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   BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R   

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https://dejure.org/2003,3465
BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R (https://dejure.org/2003,3465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers - Bagatellerkrankung - Präventionszweck - Auslegung - teleologische Reduktion - Krankenschwester - Latexallergie - schwere Hauterkrankung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers - Bagatellerkrankung - Präventionszweck - Krankenschwester - Latexallergie - Hauterkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente; Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit; Erfordernis der Berufsaufgabe; Hautkrankheit durch Kontakt mit allergisierenden Stoffen; Entschädigung bei Minderung der Erwerbstätigkeit; Beseitigung der Gefährdung durch ...

  • Judicialis

    SGB VII § 9 Abs 1 Satz 2 Halbs 2; ; BKV Anlage Nr 5101

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit bei Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 3/85
    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Der entgegenstehenden Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 - folge es nicht, sondern es schließe sich der Auffassung von Pöhl (BG 2000, 475, 477) an, spätestens seit Inkrafttreten des § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbs 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) stehe der Einsatz geeigneter Mittel zur Gefahrenabwehr ausnahmslos der Notwendigkeit der Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten des Versicherten entgegen.

    Zwar habe das BSG in seinem Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 - (= HV-Info 1986, 883) entschieden, der Grundsatz der - erforderlichen - Berufsaufgabe betreffe nur diejenigen Fälle, bei denen zur Zeit des Wirksamwerdens von Schutzmaßnahmen die BK noch keine die Erwerbsfähigkeit des Versicherten mindernden Folgen gehabt habe.

    Diese von der Revision befürwortete und mit dem Wortlaut der in Rede stehenden Definition durchaus vereinbare Auslegung hat der Senat jedoch in früheren Entscheidungen abgelehnt und festgestellt, dass es für die Anerkennung einer BK, welche die Aufgabe der beruflichen Beschäftigung zur Voraussetzung hat, grundsätzlich nicht ausreicht, wenn zwar die Berufstätigkeit bei Fortbestehen der bisherigen, krankmachenden Arbeitsbedingungen hätte aufgegeben werden müssen, diese Konsequenz aber durch Beseitigung der schädlichen Einwirkungen vermieden werden konnte (Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 in HV-Info 1986, 883; siehe früher bereits Urteil vom 8. Dezember 1983 = BSGE 56, 94, 98 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 S 25 sowie Urteil des 7. Senats vom 27. April 1972 = SozR Nr. 2 zu Anl 46 der 6. BKVO).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Vor allem aber soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10, 24; Peter Becker, aaO, S 81 ff mwN).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehört die teleologische Reduktion zu den anerkannten Auslegungsregeln und ist von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (vgl ua BVerfGE 88, 145, 166/167 und BVerfGE 97, 186, 196/197).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 73/91

    Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - berufliche Rehabilitation durch

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Um den Sinn und Zweck einer Norm zu ermitteln, sind wiederum ihr Bedeutungszusammenhang und ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 9 mwN).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Diese von der Revision befürwortete und mit dem Wortlaut der in Rede stehenden Definition durchaus vereinbare Auslegung hat der Senat jedoch in früheren Entscheidungen abgelehnt und festgestellt, dass es für die Anerkennung einer BK, welche die Aufgabe der beruflichen Beschäftigung zur Voraussetzung hat, grundsätzlich nicht ausreicht, wenn zwar die Berufstätigkeit bei Fortbestehen der bisherigen, krankmachenden Arbeitsbedingungen hätte aufgegeben werden müssen, diese Konsequenz aber durch Beseitigung der schädlichen Einwirkungen vermieden werden konnte (Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 3/85 in HV-Info 1986, 883; siehe früher bereits Urteil vom 8. Dezember 1983 = BSGE 56, 94, 98 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 S 25 sowie Urteil des 7. Senats vom 27. April 1972 = SozR Nr. 2 zu Anl 46 der 6. BKVO).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass andernfalls das zweite Regelungsziel (Ausschluss von Bagatellerkrankungen) verfehlt worden wäre, weil dann auch geringfügige, die Erwerbsfähigkeit nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigende beruflich bedingte Erkrankungen iS der BKV als BKen anerkannt werden müssten, obwohl infolge geeigneter Schutzmaßnahmen eine weitere gesundheitliche Gefährdung nicht mehr zu besorgen wäre (zum Anspruch auf Feststellung einer BK unabhängig vom Vorliegen eines Leistungsfalls: BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehört die teleologische Reduktion zu den anerkannten Auslegungsregeln und ist von Verfassungswegen nicht zu beanstanden (vgl ua BVerfGE 88, 145, 166/167 und BVerfGE 97, 186, 196/197).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R
    Vor allem aber soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10, 24; Peter Becker, aaO, S 81 ff mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 14 U 164/12

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV; Objektiver

    Zum anderen soll ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht vermieden werden [u.a. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 5/03 R, juris].

    Damit liegt letztlich auch nicht der von der Klägerin erstinstanzlich in Bezug genommene Fall vor, dass die Tätigkeit zwar nicht aufgegeben, die Gefährdung aber durch geeignete Schutzmaßnahmen gegenüber für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben potentiell ursächlichen Faktoren vollständig und dauerhaft ausgeschaltet wird [BSG Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 5/03 R, juris].

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2022 - L 3 U 36/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung -

    Zwar wird, wenn die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus (objektiven) arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll, das Unterlassungserfordernis auch dann als erfüllt angesehen, wenn der Arbeitsplatz so umgestaltet wurde, dass die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichen Faktoren vollständig und dauerhaft ausgeschaltet sind (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 2 U 5/03 R -, Rn. 21 ff, juris).
  • BSG, 17.03.2008 - B 2 U 31/08 B
    3 Vorliegend mangelt es schon an der Gegenüberstellung derartiger Aussagen aus der Entscheidung des LSG und dem Urteil des BSG vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 5101 Nr. 1), auf das der Kläger sich bezieht und von dem das Urteil des LSG nach Ansicht des Klägers abweichen soll.

    "ob eine teleologische Reduktion von § 9 I Satz 2 Halbsatz 2 SGB VII und Nr. 5101 der Anlage zur BKV nach Sinn und Zweck des geforderten Unterlassungszwangs der Gestalt vorzunehmen ist, dass die durch treffen entsprechender Schutzmaßnahmen ermöglichte Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit der Anerkennung und Entschädigung einer beruflich bedingten Erkrankung als Berufskrankheit nicht entgegen steht, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch diese Erkrankung zuvor bereits in einem entschädigungspflichtigen Ausmaß gemindert war"? 7 Die Antwort auf diese Rechtsfrage ist eine schlichtes "Ja", wie dem Leitsatz der schon angeführten Entscheidung des BSG vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 5/03 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 5101 Nr. 1) und auch den Ausführungen in RdNr 16 ff der Entscheidung zu entnehmen ist.

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