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   BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R   

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https://dejure.org/2004,657
BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R (https://dejure.org/2004,657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von Privatversicherungsbeiträgen - Pauschbetrag in Höhe von 3 % des Einkommens - keine Ermächtigungskonformität - Verfassungswidrigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigungskonformität und Verfassungskonformität des § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung 2002 (AlhiV 2002) im Hinblick auf die Pauschalierung der absetzbaren Versicherungsbeiträge auf drei von Hundert; Vereinbarkeit der Pauschalierung mit dem Gleichheitssatz; ...

  • Judicialis

    SGB III § 206 Nr 4; ; AlhiV 2002 § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Pauschbetrag bei der Einkommensanrechnung für Privatversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht, 9.12.2004)

    Vermögensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe // Hartz-IV-Regelung aber indirekt gebilligt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 94, 109
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Die "Angemessenheit" von privaten Versicherungen beurteilt sich somit sowohl danach, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze solche Aufwendungen zu tätigen pflegen, als auch nach der individuellen Lebenssituation des Hilfesuchenden (BVerwGE 116, 342, 344; BVerwGE 118, 211, 212 f; vgl demgegenüber zum Lebensstandardprinzip in der Alhi BSGE 94, 109 ff RdNr 16 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

    Dabei kann aus Praktikabilitätsgründen eine Üblichkeit angenommen werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass mehr als 50 % der Haushalte knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze eine entsprechende Versicherung abschließen (vgl zu diesem Gedanken bereits zur Alhi BSGE 94, 109 ff RdNr 29 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Ausgehend vom Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 2004 (BSGE 94, 109 ff = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) zu der in § 3 Abs. 2 Arbeitslosenhilfe-Verordnung vorgesehenen prozentualen Pauschale von 3 % für private Versicherungsbeträge im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe bestehen gegen die Festsetzung einer Pauschale iHv 30, 00 EUR keine Bedenken (vgl ebenso Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr 61; Söhngen in Juris PK-SGB II, § 11 RdNr 62; aA Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, § 11 RdNr 39, der unter Berufung auf LSG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 10 AL 79/02 -, eine Pauschale iHv 40 bis 50 Euro monatlich für geboten hält).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Wenn aber im Höhenstreit alle Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen sind, um zu einer höheren Leistung zu gelangen (vgl nur BSGE 94, 109 ff RdNr 5 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1) , muss Gleiches für den umgekehrten Fall gelten, wenn sich der Betroffene mit dem Ziel einer errechenbaren Minderung der Leistung wehrt.
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