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   BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B   

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BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B (https://dejure.org/2012,33562)
BSG, Entscheidung vom 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B (https://dejure.org/2012,33562)
BSG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - B 5 R 168/12 B (https://dejure.org/2012,33562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 118 Abs 2 S 2 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 60 Abs 1 Nr 3 SGB 1, § 65 Abs 1 Nr 1 SGB 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei Überspannung der Anforderungen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse - hier: Anforderung von Finanzstatusbericht, Kopie des ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei Überspannung der Anforderungen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse - hier: Anforderung von Finanzstatusbericht, Kopie des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei Überspannung der Anforderungen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse - hier: Anforderung von Finanzstatusbericht, Kopie des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1904
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Dies gilt auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl BVerfG vom 8.1.1996 - 2 BvR 306/94 - StV 1996, 445) , die - anders als diejenige der Erfolgsaussichten - abschließend zu erfolgen hat (BVerfG vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334 ff) .

    Letztlich gebietet auch hier der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 122, 248, 272 und BVerfG 1. Senat Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334) sowie aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK (BSG Beschluss vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4) , dass die Anforderungen, welche die Gerichte an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung Prozesskostenhilfe (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) stehen und ihre Erfüllung dem Hilfesuchenden nicht aus einem wichtigen Grund iS von § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar ist (OLG Celle Beschluss vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f) .

    Die Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers dürfen indessen gerade dann nicht überspannt werden, wenn eigene Fehler des Gerichts zu einer Verhärtung der Situation beigetragen haben (vgl BVerfG vom 14.10.2003 aaO) .

  • OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Letztlich gebietet auch hier der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 122, 248, 272 und BVerfG 1. Senat Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334) sowie aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK (BSG Beschluss vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4) , dass die Anforderungen, welche die Gerichte an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung Prozesskostenhilfe (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I) stehen und ihre Erfüllung dem Hilfesuchenden nicht aus einem wichtigen Grund iS von § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar ist (OLG Celle Beschluss vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f) .

    Auch wenn sich hieraus nach der grundsätzlich maßgeblichen Sicht der entscheidenden Instanz im Einzelfall noch nicht stets eine abschließende Entscheidungsgrundlage ergeben mag und damit der Weg zu weiteren Erhebungen grundsätzlich eröffnet bleibt, ist doch das Vorliegen grundsätzlich geklärter und überschaubarer Verhältnisse Ausgangspunkt für die jeweils im pflichtgemäßen Ermessen stehende Entscheidung über Art und Inhalt der noch durchzuführenden Aufklärungsmaßnahmen (vgl insgesamt OLG Celle vom 9.3.2010 - 17 WF 28/10 - FamRZ 2010, 1751 f) .

    Indessen bedarf es bei einem Anforderungszeitraum von mehr als drei Monaten auch hier einer auf den Einzelfall bezogenen Angemessenheitsprüfung, an der es selbst ansatzweise fehlt (vgl OLG Celle vom 9.3.2010 aaO) .

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Zwar umfasst der Unterhalt, den Verwandte in gerader Linie einander schulden, nach § 1610 Abs. 2 BGB "den gesamten Lebensbedarf", doch ist hiervon gerade nicht der über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehende Anspruch auf Zahlung von Prozesskostenvorschuss mitumfasst, den das Gesetz spezialgesetzlich in § 1360a Abs. 4 BGB vorsieht (BGH vom 23.3.2005 - XII ZB 13/05 - NJW 2005, 1722 ff) .
  • AG Wuppertal, 22.10.2009 - 33 C 181/08

    Abrechnungskriterien für die Ermittlung eines Steuerberaterhonorars bzgl. der

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Indessen sind Urkunden der vorliegenden Art grundsätzlich nur gegen Entgelt erhältlich (vgl AG Wuppertal vom 22.10.2009 - 33 C 181/08 - Juris) .
  • BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04

    Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82

    Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Zu beachten ist zudem, dass sich zwar die Mitwirkungsverpflichtung des § 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I, "Beweisurkunden vorzulegen" auch auf erst zu erstellende Urkunden beziehen kann (BSG vom 26.5.1983 - 10 RKg 13/82 - SozR 1200 § 66 Nr. 10) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu den sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu den sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Zwar kommt entsprechend den Verhältnissen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (BSG vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2 und vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R) grundsätzlich auch im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, dem Antragsteller die Vorlage von Kontoauszügen aufzugeben.
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B
    Zwar kommt entsprechend den Verhältnissen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (BSG vom 19.9.2008 - B 14 AS 45/07 R - BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2 und vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R) grundsätzlich auch im Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Betracht, dem Antragsteller die Vorlage von Kontoauszügen aufzugeben.
  • BSG, 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Prozessgrundrecht auf ein

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 15.10.2009 - 2 BvR 2438/08

    Heimliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Angehörige des Beschuldigten (Umgehung des

  • BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 R 45/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung der

    Auf der anderen Seite haben die Verfahrensbeteiligten und ihre Bevollmächtigten ein (Grund-)Recht auf faire Verfahrensgestaltung, das sich verfassungsrechtlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG Beschlüsse vom 8.10.1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 111; vom 26.5.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250, 275; vom 26.4.1988 - 1 BvR 669/87 ua - NJW 1988, 2787; vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - NVwZ 2004, 334 sowie Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 3.1.2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343 und Kammerbeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15.4.2004 - 1 BvR 622/98 - NJW 2004, 2149, 2150; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2012 - B 5 R 196/12 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 10 RdNr 8 und B 5 R 168/12 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 9 RdNr 7) sowie einfachrechtlich aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK (BSG Beschluss vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4) herleitet.
  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Jede andere Lösung dieses Problems würde den Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfGE 110, 339, 342; 122, 248, 271 f) sowie aus Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK (BSG vom 17.12.2010 - B 2 U 278/10 B - Juris RdNr 4; s insgesamt neuerdings BSG vom 9.10.2012 - B 5 R 168/12 B, RdNr 7, vorgesehen für SozR 4-1500 § 73a Nr. 9) verletzen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2013 - 4 Ta 45/13

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Rechtsstreit, Prozessvergleich,

    Da das Prozesskostenhilfeverfahren den grundgesetzlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern ihn erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen beim Bewilligungsverfahren nicht überspannt werden (BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B, zitiert nach juris Rn. 6).

    Dabei gebietet insbesondere der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und aus Artikel 19 Abs. 4 GG sowie aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, dass die Anforderungen, welche die Gerichte an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung Prozesskostenhilfe stehen (BSG, Beschluss vom 09.10.2012 - B 5 R 168/12 b, zitiert nach juris Rn. 7).

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