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   BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B   

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BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B (https://dejure.org/2007,54177)
BSG, Entscheidung vom 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B (https://dejure.org/2007,54177)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - B 5 R 312/06 B (https://dejure.org/2007,54177)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Zur Begründung hat sich das LSG vor allem auf die verfassungsrechtlichen Erwägungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 31. März 2004 (B 4 RA 11/03 R) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dessen Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 104 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 6) bezogen.

    10 Die Klägerin weist in der Beschwerdebegründung selbst darauf hin, der 4. Senat des BSG habe in seinem Urteil vom 31. März 2004 (B 4 RA 11/03 R - veröffentlicht in Juris) entschieden, dass die in Streit stehende gesetzliche Bestimmung des § 307b Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 SGB VI mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar sei.

    11 Die Klägerin beruft sich im Wesentlichen darauf, dass das Urteil des BSG vom 31. März 2004 (aaO) nicht rechtsfehlerfrei sei.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) aufzeigen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 f mwN).

    Damit ist die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage nach der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Bestimmung bereits entschieden und nach den aufgezeigten Maßstäben nicht (mehr) klärungsbedürftig; die diesbezügliche Klärung kann entgegen der stillschweigenden Annahme in der Beschwerdebegründung nicht allein durch die Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch durch eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfolgt sein (vgl nochmals BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72).

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Insoweit setzt eine zulässige Grundsatzrüge voraus, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; vgl auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54; BSG vom 9. Juni 2004 - B 11 AL 275/03 B; vom 9. Februar 1987 - 1 BA 147/86).
  • BSG, 09.06.2004 - B 11 AL 275/03 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei der Verletzung von

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Insoweit setzt eine zulässige Grundsatzrüge voraus, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; vgl auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54; BSG vom 9. Juni 2004 - B 11 AL 275/03 B; vom 9. Februar 1987 - 1 BA 147/86).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; siehe hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Soweit sie anführt, das BSG habe Art. 14 GG nicht berücksichtigt, und als selbstverständlich davon ausgeht, der streitige Anspruch unterfalle dem Eigentumsschutz, übergeht sie die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Differenzierungen (stellvertretend BSGE 93, 15 = SozR 4-5050 § 22b Nr. 3 RdNr 28 mwN) und unterlässt es auch hier, den Streitgegenstand und den entscheidungserheblichen Sachverhalt mitzuteilen.
  • BSG, 09.02.1987 - 1 BA 147/86
    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Insoweit setzt eine zulässige Grundsatzrüge voraus, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und dabei insbesondere den Schritt darstellt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; vgl auch BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54; BSG vom 9. Juni 2004 - B 11 AL 275/03 B; vom 9. Februar 1987 - 1 BA 147/86).
  • BSG, 21.06.1999 - B 7 AL 228/98 B

    Voraussetzungen für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Deshalb muss es die Beschwerdebegründung dem Senat ermöglichen, ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten auf der Grundlage des grob skizzierten Streitgegenstands sowie der tatsächlich und rechtlich strittigen Punkte die Entscheidungserheblichkeit einer angeblich grundsätzlichen Rechtsfrage zu prüfen (vgl BSG vom 29. August 2003 - B 8 KN 7/03 B sowie BSG vom 21. Juni 1999 - B 7 AL 228/98 B mwN).
  • BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Deshalb muss es die Beschwerdebegründung dem Senat ermöglichen, ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten auf der Grundlage des grob skizzierten Streitgegenstands sowie der tatsächlich und rechtlich strittigen Punkte die Entscheidungserheblichkeit einer angeblich grundsätzlichen Rechtsfrage zu prüfen (vgl BSG vom 29. August 2003 - B 8 KN 7/03 B sowie BSG vom 21. Juni 1999 - B 7 AL 228/98 B mwN).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 5 R 312/06 B
    Um darzulegen, dass einer bereits entschiedenen Rechtsfrage gleichwohl noch grundsätzliche Bedeutung zukomme, hat ein Beschwerdeführer darzutun, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der Rechtsprechung widersprochen bzw die Beantwortung der Rechtsfrage umstritten sei (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51), oder dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 mwN; s auch Meyer-Ladewig in ders/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 7a).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

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