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   BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R   

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BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R (https://dejure.org/2004,6582)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R (https://dejure.org/2004,6582)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 44/03 R (https://dejure.org/2004,6582)
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  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Der Arbeitslose K. war durch eine wirksame schriftliche Wettbewerbsvereinbarung (zur Erstattungsmöglichkeit bei unwirksamer Abrede: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 67, 183, 187 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4) mit einer entsprechenden Entschädigungsregelung gemäß §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB), die für alle Arbeitnehmer galten und gelten (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl 2000, § 74 RdNr 3 mwN; vgl auch BVerfGE 99, 202, 205 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 9), in der vom angefochtenen Bescheid erfassten Zeit in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt.

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) eine Verletzung dieser Norm nur deshalb angenommen, weil die volle Erstattungspflicht die Arbeitgeber unter drei Gesichtspunkten unverhältnismäßig (im engen Sinne) belaste, zum einen, weil die Arbeitgeber bereits an der Absicherung der Arbeitslosigkeit zur Hälfte durch die Zahlung von Beiträgen beteiligt gewesen seien, und zum anderen, weil die frühere Erstattungsregelung im Zusammenwirken mit den §§ 74 ff HGB im Einzelfall bis zu einer Belastung von 138 % des letzten Arbeitsentgelts führen könne und die Arbeitgeber trotz Auswirkungen des Wettbewerbsverbots nur in Teilbereichen des Arbeitsmarktes mit dem vollen Risiko der Arbeitslosigkeit belastet würden.

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 119/88

    Abhängige Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer, Erstattungspflicht wegen eines

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Der Arbeitslose K. war durch eine wirksame schriftliche Wettbewerbsvereinbarung (zur Erstattungsmöglichkeit bei unwirksamer Abrede: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 67, 183, 187 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4) mit einer entsprechenden Entschädigungsregelung gemäß §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB), die für alle Arbeitnehmer galten und gelten (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl 2000, § 74 RdNr 3 mwN; vgl auch BVerfGE 99, 202, 205 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 9), in der vom angefochtenen Bescheid erfassten Zeit in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt.

    Ein solcher Verstoß könnte ohnedies nur in einer Systemwidrigkeit zu sehen sein (BSGE 67, 183, 188 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4), wenn der Arbeitgeber bei Arbeitslosigkeit seines früheren Arbeitnehmers stärker belastet ist als während der Beschäftigung.

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R

    Erstattung von Arbeitslosengeld - Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) eine Verletzung dieser Norm nur deshalb angenommen, weil die volle Erstattungspflicht die Arbeitgeber unter drei Gesichtspunkten unverhältnismäßig (im engen Sinne) belaste, zum einen, weil die Arbeitgeber bereits an der Absicherung der Arbeitslosigkeit zur Hälfte durch die Zahlung von Beiträgen beteiligt gewesen seien, und zum anderen, weil die frühere Erstattungsregelung im Zusammenwirken mit den §§ 74 ff HGB im Einzelfall bis zu einer Belastung von 138 % des letzten Arbeitsentgelts führen könne und die Arbeitgeber trotz Auswirkungen des Wettbewerbsverbots nur in Teilbereichen des Arbeitsmarktes mit dem vollen Risiko der Arbeitslosigkeit belastet würden.

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 50/86

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Von dieser Wettbewerbsklausel hat sich die Klägerin weder gelöst (§ 75 HGB), noch hat sie arbeitsförderungsrechtlich auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet (vgl zur Rspr des BSG nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 3 S 21 f); die Klägerin war von der Beklagten auch über das Recht auf Verzicht belehrt worden (s dazu: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSGE 69, 280, 282 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 16/91

    Erstattung des Arbeitslosengeldes bei Wettbewerbsabrede - Wegfall der

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

    Erforderlich ist nicht nur die rein rechnerische Kontrolle des Betrags, sondern auch eine solche der materiellen Richtigkeit der von der Beklagten erbrachten Leistungen und gezahlten Beiträge (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7 S 45).

  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 99/88

    Voraussetzungen für die Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128a AFG

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Der Arbeitslose K. war durch eine wirksame schriftliche Wettbewerbsvereinbarung (zur Erstattungsmöglichkeit bei unwirksamer Abrede: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 67, 183, 187 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 4) mit einer entsprechenden Entschädigungsregelung gemäß §§ 74 ff Handelsgesetzbuch (HGB), die für alle Arbeitnehmer galten und gelten (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl 2000, § 74 RdNr 3 mwN; vgl auch BVerfGE 99, 202, 205 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 9), in der vom angefochtenen Bescheid erfassten Zeit in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt.

    Von dieser Wettbewerbsklausel hat sich die Klägerin weder gelöst (§ 75 HGB), noch hat sie arbeitsförderungsrechtlich auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet (vgl zur Rspr des BSG nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 3 S 21 f); die Klägerin war von der Beklagten auch über das Recht auf Verzicht belehrt worden (s dazu: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSGE 69, 280, 282 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 18/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Konkurrenzklausel -

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Schließlich wird es die von der Beklagten angewandten Tabellenwerte des Alg, die in der Leistungsentgeltverordnung selbst nicht enthalten sind, zu überprüfen (vgl dazu Pawlak im Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 11 RdNr 440a), einen Bescheid für die Folgezeit einzubeziehen, soweit dieser mittlerweile ergangen ist, und über die Kosten des Revisionsverfahrens zu befinden haben (siehe dazu das Senatsurteil vom heutigen Tage - B 7 AL 18/03 R).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Soweit das Gesetz eine vierteljährliche Erstattung vorschreibt, handelt es sich lediglich um eine Fälligkeitsregelung, sodass die Forderung der Beklagten auf Erstattung für den gesamten Zeitraum nicht zu beanstanden ist (vgl nur BSGE 81, 259, 269 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz wurde nämlich nur die frühere verfassungswidrige Norm durch eine die Klägerin nicht verfassungswidrig belastende Regelung ersetzt (dazu: BVerfGE 13, 261, 272; 19, 187, 197; Sachs, GG, 3. Aufl 2003, Art. 20 RdNr 134 mwN; Spellbrink im Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 39 RdNr 106).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R
    Von dieser Wettbewerbsklausel hat sich die Klägerin weder gelöst (§ 75 HGB), noch hat sie arbeitsförderungsrechtlich auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichtet (vgl zur Rspr des BSG nur BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 3 S 21 f); die Klägerin war von der Beklagten auch über das Recht auf Verzicht belehrt worden (s dazu: BSGE 65, 72, 75 = SozR 4100 § 128a Nr. 2; BSGE 66, 250, 257 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSGE 69, 280, 282 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 50/88

    Arbeitslosengelderstattung bei Wettbewerbsabrede

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