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   BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R   

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BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R (https://dejure.org/2001,1667)
BSG, Entscheidung vom 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R (https://dejure.org/2001,1667)
BSG, Entscheidung vom 09. August 2001 - B 10 LW 9/00 R (https://dejure.org/2001,1667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Türpfleger - Stillegung landwirtschaftlicher Nutzfläche - Landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit - Einstellung einer Tätigkeit - Unbestimmter Rechtsbegriff - Kausalzusammenhang - Verlust eines Arbeitsplatzes

  • Judicialis

    FELEG § 9 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; FELEG § 13 Abs 1; ; FELEG § 18c Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von Flächenstillegungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 55
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere der Unfall- (BSGE 45, 176, 178 = SozR 2200 § 548 Nr. 37), aber auch in der Kranken- (BSGE 33, 202, 204 = SozR Nr. 48 zu § 182 Reichsversicherungsordnung ) und Rentenversicherung (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5) und im Arbeitsförderungsrecht (BSGE 69, 108, 110 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) sowie beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG vom 5. Mai 1988 - 12 RK 44/86 - SozSich 1988, 362) wird in ständiger, vom Schrifttum nahezu einhellig gebilligter Rechtsprechung die Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung angewandt, die in der Rechtsprechung auch als Theorie der "wesentlich mitwirkenden Ursache" bezeichnet wird (hierzu im einzelnen mit umfangreichen Nachweisen auch: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II S 480 ff, Stand: 1989 sowie Erlenkämper in: Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Aufl 1999, S 74 ff).

    Die Beurteilung, ob eine Bedingung wesentlich und deshalb (auch) rechtlich Ursache oder Mitursache ist, stellt eine Wertentscheidung dar (BSGE 69, 108, 113 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6).

  • BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 11/98 R

    Versicherungspflicht von Ehegatten in der Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Nichts anderes gilt im Regelungszusammenhang des FELEG (vgl zu §§ 9, 13 FELEG bereits den Senatsbeschluß vom 18. März 1999 - B 10 LW 11/98 B -, auszugsweise abgedruckt in Neue Landwirtschaft - Briefe zum Agrarrecht 1999, 390 f).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere der Unfall- (BSGE 45, 176, 178 = SozR 2200 § 548 Nr. 37), aber auch in der Kranken- (BSGE 33, 202, 204 = SozR Nr. 48 zu § 182 Reichsversicherungsordnung ) und Rentenversicherung (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5) und im Arbeitsförderungsrecht (BSGE 69, 108, 110 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) sowie beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG vom 5. Mai 1988 - 12 RK 44/86 - SozSich 1988, 362) wird in ständiger, vom Schrifttum nahezu einhellig gebilligter Rechtsprechung die Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung angewandt, die in der Rechtsprechung auch als Theorie der "wesentlich mitwirkenden Ursache" bezeichnet wird (hierzu im einzelnen mit umfangreichen Nachweisen auch: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II S 480 ff, Stand: 1989 sowie Erlenkämper in: Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Aufl 1999, S 74 ff).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere der Unfall- (BSGE 45, 176, 178 = SozR 2200 § 548 Nr. 37), aber auch in der Kranken- (BSGE 33, 202, 204 = SozR Nr. 48 zu § 182 Reichsversicherungsordnung ) und Rentenversicherung (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5) und im Arbeitsförderungsrecht (BSGE 69, 108, 110 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) sowie beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG vom 5. Mai 1988 - 12 RK 44/86 - SozSich 1988, 362) wird in ständiger, vom Schrifttum nahezu einhellig gebilligter Rechtsprechung die Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung angewandt, die in der Rechtsprechung auch als Theorie der "wesentlich mitwirkenden Ursache" bezeichnet wird (hierzu im einzelnen mit umfangreichen Nachweisen auch: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II S 480 ff, Stand: 1989 sowie Erlenkämper in: Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Aufl 1999, S 74 ff).
  • LSG Sachsen, 07.12.2000 - L 6 LW 15/00

    Gewährung von Ausgleichsgeld wegen der Beendigung eines

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Um deren Bedeutung im Ursachengefüge zu bestimmen, läßt sich grundsätzlich auf die von der Rechtsprechung (vgl zB Sächsisches LSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - L 6 LW 15/00 - NJ 2001, 392) und vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen nach Abstimmung mit den Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Arbeit und Sozialordnung (vgl GLA-RdSchr Nr. 11/95 vom 9. Januar 1995 und Nr. 99/96 vom 20. Juni 1996) entwickelten Kriterienkataloge zurückgreifen (zB: innerer Zusammenhang, zeitlicher Zusammenhang, Proportionalität, Wegfall des innegehabten Arbeitsplatzes, Flächenbezug der Tätigkeit).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Daraus folgt: Bei der in § 9 Abs. 1 FELEG geforderten Feststellung eines kausalen Zusammenhanges dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Kausalitätsfeststellung (im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn) als Tatsache und deren Subsumtion unter den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" (BSGE 1, 268, 269 f; 7, 288, 290 f; Urteil des Senats vom 29. Juli 1998 - B 9 V 10/97 R - , SGb 1998, 582 f; May, Die Revision, 2. Aufl 1997, 374 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl 1997, 402).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO).
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 44/86
    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere der Unfall- (BSGE 45, 176, 178 = SozR 2200 § 548 Nr. 37), aber auch in der Kranken- (BSGE 33, 202, 204 = SozR Nr. 48 zu § 182 Reichsversicherungsordnung ) und Rentenversicherung (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO), im Recht der sozialen Entschädigung (BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5) und im Arbeitsförderungsrecht (BSGE 69, 108, 110 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) sowie beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG vom 5. Mai 1988 - 12 RK 44/86 - SozSich 1988, 362) wird in ständiger, vom Schrifttum nahezu einhellig gebilligter Rechtsprechung die Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung angewandt, die in der Rechtsprechung auch als Theorie der "wesentlich mitwirkenden Ursache" bezeichnet wird (hierzu im einzelnen mit umfangreichen Nachweisen auch: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II S 480 ff, Stand: 1989 sowie Erlenkämper in: Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Aufl 1999, S 74 ff).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 9/00 R
    Daraus folgt: Bei der in § 9 Abs. 1 FELEG geforderten Feststellung eines kausalen Zusammenhanges dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 25.08.1960 - 11 RV 1368/59
  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Das SG ist bei seinen Überlegungen - wie sich aus dem Beweisbeschluss vom 2. Mai 2000, dem auf diesem Beschlusse beruhenden Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. W. vom 24. August 2000 und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen der erstinstanzlichen Richter ergibt - von der Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 33, 202, 204; BSG SozR 3-5864 § 9 Nr. 2), die auch im Recht der Opferentschädigung gilt (BSGE 49, 104, 105), ausgegangen und hat den Ursachenzusammenhang rechtsfehlerfrei beurteilt.
  • BSG, 16.10.2002 - B 10 LW 17/01 R

    Unternehmen der Landwirtschaft - Beendigung einer Beschäftigung wegen

    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 9. August 2001 (SozR 3-5864 § 9 Nr. 2), die zeitlich vor dem hier angefochtenen Urteil des LSG ergangen ist, ausgeführt hat, ist auf der Grundlage der sozialrechtlichen Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung darüber zu entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis "auf Grund" von rechtserheblichen Flächenstilllegungen geendet hat (vgl hierzu und zum Folgenden: aaO S 9).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 36/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuss - Rückforderung - unrichtige

    So gibt diese Formulierung etwa in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) - dort betreffend die Beendigung der Beschäftigung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmern auf Grund von Flächenstilllegungen - einen kausalen Zusammenhang iS der im Sozialrecht herrschenden Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung wieder (vgl im Einzelnen die Senatsurteile vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - sowie B 10 LW 28/00 R).
  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 8/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Es hat erkennbar unterschieden zwischen der Kausalitätsfeststellung (im naturwissenschaftlichen-philosophischen Sinn) als Tatsache und deren Subsumtion unter den Rechtsbegriff der "wesentlichen Ursache" (vgl dazu das Senatsurteil vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 21/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Daraus folgt: Bei der in § 9 Abs. 1 FELEG geforderten Feststellung eines kausalen Zusammenhanges dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - ferner BSGE 1, 72, 76; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 2/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Daraus folgt: Bei der in § 9 Abs. 1 FELEG geforderten Feststellung eines kausalen Zusammenhanges dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - ferner BSGE 1, 72, 76; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 24/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Daraus folgt: Bei der in § 9 Abs. 1 FELEG geforderten Feststellung eines kausalen Zusammenhanges dürfen als Ursachen für das Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die (naturwissenschaftlich wirksam gewordenen) Bedingungen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehungen zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - ferner BSGE 1, 72, 76; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 28/00 R

    Ausgleichsgeld für landwirtschaftliche Arbeitnehmer - Beitrittsgebiet -

    Sind zwei oder mehr Ereignisse im gleichen Maße wesentlich für den Erfolg, dann sind sie sämtlich wesentliche Bedingungen und damit Ursachen im Rechtssinn (vgl BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO); ist eine der Bedingungen oder sind mehrere Bedingungen gemeinsam gegenüber anderen Bedingungen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur jene die wesentliche Bedingung und damit die Ursache im Rechtssinne der geltenden Kausalitätslehre (vgl BSGE 12, 242, 245 f = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO; zum Vorstehenden vgl näher das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 LW 9/00 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 17.04.2002 - B 10 LW 21/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Diese auf dem Gebiet der Sozialversicherung einheitlich angewandte Kausalitätslehre gilt auch im Regelungsbereich des FELEG (vgl dazu näher das Senatsurteil vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - SozR 3-5864 § 9 Nr. 2).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 10/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung wird in ständiger Rechtsprechung des BSG die Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung angewendet (vgl für Fälle aus dem Bereich des FELEG das Senatsurteil vom 9. August 2001 - B 10 LW 9/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 27/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 33/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 34/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 LW 13/01 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 08.11.2001 - B 10 LW 32/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 35/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - L 32 AS 1723/19

    Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Widerspruch gegen Bewilligungs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 LW 5/09

    Rentenversicherung

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/00 R

    Ende der Beschäftigung eines landwirtschaftlichen Arbeitnehmers auf Grund von

  • BSG, 26.09.2001 - B 10 LW 39/01 R

    Ausgleichsgeld - Landwirtschaftlicher Arbeitnehmer - Flächenstilllegung -

  • LSG Sachsen, 18.10.2001 - L 6 LW 17/01

    Anspruch auf Ausgleichsgeld für Landwirte aufgrund europarechtlich geförderter

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