Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42250
BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B (https://dejure.org/2015,42250)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B (https://dejure.org/2015,42250)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - B 6 KA 46/15 B (https://dejure.org/2015,42250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,42250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Den Darlegungsanforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG wird bei der Grundsatzrüge nur genügt, wenn der Beschwerdeführer eine Frage formuliert, deren Beantwortung nicht von den Umständen des Einzelfalles abhängt, sondern mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (zu dieser Anforderung vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Abgesehen davon, dass der Kläger insofern eine über das konkrete Landesrecht hinausgehende Bedeutung dieser Frage in unzureichender Weise lediglich mit allgemeinen Überlegungen zum Vertrauen auf den Bestand von Verwaltungsakten begründet, fehlt es an einem Eingehen auf die Rechtsprechung des Senats, wonach dem Begriff der Praxisbesonderheiten im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine andere Bedeutung beigemessen wird als im Bereich der Honorarverteilung, weil sie in beiden Bereichen grundlegend unterschiedliche Funktionen erfüllen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 20, 31; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 35).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Soweit der Kläger eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG rügt, weil das LSG in seiner Entscheidung nicht auf seinen Vortrag in der mündlichen Verhandlung ua zu seiner Stellung im "Saarländischen Bündnis gegen Depression" eingegangen sei, legt er nicht dar, wieso dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung, dass nicht jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich beschieden, vielmehr nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden muss (stRspr des BVerfG, s zB BVerfG [Kammer], BVerfGK 13, 303, 304 f = Juris RdNr 9 ff mwN; vgl auch zB BVerfGK 7, 485, 488), hier geboten war.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Soweit der Kläger eine Verletzung seines Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 GG rügt, weil das LSG in seiner Entscheidung nicht auf seinen Vortrag in der mündlichen Verhandlung ua zu seiner Stellung im "Saarländischen Bündnis gegen Depression" eingegangen sei, legt er nicht dar, wieso dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung, dass nicht jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich beschieden, vielmehr nur das Wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden muss (stRspr des BVerfG, s zB BVerfG [Kammer], BVerfGK 13, 303, 304 f = Juris RdNr 9 ff mwN; vgl auch zB BVerfGK 7, 485, 488), hier geboten war.
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 09.12.2015 - B 6 KA 46/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht