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   BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R   

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https://dejure.org/2010,12375
BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
BSG, Entscheidung vom 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
BSG, Entscheidung vom 09. November 2010 - B 2 U 24/09 R (https://dejure.org/2010,12375)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Hilfsmittel; Hörgerät; Raub; Verlust; Wiederbeschaffung; Ersetzung; Heilbehandlung; Kostenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 8 Abs 3 SGB 7, § 27 Abs 2 SGB 7, § 31 Abs 1 SGB 7, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfsmittelersatz bei Diebstahl - Kein Anspruch auf Ersatz von bei einem Arbeitsunfall geraubten Hörgeräten durch die Berufsgenossenschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung für den Ersatz eines geraubten Hörgeräts

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Hilfsmittel - Hörgerät - Raub - Verlust - Wiederbeschaffung - Ersetzung - Heilbehandlung - Kostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 27 Abs. 2; SGB VII § 8
    Kostenübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung für den Ersatz eines geraubten Hörgeräts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 91
  • NZS 2011, 587 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 4 KR 3191/06

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für selbstbeschafftes

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Vielmehr hat der Kläger lediglich den Antrag, der von Anfang an auf "Übernahme von Kosten" aufgrund der Versorgung mit Hörhilfen gezielt hat, hinsichtlich der tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen klargestellt bzw berichtigt (§ 99 Abs. 3 Nr. 1 SGG; auch LSG Baden-Württemberg vom 13.2.2009 - L 4 KR 3191/06 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Der Zahlungsanspruch scheitert hier schon daran, dass ein Anspruch auf Verschaffung der Hörgeräte selbst nicht bestand (vgl stRspr; zB BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 19 RdNr 12).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (vgl ua BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Der Zahlungsanspruch scheitert hier schon daran, dass ein Anspruch auf Verschaffung der Hörgeräte selbst nicht bestand (vgl stRspr; zB BSG vom 24.9.1996 - 1 RK 33/95 - BSGE 79, 125, 126 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11 S 51 f mwN; BSG vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 19 RdNr 12).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 9/00 R

    Keine Festbetragsregelung beim Schadensersatz für zerstörte Brille in der

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Er umfasst nur die in § 33 SGB V genannten und nicht wegen der Folgen eines Versicherungsfalles von einem anderen Leistungsträger als einem Unfallversicherungsträger geleisteten Hilfsmittel (vgl BSG vom 20.2.2001 - B 2 U 9/00 R - BSGE 87, 301, 303 f = SozR 3-2700 § 27 Nr. 1 S 4) .
  • BSG - B 2 U 16/09 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R
    Es kann offen bleiben, ob im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt grundsätzlich anstelle des Anspruchs auf Sachleistung (§ 26 Abs. 4 Satz 2 SGB VII) ein Kostenerstattungsanspruch entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V oder § 15 SGB IX geltend gemacht werden kann (vgl dazu BSG vom 15.6.2010 - B 2 U 16/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Denn der Kläger verfolgt mit diesem Rechtsschutzbegehren einen sekundären Freistellungs- oder Zahlungsanspruch, der notwendig abhängig ist von dem grundsätzlichen Bestehen eines Sachleistungsanspruchs ("Kostenübernahme"; vgl BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 24/09 R - BSGE 107, 91 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 40, RdNr 16) .
  • SG München, 11.01.2017 - S 23 U 667/15

    Ersatz für Hilfsmittel bei Arbeitsunfall

    Das BSG hat mit Urteil vom 9. November 2010 (Az. B 2 U 24/09 R) vor diesem Hintergrund darauf hingewiesen, dass "der Verlust eines Hilfsmittels ... dem Gesundheitserstschaden deshalb (jedenfalls grundsätzlich und faktisch in aller Regel) nur gleichstehen [kann], wenn das Hilfsmittel bei Eintritt des Unfallereignisses bestimmungsgemäß am Körper eingesetzt war".

    Zu berücksichtigen ist dabei auch der Hintergrund der Entscheidung des BSG vom 9. November 2010 (Az. B 2 U 24/09 R), in der es um die Kosten eines aus dem Auto abhanden gekommenen Hörgeräts ging.

  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 U 504/10

    Zum Nachweis von Unfallfolgen

    Damit fehlt es auch an einem davon notwendig abhängigen sekundären Erstattungsanspruch für Kosten, die der Klägerin aufgrund der Heilbehandlung entstanden sind; insoweit kann offenbleiben, ob im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt anstelle des Anspruchs auf Sach- und Dienstleistung (§ 26 Abs. 4 Satz 2 SGB VII) ein Kostenerstattungsanspruch entsprechend § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V oder § 15 SGB IX geltend gemacht werden kann (vgl. dazu auch BSG vom 09.11.2010, Az. B 2 U 24/09 R - Juris RdNr. 32).
  • SG Karlsruhe, 12.12.2013 - S 1 U 3461/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Heilbehandlung - beschädigtes

    In seinem Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 24/09 R - (= SozR 4-2700 § 8 Nr. 40, dort Rand-Nr. 30) hat das Bundessozialgericht zwar ausdrücklich offen gelassen, ob es als eng zu begrenzende Ausnahme für § 8 Abs. 3 SGB VII auch genügen kann, dass durch äußere Einwirkung ein Hilfsmittel beschädigt oder zerstört wird, das - ohne in Funktion zu sein - zum alsbaldigen Einsatz unmittelbar am Körper getragen wird (dies bejahend Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, § 8, Rand-Nr. 13a; Jung in Eichenhofer/Wenner, SGB VII, § 8, Rand-Nr. 106; Bereither-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8, Anm. 18.5 a.E.; Mutschler, a.a.O., Seite 690; Schwerdtfeger, a.a.O, Rand-Nr. 602 und Ricke in Kasseler Kommentar, Stand Juni 2013, § 8 SGB VII, Rand-Nr. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.08.2023 - L 6 U 88/22

    Blutspende; Blutspender; einheitlicher Behandlungsvorgang; ergänzende Leistungen;

    Ein Anspruch auf Bewilligung von Heilbehandlungsleistungen setzt - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal - voraus, dass die Heilbehandlung zur Behandlung der Folgen eines Versicherungsfalls erforderlich ist (vgl BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 24/09 R - Rn 24; Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R -, Rn 23) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2019 - L 3 U 96/18
    Die Leistung muss also infolge des Eintritts eines Versicherungsfalls erforderlich werden (vgl dazu auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 24/09 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 40).
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