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   BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B   

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https://dejure.org/2014,9564
BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B (https://dejure.org/2014,9564)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B (https://dejure.org/2014,9564)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2014 - B 14 AS 293/13 B (https://dejure.org/2014,9564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, § 139 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Einsicht in die beigezogenen Verwaltungsakten - Verfahrensgegenstand der mündlichen Verhandlung - Versäumung der Beantragung einer Berichtigung des Urteilstatbestandes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Einsicht in die beigezogenen Verwaltungsakten - Verfahrensgegenstand der mündlichen Verhandlung - Versäumung der Beantragung einer Berichtigung des Urteilstatbestandes

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Einsicht in die beigezogenen Verwaltungsakten - Verfahrensgegenstand der mündlichen Verhandlung - Versäumung der Beantragung einer Berichtigung des Urteilstatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    b) Hinsichtlich der auf die Kosten der Unterkunft bezogenen ersten Divergenzrüge kann es dahingestellt bleiben, ob das LSG wirklich von der Rechtsprechung des BSG abweichen wollte oder sich nur einzelfallbezogen unklar ausgedrückt hat, weil es auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26.5.2011 - B 14 AS 132/10 R - und vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 34) Bezug nimmt, die mit dem von den Klägern angeführten Urteil des 4. Senats des BSG vom 11.12.2012 (B 4 AS 44/12 R) übereinstimmt (vgl zB BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 61/12 R) .

    Danach sind - wie die Beschwerdebegründung zu Recht ausführt - die Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II nur dann auf die Werte der Tabelle nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) begrenzt, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten wegen eines "Ermittlungsausfalls" ein sog schlüssiges Konzept nicht erstellt werden kann (vgl BSG vom 11.12.2012, aaO; BSG vom 14.2.2013, aaO; BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    b) Hinsichtlich der auf die Kosten der Unterkunft bezogenen ersten Divergenzrüge kann es dahingestellt bleiben, ob das LSG wirklich von der Rechtsprechung des BSG abweichen wollte oder sich nur einzelfallbezogen unklar ausgedrückt hat, weil es auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26.5.2011 - B 14 AS 132/10 R - und vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 34) Bezug nimmt, die mit dem von den Klägern angeführten Urteil des 4. Senats des BSG vom 11.12.2012 (B 4 AS 44/12 R) übereinstimmt (vgl zB BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 61/12 R) .

    Danach sind - wie die Beschwerdebegründung zu Recht ausführt - die Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II nur dann auf die Werte der Tabelle nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) begrenzt, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten wegen eines "Ermittlungsausfalls" ein sog schlüssiges Konzept nicht erstellt werden kann (vgl BSG vom 11.12.2012, aaO; BSG vom 14.2.2013, aaO; BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Danach sind - wie die Beschwerdebegründung zu Recht ausführt - die Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II nur dann auf die Werte der Tabelle nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) begrenzt, wenn nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten wegen eines "Ermittlungsausfalls" ein sog schlüssiges Konzept nicht erstellt werden kann (vgl BSG vom 11.12.2012, aaO; BSG vom 14.2.2013, aaO; BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    b) Hinsichtlich der auf die Kosten der Unterkunft bezogenen ersten Divergenzrüge kann es dahingestellt bleiben, ob das LSG wirklich von der Rechtsprechung des BSG abweichen wollte oder sich nur einzelfallbezogen unklar ausgedrückt hat, weil es auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26.5.2011 - B 14 AS 132/10 R - und vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 34) Bezug nimmt, die mit dem von den Klägern angeführten Urteil des 4. Senats des BSG vom 11.12.2012 (B 4 AS 44/12 R) übereinstimmt (vgl zB BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 61/12 R) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    b) Hinsichtlich der auf die Kosten der Unterkunft bezogenen ersten Divergenzrüge kann es dahingestellt bleiben, ob das LSG wirklich von der Rechtsprechung des BSG abweichen wollte oder sich nur einzelfallbezogen unklar ausgedrückt hat, weil es auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26.5.2011 - B 14 AS 132/10 R - und vom 18.2.2010 - B 14 AS 73/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 34) Bezug nimmt, die mit dem von den Klägern angeführten Urteil des 4. Senats des BSG vom 11.12.2012 (B 4 AS 44/12 R) übereinstimmt (vgl zB BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 61/12 R) .
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Da eine Tatbestandsberichtigung innerhalb der Frist des § 139 SGG nicht beantragt wurde, ist der erkennende Senat an die dahingehende Feststellung des LSG gebunden und hat davon auszugehen, dass der wesentliche Inhalt dieser Akten einschließlich der in ihnen enthaltenen Wohnungsanzeigen tatsächlich Verhandlungsgegenstand war (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 7.11.1973 - 6 C 5.73 - BVerwGE 44, 152; BVerwG vom 10.11.1992 - 3 B 52.92; BVerwG vom 5.2.1998 - 7 B 24.98) .
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Da eine Tatbestandsberichtigung innerhalb der Frist des § 139 SGG nicht beantragt wurde, ist der erkennende Senat an die dahingehende Feststellung des LSG gebunden und hat davon auszugehen, dass der wesentliche Inhalt dieser Akten einschließlich der in ihnen enthaltenen Wohnungsanzeigen tatsächlich Verhandlungsgegenstand war (vgl Bundesverwaltungsgericht vom 7.11.1973 - 6 C 5.73 - BVerwGE 44, 152; BVerwG vom 10.11.1992 - 3 B 52.92; BVerwG vom 5.2.1998 - 7 B 24.98) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Grundgesetz , § 62 SGG) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Grundgesetz , § 62 SGG) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 293/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Grundgesetz , § 62 SGG) soll nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerwG, 05.02.1998 - 7 B 24.98
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

  • BSG, 08.01.2015 - B 10 SF 2/14 BH

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Zwar kann die fehlende Information der Beteiligten über die dem Gericht von dem Beklagten oder einer anderen Behörde vorgelegten Verwaltungsakten oder die einem Beteiligten nicht gewährte Einsicht in zu dem Verfahren beigezogenen Verwaltungsakten ein solcher Verfahrensmangel sein, wenn das Gericht seine Entscheidung auf diese Unterlagen stützt (vgl BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 293/13 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 28.06.2016 - B 14 AS 33/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Soweit er rügt, dass die beigezogenen Verwaltungsakten - entgegen der entsprechenden Feststellung im Tatbestand des angefochtenen Urteils - nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen seien, lässt sich weder seinem Vortrag noch der Verfahrensakte entnehmen, dass er den gebotenen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 139 SGG gestellt hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 293/13 B - juris RdNr 7) ; soweit er rügt, das LSG habe das von ihm wirklich Gewollte nicht zur Kenntnis genommen, enthält das Protokoll einen vorgelesenen und von ihm genehmigten Sachantrag des Klägers, über den das LSG in der Sache entschieden hat, und lässt sich insoweit ein Verfahrensmangel nicht erkennen, weil sich weder dem Vortrag des Klägers noch der Verfahrensakte entnehmen lässt, dass er auf eine Protokollberichtigung nach § 122 SGG iVm § 164 ZPO hingewirkt hat (vgl dazu BSG Beschluss vom 30.10.2013 - B 9 V 6/13 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

    Dieses Vorbringen ist nur ein von den Feststellungen des LSG abweichender Tatsachenvortrag ( BSG Beschluss vom 9.4.2014 - B 14 AS 293/13 B - Juris RdNr 7).
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