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   BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B   

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https://dejure.org/1998,7427
BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B (https://dejure.org/1998,7427)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B (https://dejure.org/1998,7427)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1998 - B 6 KA 22/98 B (https://dejure.org/1998,7427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers und der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätze der Kürzung vertragsärztlichen Honorars - Honorarkürzungen bei fachgruppentypischen Einzelleistungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Leistungsartbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bindungswirkung von Honorarbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde geltend macht, das Urteil des LSG weiche von den Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89 -, 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 - sowie vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 - ab (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ), ist die Divergenz nicht hinreichend iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet.

    Das LSG hat sich bei seiner Bewertung, eine über das Dreifache des Fachgruppendurchschnitts hinausgehende Mehrforderung des Klägers für Infiltrations- und Injektionsleistungen sei auch unter Berücksichtigung der von ihm praktizierten Eigenblutbehandlung nicht wirtschaftlich, ausdrücklich mit dem therapeutischen Vorgehen des Klägers befaßt und sich insoweit an den Grundsätzen orientiert, die der Senat zu Honorarkürzungen bei fachgruppentypischen Einzelleistungen entwickelt hat (BSGE 74, 17, 76 [BSG 16.12.1993 - 13 RJ 1/93] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 1/93

    Unterhaltsverzicht - Scheidung - Bedürftigkeit

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    Das LSG hat sich bei seiner Bewertung, eine über das Dreifache des Fachgruppendurchschnitts hinausgehende Mehrforderung des Klägers für Infiltrations- und Injektionsleistungen sei auch unter Berücksichtigung der von ihm praktizierten Eigenblutbehandlung nicht wirtschaftlich, ausdrücklich mit dem therapeutischen Vorgehen des Klägers befaßt und sich insoweit an den Grundsätzen orientiert, die der Senat zu Honorarkürzungen bei fachgruppentypischen Einzelleistungen entwickelt hat (BSGE 74, 17, 76 [BSG 16.12.1993 - 13 RJ 1/93] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde geltend macht, das Urteil des LSG weiche von den Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89 -, 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 - sowie vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 - ab (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ), ist die Divergenz nicht hinreichend iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet.
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 95/96

    Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    In seinen Urteilen vom 18. Juni 1997 (- 6 RKa 95/96 - ArztR 1998, 147) und vom 5. November 1997 (- 6 RKa 1/97 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 42) hat der Senat ausgeführt, daß die Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise und damit auch eine etwaige Anerkennung von Praxisbesonderheiten quartalsbezogen erfolgt.
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 4/95

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Vertragsarztes durch die Gerichte

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    Im übrigen trifft die Auffassung des Klägers nicht zu, der Senat habe im Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 4/95 - die Rechtsauffassung vertreten, von einem eingeschränkten Leistungsspektrum könne bei einem Internisten nur dann ausgegangen werden, wenn er aufwendige, typisch internistische Sonderleistungen "überhaupt nicht erbringe".
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    In seinen Urteilen vom 18. Juni 1997 (- 6 RKa 95/96 - ArztR 1998, 147) und vom 5. November 1997 (- 6 RKa 1/97 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 42) hat der Senat ausgeführt, daß die Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise und damit auch eine etwaige Anerkennung von Praxisbesonderheiten quartalsbezogen erfolgt.
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B
    Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde geltend macht, das Urteil des LSG weiche von den Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89 -, 9. März 1994 - 6 RKa 18/92 - sowie vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 - ab (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz ), ist die Divergenz nicht hinreichend iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG bezeichnet.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.11.2023 - L 4 KA 5/22

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine wiederkehrende

    Ein unterbliebener Regress in vorangegangenen Quartalen ist an sich schon nicht geeignet, Vertrauen für zukünftige Quartale zu begründen, da die Prüfungen immer quartalsbezogen erfolgen (vgl BSG, Beschluss vom 9. September 1998 - B 6 KA 22/98 B - Rn 8).
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