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   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B   

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https://dejure.org/2011,34443
BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B (https://dejure.org/2011,34443)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B (https://dejure.org/2011,34443)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 50/10 B (https://dejure.org/2011,34443)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    12 Dieser Differenzierung entsprechen auch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 13.5.1998, dass nicht schon die Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung von K(Z)ÄVen zum Ausschluss von der Mitwirkung als ehrenamtlicher Richter führt (BSGE 82, 150 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4).

    Der Senat hat bei dieser Entscheidung auch auf die Funktionsfähigkeit der Spruchkörper iS des § 10 Abs. 2 SGG iVm § 12 Abs. 3 SGG abgestellt (BSGE 82, 150, 154 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 16).

    Die Mitwirkung als Mitglied der Vertreterversammlung an einem Beschluss, auf dessen Rechtmäßigkeit es im Rechtsstreit ankommt, fällt ebenfalls nicht unter § 60 Abs. 2 SGG (BSGE 82, 150 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4).

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14.a Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 mwN und vom 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 331/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer beim

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Auch der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass von diesem Erfordernis bei der Rüge einer überlangen Verfahrensdauer abzusehen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 24.8.2010 - 1 BvR 331/10; EGMR Urteil vom 30.3.2010 - 46682/07).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 mwN und vom 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B).
  • BSG, 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B
    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 mwN und vom 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 348/02

    Festsetzung vertragszahnärztlicher Jahreshonorare ; Grundlegende Bedeutung des

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    In den von ihm zitierten Entscheidungen des LSG (L 3 KA 348/02, L 3 KA 349/02 und L 3 KA 417/02) ist die Beklagte vielmehr verpflichtet worden, eine Neufestsetzung der Honorare unter Zugrundelegung einer noch zu beschließenden rechtmäßigen HVM-Ergänzung vorzunehmen.
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 mwN und vom 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B).
  • EGMR, 30.03.2010 - 46682/07

    Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Auch der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass von diesem Erfordernis bei der Rüge einer überlangen Verfahrensdauer abzusehen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 24.8.2010 - 1 BvR 331/10; EGMR Urteil vom 30.3.2010 - 46682/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 349/02

    Anspruch auf Honorare aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit ; Grundlegende

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    In den von ihm zitierten Entscheidungen des LSG (L 3 KA 348/02, L 3 KA 349/02 und L 3 KA 417/02) ist die Beklagte vielmehr verpflichtet worden, eine Neufestsetzung der Honorare unter Zugrundelegung einer noch zu beschließenden rechtmäßigen HVM-Ergänzung vorzunehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 417/02
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R

    Besetzung der Richterbank - ehrenamtlicher Richter - Angelegenheit des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2013 - L 10 SF 27/13
    Zwar erscheine es möglich, dass sich der Kläger im Hinblick auf die Verfahrenslaufzeit, die nach dem 12. Mai 2010 entstanden sei - also insbesondere die vor dem Bundessozialgericht bis zum 9. Februar 2011 geführte Nichtzulassungsbeschwerde (B 6 KA 50/10 B) - zulässigerweise an den EGMR wenden könne oder habe wenden können, weil diese Verfahrenslaufzeit noch nicht Gegenstand der früheren Individualbeschwerde gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 3 KA 51/10
    Allein der vom Kläger in diesem Zusammenhang sinngemäß angeführte Umstand, dass der Vorstand den Geschäftsgang der Verwaltung überwacht hat, reicht nicht aus, um das Merkmal der Mitwirkung zu erfüllen (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 50/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 3 KA 55/10
    Allein der vom Kläger in diesem Zusammenhang sinngemäß angeführte Umstand, dass der Vorstand den Geschäftsgang der Verwaltung überwacht hat, reicht nicht aus, um das Merkmal der Mitwirkung zu erfüllen (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 50/10 B).
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