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BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 16.02.2016 - S 19 U 8/14
- LSG Hessen, 21.10.2016 - L 9 U 40/16
- BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Wiesbaden, 16.02.2016 - S 19 U 17/15
Auszug aus BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
Das Sozialgericht Wiesbaden holte sodann in einem weiteren Parallelverfahren der Klägerin gegen die Beklagte (S 19 U 17/15) u.a. auf Gewährung einer Rente ab 1. Februar 2009 im Rahmen seiner Ermittlungen von Amts wegen ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten bei Frau L. ein. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 190/12
Haushaltshilfe als Leistung für Unfallopfer aus den MItteln der gesetzlichen …
Auszug aus BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
Dabei ergibt sich aus § 26 Abs. 5 S 1 SGB VII, dass die Unfallversicherungsträger zur Deckung eines festgestellten, aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu behebenden Bedarfs verpflichtet sind, ihnen aber im Hinblick auf Art, Umfang und Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen ein Ermessen zusteht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 -). - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - L 9 U 2866/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - ausdrücklicher …
Auszug aus BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
Die auch für das Gericht bindend festgestellten Unfallfolgen sind somit bei der Frage der Gewährung einer Haushaltshilfe zu berücksichtigen (vgl. bezüglich der MdE-Feststellung auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Januar 2011 - L 9 U 2866/09 -). - LSG Brandenburg, 24.11.2003 - L 7 U 4/02
Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - haftungsausfüllende Kausalität - …
Auszug aus BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
Die ursprünglich festgestellten Unfallfolgen sind hiervon unberührt geblieben und müssen in der Folge jedenfalls bis zu ihrer Rücknahme als feststehend zugrunde gelegt werden, ohne die haftungsausfüllende Kausalität diesbezüglich nochmals gesondert zu prüfen (LSG Brandenburg, Urteil vom 24. November 2003 - L 7 U 4/02 -).