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   BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R   

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https://dejure.org/2004,1294
BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R (https://dejure.org/2004,1294)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R (https://dejure.org/2004,1294)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R (https://dejure.org/2004,1294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab - kein Verstoß gegen Parlamentsvorbehalt - Bestimmtheitsgebot - Demokratieprinzip - Partner der Bundesmantelverträge - demokratische Legitimation ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Vertragsärzten auf höhere Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Formelle und materielle Rechtmäßigkeit von Honorarbescheiden bezüglich vertragsärztlicher Radiologen; Notwendigkeit einer Behandlung des Gegenstands einer Anfechtungsklage bzw. ...

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 12 Abs 1;... ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 19 Abs 4; ; GG Art 20 Abs 2; ; GG Art 28 Abs 1 Satz 1; ; GG Art 38 Abs 1 Satz 1; ; SGB V § 72 Abs 2; ; SGB V § 85 Abs 2 Satz 4; ; SGB V § 85 Abs 3 Satz 1; ; SGB V § 85 Abs 4 Satz 3; ; SGG § 103; ; SGG § 128 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe, Entscheidungen über Sonderzahlungen, Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (103)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Enthält er keine oder nur eine zu eng gefasste, so ist eine generelle Härteklausel auf Grund gesetzeskonformer Auslegung stillschweigend als im HVM enthalten anzunehmen (vgl BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils RdNr 38 mwN; zur Unbeachtlichkeit des Fehlens einer ausdrücklichen allgemeinen Härteklausel s auch BSG, Urteil vom 9.12.2004, B 6 KA 84/03 R = USK 2004-146 S 1062 f; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 30).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Die Beklagte hat allerdings zumindest im Falle der atypischen Praxis der Klägerin diese Regelung nicht entsprechend ihrem Wortlaut, sondern ohne Rücksicht auf die dort enthaltene Begrenzung der Ausnahmemöglichkeit faktisch iS einer allgemeinen Härteklausel angewandt (vgl dazu Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, Umdruck S 20/21).
  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Enthält er keine oder nur eine zu eng gefasste, so ist eine generelle Härteklausel auf Grund gesetzeskonformer Auslegung stillschweigend als im HVM enthalten anzunehmen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, RdNr 48, 67 - juris; s auch BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 21, 29 f; - zum Vorliegen eines Härtefalles s zB BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 148).
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