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   BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B   

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https://dejure.org/2013,563
BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B (https://dejure.org/2013,563)
BSG, Entscheidung vom 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B (https://dejure.org/2013,563)
BSG, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - B 10 EG 15/12 B (https://dejure.org/2013,563)
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  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B
    Hierzu hätte er im Einzelnen darstellen müssen, warum die Rechtsfrage vom BSG bisher noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage in vorliegenden Entscheidungen nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B
    Allein der vom Kläger zur Begründung der Klärungsbedürftigkeit angeführte Umstand, dass der erkennende Senat in dem vom Kläger selbst erstrittenen Urteil vom 26.5.2011 (- B 10 EG 12/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 2) in der Sache nicht abschließend entschieden, sondern diese zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen hat, reicht zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit nicht aus.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B
    Hierzu hätte er im Einzelnen darstellen müssen, warum die Rechtsfrage vom BSG bisher noch nicht entschieden ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) und warum sich für die Beantwortung der Frage in vorliegenden Entscheidungen nicht bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (vgl BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 10.01.2013 - B 10 EG 15/12 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
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