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   BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82   

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BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82 (https://dejure.org/1983,18417)
BSG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 7 RAr 19/82 (https://dejure.org/1983,18417)
BSG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 7 RAr 19/82 (https://dejure.org/1983,18417)
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  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Vielfach sind Beschäftigungen von Studenten zwar versicherungsfrei (vgl dazu BSGE 50, 25); daraus ergeben sich dann aber auch keine Folgerungen im Verhältnis zur Beklagten, denn der beitragsfrei beschäftigte Student erwirbt keinen Alg-Anspruch (@ 10" Abs. 1 AFG).

    Daß Studenten bei bestimmten Gestaltungen von Beschäftigungsverhältnissen während des Studiums als versicherungs- und beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung erachtet und ihnen demgemäß trotz Studiums die Eigenschaft von Arbeitnehmern zuerkannt wird, wurde bereits unter Hinweis auf BSGE 50, 25 erwähnt (vgl dazu auch die Zusammenstellung der Besprechungsergebnisse der Versicherungsträger zur Anwendung der 55 172 Abs. 1 Nr. 5, 1228 Abs. 1 Nr. 3 RVG, @ a Abs. 1 Nr & AVG, abgedruckt bei Beuster, Die Versicherungspflicht, 2. Auflage, S 163 ff).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 340; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Das BVerfG hat deshalb auch schon den vollständigen Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer vom Schutz der Arbeitslosenversicherung als mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt (BVerfGE 18, 366, 372).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (BVerfGE 13, 331, 340; 15, 313, 318).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 28/78
    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE 46, 89 : SozR "100 $ 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 6/78
    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    ständiger Rechtsprechung den 5 118 Abs. 2 AFG idF des KVSG dahin ausgelegt, daß er die gesetzliche Vermutung dafür aufstelle, ein ordentlich Studierender stehe durch den damit verbundenen Besuch der Hochschule der Arbeitsvermittlung nach S 103 AFG nicht zur Verfügung, der einzelne Antragsteller könne diese Vermutung jedoch widerlegen (BSGE 46, 89 : SozR "100 $ 118 Nr. 5; BSG vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 6/78 : SozSich 1979, 22; BSG vom 7. August 1979 - 7 RAr 28/78).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Auch bei der im Rahmen der gewährenden Verwaltung bestehenden weiteren Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als bei staatlichen Eingriffen wird deren verfassungsrechtliche Grenze überschritten, wenn sich für die Differenzierung ein vernünftiger, der Natur der Sache entsprechender oder sonstwie einleuchtender Grund nicht mehr finden läßt (BVerfGE 49, 260, 271; 280, 283).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Für die Entscheidung des Senats kommt es mithin auf die Gültigkeit oder Ungültigkeit des 5 118a Abs. 1 AFG an, woraus sich die Pflicht zur Vorlage an das BVerfG ergibt (vgl BVerfGE 16, 286; 18, 257; 2", 119; H2, UZ; H7, 1N6).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 19/82
    Ein Verstoß gegen Art. 3 GG liegt vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 60, 123, 133 ff).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 1/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 368a Abs. 1 S. 1 RVO

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