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   BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R   

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https://dejure.org/2016,44867
BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R (https://dejure.org/2016,44867)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R (https://dejure.org/2016,44867)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - B 8 SO 1/15 R (https://dejure.org/2016,44867)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 SGG, § 77 SGG, § 94 SGG, § 156 Abs 1 SGG, § 202 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts - Einbeziehung des Bescheids in ein früheres Klageverfahren - prozessuale Sperrwirkung - Wegfall der anderweitigen Rechtshängigkeit durch Berufungsrücknahme - Bestandskraft

  • Wolters Kluwer

    Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei neuem Verwaltungsakt nach Klageerhebung; Einbeziehung der Aufhebung eines Dauerverwaltungsaktes in ein anhängiges Klageverfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts - Einbeziehung des Bescheids in ein früheres Klageverfahren - prozessuale Sperrwirkung - Wegfall der anderweitigen Rechtshängigkeit durch Berufungsrücknahme - Bestandskraft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei neuem Verwaltungsakt nach Klageerhebung; Einbeziehung der Aufhebung eines Dauerverwaltungsaktes in ein anhängiges Klageverfahren

  • rechtsportal.de

    Klagegegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren bei neuem Verwaltungsakt nach Klageerhebung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Aufhebung eines Dauerverwaltungsakts - Einbeziehung des Bescheids in ein früheres Klageverfahren - prozessuale Sperrwirkung - Wegfall der anderweitigen Rechtshängigkeit durch Berufungsrücknahme - Bestandskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 359
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - anderweitige

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Zwar steht ihrer Zulässigkeit nicht die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung entgegen (vgl zur Unzulässigkeit der Klage bei eingetretener Rechtskraft BSG, Beschluss vom 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R) .
  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04

    Ergänzung des Berufungsurteils

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98

    Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Ergeht auf einen zeitlich nicht beschränkten Dauerverwaltungsakt ein Aufhebungsbescheid, durch den die streitgegenständlichen Leistungen entzogen werden, wird dieser Bescheid in (direkter) Anwendung von § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens (BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 S 8 f) .
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 1/15 R
    Dadurch ist zwar die Rechtshängigkeit der Klagen gegen die Bescheide, über die das SG unter Verkennung des § 96 SGG nicht entschieden hat, folglich auch die Rechtshängigkeit der Klagen gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 29.7.2010, entfallen (vgl nur Keller, aaO, § 140 RdNr 3; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - NJW-RR 2005, 790, 791) und dieser in Bestandskraft erwachsen (§ 77 SGG) ; die zwischenzeitlich unzulässig erhobenen gesonderten Klagen gegen diesen Bescheid können gleichwohl nicht zulässig mit dem Ziel der Beseitigung der Bestandskraft weitergeführt werden (vgl Keller, aaO, § 140 RdNr 3) , ohne dass ein neues Verwaltungsverfahren zur Überprüfung des bestandskräftigen Bescheids durchgeführt ist (vgl zu diesem Rechtsgedanken auch: BSGE 21, 13 ff = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSG SozR 4-1500 § 92 Nr. 2; BVerwGE 40, 25, 32; BFHE 159, 4, 9 f; 189, 252, 255) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Die in der mündlichen Verhandlung vom 13. Juni 2018 erfolgte erneute Trennung der Rechtsstreite hätte aber nicht dazu geführt, dass wieder eine unzulässige - und auch nach Erledigung des Rechtsstreits S 20 SO 94/17 unzulässig gebliebene (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 1/15 R -) - Klage gesondert anhängig geworden wäre.
  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Hat das LSG den Aufhebungsantrag des Klägers versehentlich übergangen, ist mit Ablauf der Frist des § 140 Abs. 1 S 2 SGG die Rechtshängigkeit der Klage gegen den hier streitgegenständlichen Bescheid vom 8.8.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2013 entfallen ( vgl BVerwG Beschluss vom 16.8.1995 - 1 B 25/95 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 9 mwN ; BGH Urteil vom 16.2.2005 - VIII ZR 133/04 - Juris LZ 1 und RdNr 19; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 4 S 15; BAG Urteil vom 10.3.2015 - 3 AZR 36/14 - Juris RdNr 20; Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider/Bier, VwGO , § 120 RdNr 7 - Stand Februar 2016; Keller, aaO , § 140 RdNr 3 mwN ) und dieser in Bestandskraft (§ 77 SGG ) erwachsen ( BVerwG Beschluss vom 16.8.1995 - 1 B 25/95 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 9 mwN ; BSG Urteil vom 9.12.2016 - B 8 SO 1/15 R - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R

    Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums

    Einbezogen in das Verfahren nach § 96 Abs. 1 SGG sind weiter die Bescheide vom 7.7.2015, 10.8.2015 und 1.9.2015, mit denen die Bewilligung von Alg für kürzere Zeiträume aufgehoben worden ist, sowie der den Bezug von Alg beendende Aufhebungsbescheid vom 24.9.2015 (vgl zur Einbeziehung von Bescheiden BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 1/15 R - juris RdNr 12 ff mwN) .
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