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   BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92   

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BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92 (https://dejure.org/1993,4356)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2 RU 54/92 (https://dejure.org/1993,4356)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 (https://dejure.org/1993,4356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • SpuRt 1994, 251
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 3/91

    Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Vereinsbauarbeiten - Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere dem vom Berufungsgericht zugrundegelegten Urteil des Senats vom 24. Januar 1992 (- 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955) sei kein fester Maßstab zu entnehmen, in welchem Umfang Arbeiten der Mitglieder noch vom Vereinszweck bzw von Beschlüssen gedeckt sei.

    Die Differenz von zwei Stunden im Vergleich zu der angezogenen Entscheidung des BSG vom 24. Januar 1992 (aaO) sei nicht so schwerwiegend, als daß ohne Rechtsfehler hierzu eine andere Entscheidung gerechtfertigt wäre.

    Wie der Kläger zwar zutreffend darauf hinweist, liegt eine zur Beitragszahlung verpflichtende Tätigkeit nicht vor, wenn aus der Verrichtung eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers nicht erwachsen kann (BSGE 14, 1, 2); die Beitragspflicht setzt also das Bestehen eines gesetzlichen Versicherungsschutzes für die tätig gewordenen Mitglieder des Vereins bei der Errichtung der Neuanlage des Sportgeländes voraus (s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten schließt die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht von vornherein aus (BSG 14, 1, 3; 52, 11, 12; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 114 und 123; BSG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 55/82 - USK 8366; BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - aaO, jeweils mwN).

    Entscheidend für die Beurteilung ist die Vereinswirklichkeit in Übereinstimmung mit der Satzung, den Beschlüssen der zuständigen Gremien und der allgemeinen Übung (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 101 und 123; BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - aaO).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Januar 1992 (2 RU 3/91 - aaO) näher dargelegt hat, steht insoweit den dafür zuständigen Vereinsgremien ohne Verstoß gegen § 32 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB I) in angemessenem Rahmen eine Gestaltungsmöglichkeit zu, von den Mitgliedern des Vereins Arbeitsleistungen entweder aufgrund eines - unfallversicherten und damit auch beitragspflichtigen - Beschäftigungsverhältnisses zum Verein, gegebenenfalls wie Beschäftigte iS des § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO, oder - ohne den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - aufgrund einer durch Beschluß begründeten Mitgliedspflicht erbringen zu lassen.

    Da der Senat jedoch auf die "gewöhnlichen" Zwecke "eines" Vereins abgestellt hat und für dieses Beispiel somit vom Regelfall ausgegangen ist, erübrigt sich auch nach dieser Entscheidung nicht die Prüfung, ob im zu entscheidenden Einzelfall aufgrund besonderer Umstände die Neuerrichtung eines Vereinshauses und der Sportanlagen doch noch vom Zweck des Vereins umfaßt wird (s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - aaO).

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Nach den Feststellungen des LSG (§ 163 des Sozialgerichtsgesetzes ) war der Kläger für die Errichtung des Vereinshauses und der Sportanlagen Unternehmer (§ 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO; s BSGE 14, 1, 2; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Auflage, § 658 RdNr 2; KassKomm-Ricke, Sozialversicherungsrecht, § 658 RVO RdNr 6) nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (§ 728 Abs. 3 RVO; s Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S 531/532 mwN), denn der wirtschaftliche Wert der zu errichtenden Neuanlagen fiel ausschließlich dem klagenden Verein als solchem zu (s BSGE 14, 1, 2).

    Wie der Kläger zwar zutreffend darauf hinweist, liegt eine zur Beitragszahlung verpflichtende Tätigkeit nicht vor, wenn aus der Verrichtung eine Leistungspflicht des Versicherungsträgers nicht erwachsen kann (BSGE 14, 1, 2); die Beitragspflicht setzt also das Bestehen eines gesetzlichen Versicherungsschutzes für die tätig gewordenen Mitglieder des Vereins bei der Errichtung der Neuanlage des Sportgeländes voraus (s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten schließt die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht von vornherein aus (BSG 14, 1, 3; 52, 11, 12; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 114 und 123; BSG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 55/82 - USK 8366; BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - aaO, jeweils mwN).

    Zu den auf allgemeiner Übung beruhenden Mitgliedspflichten zählen geringfügige Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1, 3; 17, 211, 216 sowie eingehend BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO), wie zB regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.

    Der Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 31. Januar 1961 (BSGE 14, 1, 4), auf dessen Grundsätze die Revisionsbeklagte besonders hinweist, den Versicherungsschutz nicht bereits deshalb bejaht, weil es sich um umfangreichere Bauarbeiten zur Errichtung eines Vereinshauses gehandelt hat, sondern weil die Arbeitsleistungen nicht aufgrund von Mitgliedspflichten erbracht worden waren, dh die Arbeitsleistungen der mithelfenden Vereinsmitglieder kein Ausfluß ihrer Vereinszugehörigkeit waren (ebenso BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58

    Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO; Brackmann aaO S 475m ff mwN).

    Zu den auf allgemeiner Übung beruhenden Mitgliedspflichten zählen geringfügige Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1, 3; 17, 211, 216 sowie eingehend BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO), wie zB regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.

    Die Beklagte als für die Beitragsforderung zuständiger Versicherungsträger (BSG 17, 211, 217) hat daher zu Recht den Beitragsbescheid vom 8. Januar 1988 (idF des Widerspruchsbescheides vom 23. August 1988) und den Bescheid über den Säumniszuschlag vom 24. November 1988 erlassen.

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 78/87
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Ein Vereinsmitglied kann grundsätzlich nicht nur - wie dargelegt, - als, sondern dementsprechend auch "wie" ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Beschäftigter für den Verein tätig und nach § 539 Abs. 2 RVO versichert sein (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - HV-Info 1988, 2178).Danach sind gegen Arbeitsunfall Personen versichert, die wie ein nach Abs. 1 des § 539 RVO Versicherter tätig werden.

    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO; Brackmann aaO S 475m ff mwN).

    Zu den auf allgemeiner Übung beruhenden Mitgliedspflichten zählen geringfügige Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden (BSGE 14, 1, 3; 17, 211, 216 sowie eingehend BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO), wie zB regelmäßige Arbeiten zur Herrichtung und Reinigung von Sportplätzen, Verkauf von Eintrittskarten, Ordnungsdienste bei Veranstaltungen.

  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 40/79

    Ehrenamtlicher Vorsitzender - Ausbildungsleiter - Luftfahrausbildung -

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Anderenfalls würde dies entgegen der Rechtsprechung des Senats zum gesetzlichen Sinn und Zweck unfallversicherungsrechtlichen Schutzes von Vereinsmitgliedern bei Tätigkeiten im Verein gerade diejenigen von diesem Schutz ausschließen, die sich mit besonderer Tatkraft für den Bestand und die Fortentwicklung eines Vereins einsetzen (s BSGE 52, 11, 15).

    In seinem Urteil vom 12. Mai 1981 (BSGE 52, 11, 15) hat der Senat als Beispiel von Arbeiten, die den Rahmen der gewöhnlichen Zwecke des Vereins überschreiten, auch den Bau eines Vereinshauses angeführt.

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Ein Vereinsmitglied kann grundsätzlich nicht nur - wie dargelegt, - als, sondern dementsprechend auch "wie" ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Beschäftigter für den Verein tätig und nach § 539 Abs. 2 RVO versichert sein (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - HV-Info 1988, 2178).Danach sind gegen Arbeitsunfall Personen versichert, die wie ein nach Abs. 1 des § 539 RVO Versicherter tätig werden.

    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO; Brackmann aaO S 475m ff mwN).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es bei einem Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 - aaO; Brackmann aaO S 475m ff mwN).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 55/82
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zur Unfallversicherung bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten schließt die Mitgliedschaft in einem Verein die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht von vornherein aus (BSG 14, 1, 3; 52, 11, 12; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 114 und 123; BSG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 55/82 - USK 8366; BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - aaO, jeweils mwN).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92
    Der Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 31. Januar 1961 (BSGE 14, 1, 4), auf dessen Grundsätze die Revisionsbeklagte besonders hinweist, den Versicherungsschutz nicht bereits deshalb bejaht, weil es sich um umfangreichere Bauarbeiten zur Errichtung eines Vereinshauses gehandelt hat, sondern weil die Arbeitsleistungen nicht aufgrund von Mitgliedspflichten erbracht worden waren, dh die Arbeitsleistungen der mithelfenden Vereinsmitglieder kein Ausfluß ihrer Vereinszugehörigkeit waren (ebenso BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer

    Tätigkeiten für die juristische Person können jeweils allein dem körperschaftlichen bzw gesellschaftsrechtlichen Bereich zuzuordnen sein oder - wenn sie hinsichtlich ihres Umfangs oder ihrer Art nach über das hinausgehen, was Satzung, Vertrag, Beschlüsse der Organe und allgemeine Übung an Arbeitsverpflichtungen festlegen (vgl auch insofern zum Verein BSG, Urteil vom 29.1.1986, 9b RU 68/84, BSGE 59, 284 = SozR 2200 § 539 Nr. 114) - auch auf der Grundlage daneben zusätzlich bestehender Rechtsbeziehungen erbracht werden (vgl zum Unfallschutz von Vereinsmitgliedern BSG, Urteil vom 9.12.1993, 2 RU 54/92, HVBG-INFO 1994, 413 mwN, und von Mitgliedern des Vereinsvorstandes Urteil vom 12.5.1981, 2 RU 40/79, BSGE 52, 11 ff = SozR 2200 § 539 Nr. 81).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Dagegen wurden über diesen Rahmen hinausgehende umfangreichere Arbeitsleistungen (zB Bau eines Vereinsheimes s BSGE 14, 1 und BSG Urteil vom 26. Januar 1982 - 2 RU 43/80 - USK 8252; Errichtung eines Vereinshauses eines Kleingartenvereins s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955; Neubau des Sportplatzgeländes und des Vereinshauses s BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HVBG-Info 1994, 413) nicht mehr als geringfügig angesehen.
  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es beim Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2290 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK83194; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413; Brackmann a.a.O. S. 475mff. mwN; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNrn 108ff.).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 4/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz einer Übungsleiterin im Reitverein bei Festumzug

    Dagegen wurden über diesen Rahmen hinausgehende umfangreichere Arbeitsleistungen (zB Bau eines Vereinsheimes s BSGE 14, 1 und BSG Urteil vom 26. Januar 1982 - 2 RU 43/80 - USK 8252; Errichtung eines Vereinshauses eines Kleingartenvereins s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - HV-Info 1992, 955; Neubau des Sportplatzgeländes und des Vereinshauses s BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HVBG-Info 1994, 413) nicht mehr als geringfügig angesehen.

    Im übrigen hat das BSG bei der Frage des Versicherungsschutzes von Vereinsmitgliedern nach § 539 Abs. 2 RVO schon bisher nicht auf etwaige Fachkenntnisse oder die Gefährlichkeit der verrichteten Arbeiten abgehoben (vgl Urteil vom 29. April 1982 - 2 RU 83/80 - USK 82256 - Abnahme der Fallschirmspringerprüfung; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 55/82 - USK 8366 - Abbau eines Festzeltes, SozR 2200 § 539 Nr. 68 - Flughallenbau - und Nr. 123 - Karnevalsfest - sowie Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HVBG-Info 1994, 413 Vereinsheimbau).

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 17/93

    Beitragspflicht - Unfallversicherung - Ausbildung - Sportverein - Übungsleiter

    Wesentlich ist allein, ob der Verein erwarten kann, daß bestimmte Aufgaben von geeigneten Mitgliedern wahrgenommen werden und Geeignete regelmäßig der Erwartung des Vereins auch nachkommen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 18; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 mwN und vom 22. September 1988 - 2/9b RU 78/87 -mwN in HV-Info 1988, 2178 = BAGUV RdSchr 71/88).

    Insoweit steht den dafür zuständigen Vereinsgremien ohne Verstoß gegen § 32 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) eine Gestaltungsmöglichkeit zu (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 -).

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 13/97 R

    Unfallversicherungsschutz - Erfüllung mitgliedschaftlicher Verpflichtung -

    Dagegen wurden über diesen Rahmen hinausgehende umfangreichere Arbeitsleistungen (zB Bau eines Vereinsheims s BSGE 14, 1 und BSG Urteil vom 26. Januar 1982 - 2 RU 43/80 - USK 8252; Errichtung eines Vereinshauses eines Kleingartenvereins s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 -, USK 9204; Neubau des Sportplatzgeländes und des Vereinshauses s BSG Urteil vom 9. Dezember 1.993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413) nicht mehr als geringfügig angesehen.
  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 3 U 66/21

    Unfallversicherung: Wie-Beschäftigung eines Fluglehrers

    (vgl. dazu Riebel in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand III/21, § 2 Rn. 286 unter Verweis auf Urteil des BSG vom 9.12.1993, Az. 2 RU 54/92).

    In seiner Entscheidung geht das BSG davon aus, dass dies auch dann gilt, wenn die Fluglehrertätigkeit schon seit längerer Zeit ausgeübt wird, da andernfalls entgegen der Intention der Rechtsprechung des BSG zum unfallversicherungsrechtlichen Schutz von Vereinsmitgliedern bei Tätigkeiten im Verein gerade diejenigen Mitglieder vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen würden, die sich mit besonderer Tatkraft für den Verein einsetzen (so z. B. auch das BSG in seinem Urteil vom 9.12.1993 - 2 RU 54/92 -, juris Rn. 17, dort zum Fall der Mithilfe bei der Neuerrichtung des Sportheims und der Sportanlagen).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Dagegen wurden über diesen Rahmen hinausgehende umfangreichere Arbeitsleistungen (zB Bau eines Vereinsheims s BSGE 14, 1 und BSG Urteil vom 26. Januar 1982 - 2 RU 43/80 - USK 8252; Errichtung eines Vereinshauses eines Kleingartenvereins s BSG Urteil vom 24. Januar 1992 - 2 RU 3/91 - USK 9204; Neubau des Sportplatzgeländes und des Vereinshauses s BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-INFO 1994, 413) nicht mehr als geringfügig angesehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 15 U 131/16

    Anerkennung eines Arbeitsunfalles

    Denn unabhängig davon, was die Vereinsübung des H e.V. von jedem seiner Vereinsmitglieder verlangt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09.12.1993, 2 RU 54/92), beruhte die Verrichtung des Klägers am Unfalltag gerade auf seiner Stellung als satzungsmäßig berufener Chefdirigent.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2003 - L 7 U 2955/01

    Unfallversicherungsschutz eines Versammlungsältesten der Zeugen Jehovas

    Nach der älteren Rechtsprechung des BSG wurden über diesen Rahmen hinausgehende umfangreichere Arbeitsleistungen (z. B. Bau eines Vereinsheims, vgl. BSGE 14, 1, Errichtung eines Vereinshauses eines Kleingartenvereins, BSG Urteil vom 24.01.1992 - 2 RU 3/91; Neubau eines Sportplatzgeländes und Vereinshauses, s. BSG Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 54/92) nicht mehr als geringfügig angesehen.
  • BSG, 13.10.1997 - 2 BU 42/97

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • SG Münster, 25.01.2016 - S 3 U 36/13

    Anspruch des Geschäftsführers und Chefdirigents eines Gitarrenensembles auf

  • LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 248/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen aus der gesetzlichen

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