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   BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R   

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https://dejure.org/2004,2688
BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R (https://dejure.org/2004,2688)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R (https://dejure.org/2004,2688)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 71/03 R (https://dejure.org/2004,2688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des einer Arztgruppe im Abrechnungsquartal zustehenden Honorarkontingents auf der Basis des prozentualen Anteils der Arztgruppe am Honorarvolumen des Vergleichsquartals; Zulässigkeit des Vorwegabzugs von in dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) aufgeführten ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1;... ; GG Art 19 Abs 4; ; GG Art 20 Abs 2; ; GG Art 28 Abs 1 Satz 1; ; GG Art 38 Abs 1 Satz 1; ; GG Art 101 Abs 1 Satz 2; ; GG Art 103 Abs 1; ; SGG § 62; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 131 Abs 3; ; SGG § 159 Abs 1 Nr 2; ; SGB V § 72 Abs 2; ; SGB V § 85 Abs 2 Satz 4; ; SGB V § 85 Abs 3 Satz 1; ; SGB V § 85 Abs 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe, Entscheidungen über Sonderzahlungen, Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2021 - L 18 R 306/20

    Rentenbescheide mit Begründungsmangel

    Das BSG hat wiederholt bekräftigt, dass sich Inhalt und Umfang der notwendigen Begründung nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets und nach den Umständen des einzelnen Falles richten (vgl ua Urteile vom 9.12.2004, Az B 6 KA 44/03 R und B 6 KA 71/03 R, juris) .
  • SG Dresden, 23.01.2020 - S 35 R 536/19
    Sie dürfe sich auf die Mitteilung der wesentlichen Gründe der Entscheidung in solcher Weise und in solchem Umfang beschränken, so dass der Betroffene seine Rechte sachgemäß wahrnehmen könne, wie sich aus den Urteilen des BSG vom 09.12.2004, Az.: B 6 KA 44/03 und B 6 KA 71/03 R ergebe.

    Soweit die Beklagte (in ihrem Widerspruchsbescheid vom 04.04.2019) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BSG vom 09.12.2004 (Az. B 6 KA 44/03 R und B 6 KA 71/03 R) ausführt, dass sich die Begründung eines Bescheide nicht mit allen Einzelerwägungen auseinanderzusetzten hat, verkennt sie, dass die in den genannten Entscheidungen aufgestellten Begründungsanforderungen an vertragsärztliche Honorarbescheide nicht auf die Begründungsanforderungen an Sozialleistungsbescheide übertragen werden können.

    Bereits aus diesem Grund sind die in den BSG-Entscheidungen (vom 09.12.2004, Az. B 6 KA 44/03 R und B 6 KA 71/03 in juris) aufgestellten Grundsätze nicht auf den streitigen Rentenbescheid, der eine Sozialleistung bewilligt, übertragbar.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Der Senat hat zu dem Verfahren die Verfahrensakten der Parallelverfahren B 6 KA 71/03 R und B 6 KA 83/03 R beigezogen.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Der Senat hat zu dem Verfahren die Verfahrensakten der Parallelverfahren B 6 KA 71/03 R und B 6 KA 73/03 R (dazu verbunden B 6 KA 74/03 R) beigezogen.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Dazu wird auf die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 71/03 R, B 6 KA 73/03 R und B 6 KA 83/03 R verwiesen.
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 74/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtswidrigkeit einer

    Dies schließt zwar nicht aus, dass das Honorar für deren Behandlung in seiner Höhe im Vergleich zum Honorar für Behandlungen der Versicherten des eigenen KÄV-Bezirks maßvoll geringer - oder auch höher - sein darf (zB dadurch, dass für die Honorierung der Behandlung von Versicherten aus anderen KÄV-Bezirken die Vergütungsmaßstäbe des sog Fremdkassenausgleichs zugrunde gelegt werden: vgl zu solchen Fällen BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 1 RdNr 9 f, 12, und BSG vom 9.12.2004 - B 6 KA 71/03 R und B 6 KA 73/03 R -, jeweils unter II. 3. e, letzter Absatz, sowie BSG vom 9.12.2004 - B 6 KA 83/03 R - unter II. 2. e, letzter Absatz) .
  • SG Aachen, 10.02.2020 - S 7 R 472/19
    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R und B 6 KA 71/03 R) ausführt, dass sich die Begründung eines Bescheides nicht mit allen Einzelerwägungen auseinanderzusetzen hat, vermag dieser Hinweis in der vorliegenden Konstellation nicht zu über-zeugen.
  • SG Aachen, 09.03.2020 - S 7 R 608/19
    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R und B 6 KA 71/03 R) aus-führt, dass sich die Begründung eines Bescheides nicht mit allen Einzelerwägungen auseinanderzusetzen hat, vermag dieser Hinweis in der vorliegenden Konstellation nicht zu überzeugen.
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