vgl. dazu BSG, Beschlüsse vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98 B, vom 05.09.2001, B 3 KR 47/01 R, und vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R), wobei jedenfalls nach der Gesetzesbegründung von einer Ermessensentscheidung auszugehen sein dürfte (vgl. die Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit [Sozialgerichtsordnung - SGO] - Bundestags-Drucksache Nr. 4357, S. 34 - zu § 146: "Dem Richter in der Sozialgerichtsbarkeit wird weitgehende Freiheit gelassen. Sofern die spätere Vollstreckung nicht gefährdet ist, kann sie ausgesetzt werden.").

    Sofern der Vorsitzende des 4. Senats des BSG in seinem Beschluss vom 06.08.1999, B 4 RA 25/98 B, die Erfolgsaussichten als einen bei der Abwägung irrelevanten Gesichtspunkt bezeichnet und ausgeführt hat, "insoweit kommt es im übrigen auf "Erfolgsaussicht" nur in dem Sinn an, ob überhaupt die Gefahr einer unrechtmäßigen Zwangsvollstreckung besteht", kann sich dem der Vorsitzende des erkennenden Senats nicht anschließen (so auch BSG, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.08.2016, 1 BvR 380/16), zumal auch nicht nachvollziehbar ist, inwiefern es einer Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil bedürfen könnte, um "die Gefahr einer unrechtmäßigen Zwangsvollstreckung" abzuwenden, wie dies der Vorsitzende des 4. Senats des BSG in der vorgenannten Entscheidung ausgeführt hat.

    Berücksichtigt worden ist dabei auch, dass die gesetzliche Wertung des § 154 Abs. 2 SGG es nahelegt, eine Aussetzung nur in Ausnahmefällen zuzulassen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 08.12.2009, Az.: B 8 SO 17/09 R; a.A. Zeihe, Zum Ermessen des Vorsitzenden nach § 199 Abs. 2 SGG, SGb 1994, S. 505).

    Diese legt es nahe, eine Aussetzung nur in Ausnahmefällen zuzulassen (vgl. BSG, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R; Schmidt, a.a.O., § 199, Rdnr. 8a; a.A. Zeihe, Zum Ermessen des Vorsitzenden nach § 199 Abs. 2 SGG, SGb 1994, S. 505).

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auch das Bundessozialgericht geht bei Berufungen und Revisionen, die - wie es auch hier der Fall ist - nach § 154 Abs. 2 SGG keine aufschiebende Wirkung haben, davon aus, dass eine Aussetzung der Vollziehung nur in Ausnahmefällen , nämlich wenn ein Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg habe, in Betracht komme (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2009 - B 8 SO 17/09 R -, juris, Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - L 19 SF 123/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Im Rahmen des bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG auszuübenden Ermessens (BSG Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.06.2013 - L 11 SF 74/13 ER mit Zusammenfassung des Meinungstandes; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 199 Rn 8 m.w.N.; abweichend BSG Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B).

    Im Rahmen des bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG auszuübenden Ermessens (BSG Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.06.2013 - L 11 SF 74/13 ER mit Zusammenfassung des Meinungstandes; Leitherer, a.a.O., § 199 Rn. 8 m.w.N.; abweichend BSG Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B) sind die Interessen des Gläubigers an der Vollziehung des Titel mit dem Interesse des Schuldners, nicht vor der Beendigung des Instanzenzuges leisten zu müssen, abzuwägen.

    Diese gesetzliche Wertung legt nahe, eine Aussetzung nur in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg hat (BSG Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R).

    Dies gilt umso mehr, als bei der Nichtgewährung existenzsichernder Leistungen regelmäßig das Individualinteresse höher als das öffentliche Interesse anzusetzen ist (BSG Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.).

  • LSG Bayern, 04.07.2019 - L 7 U 204/19

    Sozialprozessrecht: Zu den Voraussetzungen der Aussetzung einer Vollstreckung

    Im Rahmen des nach herrschender Meinung (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R; BSG, Beschluss vom 05.09.2011, AZ: B 3 KR 47/01 R, Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 12. Auflage 2017, § 199 Rz. 8 m.w.N.) auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der nach der erstinstanzlichen Entscheidung leistungspflichtigen Behörde ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.

    Solche Fälle offenbarer Unrichtigkeit liegen etwa vor, wenn die angefochtene Entscheidung "völlig abwegig" (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R, Rz. 10) oder der Sachverhalt nach der Entscheidung der Vorinstanz sich als wesentlich verändert darstellt oder offenkundige Rechtsfehler der ersten Instanz ins Auge springen.

    Denn die Ast hat nicht dargelegt, welcher Nachteil ihr - über das ohnehin stets bestehende Fiskalinteresse hinaus - drohen würde (vgl. insoweit auch BSG, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R, Rz. 11), also ob der Ast - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2010, AZ: B 3 KR 47/01 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - L 19 SF 10/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form der Regelleistung

    Im Rahmen des bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG auszuübenden Ermessens (BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2013 - L 11 SF 74/13 ER mit Zusammenfassung des Meinungstandes; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 199 Rn. 8 m.w.N.; abweichend BSG, Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B) sind die Interessen des Gläubigers an der Vollziehung des Titels mit dem Interesse des Schuldners, nicht vor der Beendigung des Instanzenzuges leisten zu müssen, abzuwägen.

    Diese gesetzliche Wertung legt nahe, eine Aussetzung nur in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg hat (BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R).

    Dies gilt umso mehr, als bei der Nichtgewährung existenzsichernder Leistungen regelmäßig das Individualinteresse höher als das öffentliche Interesse anzusetzen ist (BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.).

  • LSG Bayern, 03.12.2019 - L 7 AS 754/19

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Entscheidungsmaßstab bei Antrag auf

    Im Rahmen des nach herrschender Meinung (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R; BSG, Beschluss vom 05.09.2011, AZ: B 3 KR 47/01 R, Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG, 12. Auflage 2017, § 199 Rz. 8 m.w.N.) auszuübenden Ermessens unter Abwägung der Interessen des Leistungsempfängers und der nach der erstinstanzlichen Entscheidung leistungspflichtigen Behörde ist eine Aussetzung nicht gerechtfertigt.

    Solche Fälle offenbarer Unrichtigkeit liegen etwa vor, wenn die angefochtene Entscheidung "völlig abwegig" (BSG, Beschluss vom 08.12.2009, AZ: B 8 SO 17/09 R, Rz. 10) oder der Sachverhalt nach der Entscheidung der Vorinstanz sich als wesentlich verändert darstellt oder offenkundige Rechtsfehler der ersten Instanz ins Auge springen.

    Denn der Ast hat nicht dargelegt, welcher Nachteil ihm - über das ohnehin stets bestehende Fiskalinteresse hinaus - drohen würde (vgl. insoweit auch BSG, Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R, Rz. 11), also ob der Ast - über den Nachteil hinaus, der mit jeder Zwangsvollstreckung als solcher verbunden ist - ein im Nachhinein nicht mehr zu ersetzender Schaden entstehen würde (BSG, Beschluss vom 05.09.2010, AZ: B 3 KR 47/01 R).

  • LSG Sachsen, 31.08.2010 - L 7 AS 512/10

    Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insbesondere besteht jedoch keine gleichartige Interessenlage, soweit es um Leistungen der Existenzsicherung geht, da es in diesen Fällen nachvollziehbar ist, dass dem Leistungsempfänger nicht zugemutet werden sollte, mit der Vollstreckung den Abschluss des gesamten Instanzenzuges abzuwarten (ebenso für den Bereich des Sozialhilferechts BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09, RdNr. 8; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2010 - L 10 AS 386/10, RdNr. 3, zitiert nach Juris).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn - wie hier - existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Nachteile, die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen existenzsichernden Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen (vgl. zur Grundrechtsrelevanz besonders schwerer Beeinträchtigungen für Eilverfahren nach dem SGB II Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479, NJW 2003, 1236 und NVwZ 2005, 927, ebenso BSG, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O., RdNr. 9, Bayrisches LSG, Beschluss vom 08.02.2006 - L 10 AS 17/06 ER, RdNr. 8, zitiert nach Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - L 19 SF 474/17

    Aussetzung der Vollstreckung durch einstweilige Anordnung

    Im Rahmen des bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG auszuübenden Ermessens (BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2013 - L 11 SF 74/13 ER mit Zusammenfassung des Meinungstandes; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., § 199 Rn. 8 m.w.N.; abweichend BSG, Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B) sind die Interessen des Gläubigers an der Vollziehung des Titels mit dem Interesse des Schuldners, nicht vor der Beendigung des Instanzenzuges leisten zu müssen, abzuwägen.

    Diese gesetzliche Wertung legt nahe, eine Aussetzung nur in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn das Rechtsmittel offensichtlich Aussicht auf Erfolg hat (BSG, Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 12 SO 385/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege

    Die Beschwerde stünde einer Behörde danach nur offen, soweit die Vollstreckung aus der einstweiligen Anordnung ausgesetzt wird (§§ 199 Abs. 2, 175 S. 2 SGG), was das Gesetz wiederum nur in Ausnahmefällen erlaubt (vgl. BSG Beschluss vom 08.12.2009, B 8 SO 17/09 R, juris Rn. 9, dort zu § 199 Abs. 2 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 9 SF 274/22

    Unbegründetheit eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung eines Beschlusses

    Die Anordnung, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen, ist eine Ermessensentscheidung (BSG Beschluss vom 08.12.2009 - B 8 SO 17/09; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 04.02.2020 - L 7 SF 28/20 ER, vom 03.12.2014 - L 19 SF 801/14 ER und vom 16.07.2014 - L 6 SF 556/14 ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 26.01.2006 - L 8 AS 403/06 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2015 - L 7 SF 928/14

    Prüfung eines Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung durch einstweilige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2016 - L 7 SF 429/16

    Vollstreckungsrechtsschutz; Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - L 10 AS 386/10

    Rechtsschutzbedürfnis; aufschiebende Wirkung; Anwendung des § 154 Abs. 2 SGG auf

  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 5 KR 602/16

    Antrag auf Aussetzung einer Vollstreckung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - L 7 SF 28/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2016 - L 7 SF 449/16

    Vollstreckungsrechtsschutz; Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - L 5 AS 189/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Interessenabwägung im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 19 SF 267/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - L 26 AS 1921/09

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde; Nichterreichen des erforderlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 11 SF 119/19

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts im Wege der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2013 - L 25 AS 1267/13

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis zur Bewilligung von Grundsicherungsleistungen

  • LSG Bayern, 10.04.2014 - L 15 BL 1/14

    Zur Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts bei

  • LSG Bayern, 21.01.2014 - L 15 BL 1/14
  • BSG, 25.09.2020 - B 12 KR 5/20 BH
  • SG Darmstadt, 22.02.2017 - S 18 KR 142/15
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - L 7 SF 535/15

    Entscheidung über den Antrag eines Leistungsträgers auf Aussetzung der

  • LSG Bayern, 12.12.2011 - L 6 R 1065/11

    Zu den Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollstreckung einer erstinstanzlichen

  • LSG Bayern, 26.03.2013 - L 11 AS 120/13

    Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Darlegung und Glaubhaftmachung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 12 R 133/15
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