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   BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C   

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BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C (https://dejure.org/2010,12327)
BSG, Entscheidung vom 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C (https://dejure.org/2010,12327)
BSG, Entscheidung vom 09. September 2010 - B 11 AL 4/10 C (https://dejure.org/2010,12327)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178a Abs 2 S 1 SGG vom 12.12.2007, § 178a Abs 1 S 1 Nr 2 SGG vom 12.12.2007, § 202 SGG, § 174 ZPO, § 586 Abs 2 S 1 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs - Nichtlesen der Entscheidungsgründe - Tatsachenkenntnis - subjektive Kenntnis - Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt der Kenntniserlangung nach § 178a Abs. 2 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs - Nichtlesen der Entscheidungsgründe - Tatsachenkenntnis - subjektive Kenntnis - Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs - Nichtlesen der Entscheidungsgründe - Tatsachenkenntnis - subjektive Kenntnis - Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der Kenntniserlangung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 178a; ZPO § 174; ZPO § 586 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt der Kenntniserlangung nach § 178a Abs. 2 S. 1 SGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 89
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Beruft sich der beschwerte Beteiligte darauf, Kenntnis von der Gehörsverletzung erst nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung erlangt zu haben, ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung glaubhaft zu machen (Fortführung und Ergänzung zu BSG vom 28.9.2006 - B 3 P 1/06 C = SozR 4-1500 § 178a Nr. 5).

    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .

    Auch wenn somit der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des BSG vom 26.3.2010 an den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 7.4.2010 nicht automatisch mit dessen subjektiver Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichzusetzen ist, muss hier davon ausgegangen werden, dass der Kläger bzw sein Prozessbevollmächtigter, dessen Kenntnis er sich zurechnen lassen muss (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 mwN), bereits mit der Zustellung des Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis am 7.4.2010 oder jedenfalls vor dem 5.5.2010 Kenntnis von der (angeblichen) Gehörsverletzung erlangt hat.

  • BSG, 26.03.2010 - B 11 AL 192/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 26. März 2010 - B 11 AL 192/09 B - wird als unzulässig verworfen.

    Der Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 16.9.2009 mit Beschluss vom 26.3.2010 - B 11 AL 192/09 B - als unzulässig verworfen.

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .

    Da sich der Gesetzgeber bei Einführung der Anhörungsrüge an der Regelung in § 586 Abs. 2 Satz 1 ZPO orientiert hat (vgl BT-Drucks 15/3706, S 16; BVerfG NJW 2007, 2242, 2244; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 178a RdNr 7a) , ist auch von einer "Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs" bereits dann auszugehen, wenn der Betroffene und/oder sein Prozessbevollmächtigter die zur Begründung der Gehörsverletzung angeführten Tatsachen kennen, und nicht erst dann, wenn sie darüber hinaus zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass diese Tatsachen die Erhebung einer Anhörungsrüge rechtfertigen (ebenso Berchtold in Hennig, SGG, § 178a RdNr 111 mwN, Stand Oktober 2005; Frehse, SGb 2005, 265, 269 f; Rensen, MDR 2007, 695, 697) .

  • BSG, 29.11.2005 - B 1 KR 94/05 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Das Recht auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass Anträge oder Anregungen eines Verfahrensbeteiligten befolgt werden (vgl BSG Beschlüsse vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, und vom 23.12.2008, B 12 KR 2/08 C; BVerfG Kammer-Beschluss vom 14.5.2007 - 1 BvR 730/07, RdNr 14) .
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Das Recht auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass Anträge oder Anregungen eines Verfahrensbeteiligten befolgt werden (vgl BSG Beschlüsse vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, und vom 23.12.2008, B 12 KR 2/08 C; BVerfG Kammer-Beschluss vom 14.5.2007 - 1 BvR 730/07, RdNr 14) .
  • BSG, 23.12.2008 - B 12 KR 2/08 C

    Zulässigkeit der Nachholung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Das Recht auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass Anträge oder Anregungen eines Verfahrensbeteiligten befolgt werden (vgl BSG Beschlüsse vom 29.11.2005, B 1 KR 94/05 B, und vom 23.12.2008, B 12 KR 2/08 C; BVerfG Kammer-Beschluss vom 14.5.2007 - 1 BvR 730/07, RdNr 14) .
  • OVG Sachsen, 04.06.2009 - 5 B 319/08

    Anhörungsrüge; Zustellung; Bekanntgabe; Fristbeginn; Wiedereinstieg

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .
  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67

    Restitutionsklage - Maßgebliche Stelle für die Kenntnis des Anfechtungsgrundes -

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Zu dieser Regelung ist bereits durch die Rechtsprechung geklärt, dass es nur auf die Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen ankommt, nicht aber auf deren zutreffende rechtliche Einordnung, also auch nicht auf die subjektive Erkenntnis, dass die bekannten Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl BGH NJW 1993, 1596 mwN; BSGE 27, 259 = SozR Nr. 1 zu § 586 ZPO) .
  • BSG, 03.08.2005 - B 6 KA 22/05 R

    Anwendbarkeit des Anhörungsrügengesetzes, Beginn der Rügefrist

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörsverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BSG Beschluss vom 3.8.2005, B 6 KA 22/05 R; ebenso BVerfG Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242; Sächsisches OVG, Urteil vom 4.6.2009, 5 B 319/08) .
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C
    Zu dieser Regelung ist bereits durch die Rechtsprechung geklärt, dass es nur auf die Kenntnis aller maßgeblichen Tatsachen ankommt, nicht aber auf deren zutreffende rechtliche Einordnung, also auch nicht auf die subjektive Erkenntnis, dass die bekannten Tatsachen einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl BGH NJW 1993, 1596 mwN; BSGE 27, 259 = SozR Nr. 1 zu § 586 ZPO) .
  • OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08

    Beginn der Frist zur Anbringung einer Gehörsrüge

  • BSG, 18.05.2009 - B 3 KR 1/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Einlegung - Frist - spätester

  • BFH, 20.04.2011 - I S 2/11

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Von einer solchen Kenntnis ist bereits dann auszugehen, wenn der Betroffene und/oder sein Prozessbevollmächtigter die zur Begründung der Gehörsverletzung angeführten Tatsachen kennen, und nicht erst dann, wenn sie darüber hinaus zu der Rechtsauffassung gelangt sind, dass diese Tatsachen die Erhebung einer Anhörungsrüge rechtfertigen (Bestätigung des BSG-Beschlusses vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breith 2011, 277).

    NV: Beruft sich der beschwerte Beteiligte darauf, Kenntnis von der Gehörsverletzung erst nach Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung erlangt zu haben, ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung glaubhaft zu machen (Bestätigung des BSG-Beschlusses vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breith 2011, 277).

    Jedenfalls muss im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass der betreffende Beteiligte mit der Zustellung auch Kenntnis von der (angeblichen) Gehörsverletzung erlangt (vgl. z.B. BSG-Beschluss vom 9. September 2010 B 11 AL 4/10 C, Breithaupt --Breith-- 2011, 277, m.w.N.).

  • BSG, 26.10.2021 - B 4 AS 124/21 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Diese Darlegungen müssen bis zum Ablauf der Frist für die Erhebung der Anhörungsrüge erfolgen und eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör schlüssig aufzeigen (BSG vom 9.9.2010 - B 11 AL 4/10 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 10 RdNr 12 mwN) .

    Richtet sich die Anhörungsrüge - wie hier - gegen eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Nichtzulassung der Revision, muss dargelegt werden, dass das Revisionsgericht durch seine Entscheidung den Anspruch auf rechtliches Gehör neu und eigenständig verletzt hat (BSG vom 9.9.2010 - B 11 AL 4/10 C - SozR 4-1500 § 178a Nr. 10 RdNr 13) .

  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit der Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wobei es auf die Kenntnis der die Gehörsverletzung begründenden Tatsachen ankommt (vgl. BSG, Beschlüsse vom 09.09.2010, B 11 AL 4/10 C, und vom 19.10.2011, B 6 KA 5/11 C).
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