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   BSG, 09.12.1997 - 9 BVs 47/97   

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BSG, 09.12.1997 - 9 BVs 47/97 (https://dejure.org/1997,9196)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 9 BVs 47/97 (https://dejure.org/1997,9196)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 9 BVs 47/97 (https://dejure.org/1997,9196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob Blindheit im Sinn des Gesetzes ausschließlich nach objektiven Kriterien festzustellen ist oder ob ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 9 BVs 47/97
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie Beschluß des Senats vom 3. September 1997 - 9 BVg 3/97 - und Beschluß des 7. Senats vom 30. März 1994 - 7 BAr 144/93 - beide unveröffentlicht).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.12.1997 - 9 BVs 47/97
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie Beschluß des Senats vom 3. September 1997 - 9 BVg 3/97 - und Beschluß des 7. Senats vom 30. März 1994 - 7 BAr 144/93 - beide unveröffentlicht).
  • BSG, 30.06.2014 - B 9 BL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auch geht die Beschwerdebegründung nicht darauf ein, ob das zugrunde gelegte antizipierte Sachverständigenwissen nach dem aktuellen Wissensstand unzutreffend ist (vgl BSG Beschluss vom 9.12.1997 - 9 BVs 47/97 - zur AnlVersMedV BSG Urteil vom 17.4.2013 - B 9 SB 3/12 R - RdNr 28 mwN).
  • BSG, 16.03.2018 - B 9 V 67/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Es muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (stRspr, zB BSG Beschluss vom 9.12.1997 - 9 BVs 47/97 - Juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 14.9.2017 - B 5 R 258/17 B - Juris RdNr 10).
  • BSG, 12.04.2018 - B 9 SB 9/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG Beschluss vom 16.6.2017 - B 9 SB 32/17 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.12.1997 - 9 BVs 47/97 - Juris RdNr 3; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 18 SB 20/04

    Strittige GdB-Erhöhung von 40 auf 80 und Zuerkennung des Merkzeichens 'G'

    Sie dienen als antizipierte Sachverständigengutachten im Regelfall der gleichmäßigen Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Schwerbehindertenrechts (BVerfG, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6; BSG 09.12.1997 - Az: 9 BVs 47/97 Juris Nr: KSRE025100219).
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