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   BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R   

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BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R (https://dejure.org/2004,5798)
BSG, Entscheidung vom 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R (https://dejure.org/2004,5798)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R (https://dejure.org/2004,5798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - unzumutbare Belastung - Gefährdung verbleibender Arbeitsplätze - Kommune - Nachweis - Kausalität - Prognoseentscheidung - Wesentlichkeit der eingesparten Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Arbeitslosengeld durch eine Kommune; Haushaltsdefizit einer Kommune als Indiz für die Gefährdung von Arbeitsplätzen; Kausalität einer Erstattungsforderung für einen Personalabbau

  • Judicialis

    AFG § 128 Abs 2 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Härteregelung des § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 37/02 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Die erwähnte Neufassung des § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III ist erst am 1. Januar 2002 in Kraft getreten (vgl hierzu Urteile des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 21. November 2002 - B 11 AL 37/02 R = SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 und B 11 AL 40/01 R - unveröffentlicht).

    Ein Nachweis der Gefährdung konkreter Arbeitsplätze wird in dieser Rechtsprechung gerade nicht gefordert (vgl die Urteile vom 21. November 2002, aaO).

    Legt diese dar, dass sie wegen der Erstattungsforderungen mehr Arbeitnehmer als vorgesehen entlassen muss, um ein Einsparziel im Personalbereich zu erreichen, so kann ihr mit dem Hinweis auf Einsparmöglichkeiten in anderen Bereichen der Nachweis der Gefährdung von Arbeitsplätzen nicht verwehrt werden (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 S 149).

    Ist auch zu diesem Zeitpunkt eine weitere Personalverminderung geplant, liegt eine Gefährdung durch die Erstattungsforderung nahe (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 S 149).

    Weiter setzt eine nach § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG zu berücksichtigende Gefährdung voraus, dass die Erstattungsforderungen der Bundesagentur für Arbeit im Verhältnis zu den durch die Personalverminderungen eingesparten Kosten nicht unwesentlich sind (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16, S 150).

    Dies kann allerdings insoweit dahinstehen, als die Klägerin bereits eine Stellungnahme der Bezirksregierung M vorgelegt hat und als fachkundige Stelle auch die kommunale Aufsichtsbehörde in Betracht kommt (so BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16, S 150).

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Ob dies zutrifft, kann allein auf Grund der tatsächlichen Feststellungen des LSG nicht abschließend beurteilt werden (vgl zu den Ermittlungsvoraussetzungen hinsichtlich der sog alternativen Sozialleistungsberechtigung das Urteil des Senats vom 7. Februar 2002 - B 7 AL 102/00 R - = SozR 3-4100 § 128 Nr. 15).

    Ebenso besteht Anlass, die Höhe der zu erstattenden Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zu überprüfen (vgl grundlegend hierzu das Urteil des Senats vom 7. Februar 2002 - SozR 3-4100 § 128 Nr. 15 S 143 ff).

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognoseentscheidung, ob durch die Erstattungsforderung Arbeitsplätze gefährdet werden, ist der Zeitpunkt, in dem die Erstattungsforderung zu erheben ist (BSGE 87, 132, 141 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10).

    Das heißt konkret, dass bezogen auf die Prognosestichtage (vgl hierzu BSGE 87, 132, 141 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10) in den Jahren 1996 und 1997 darzulegen ist, welche Personaleinsparungen geplant waren bzw durchgeführt wurden (vgl zu den Voraussetzungen einer Prognoseentscheidung Pawlak in Hennig, SGB III, § 147a SGB III, RdNr 298 ff Stand April 2002).

  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 50/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - unzumutbare Belastung -

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Danach genügt es für die Anwendung der Härteregelung, dass die durch die Erstattungsforderungen herbeigeführte wirtschaftliche Gesamtsituation generell geeignet ist, auch den verbliebenen Bestand an Arbeitsplätzen zu gefährden (vgl BSGE 88, 31, 38 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

    Das BSG hat allerdings bei nicht konkursfähigen öffentlichen Unternehmen das negative Betriebsergebnis, also das Haushaltsdefizit einer Kommune, und die Erfüllung der Erstattungsforderungen aus der Substanz des Unternehmens als Indiz für die Gefährdung von Arbeitsplätzen gesehen (BSGE 88, 31, 40 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12).

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 40/01 R

    Anwendung der Härteregelung des § 128 Abs. 2 S. 3 AFG

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Die erwähnte Neufassung des § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III ist erst am 1. Januar 2002 in Kraft getreten (vgl hierzu Urteile des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 21. November 2002 - B 11 AL 37/02 R = SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 und B 11 AL 40/01 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Auszug aus BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R
    Eine solche ist revisionsrechtlich nicht voll überprüfbar und kann nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (vgl grundlegend Urteil des Senats vom 11. Mai 2000 - BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 13 und Pawlak aaO, RdNr 300).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.01.2008 - L 3 AL 59/06

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Das BSG habe diese Rechtsprechung inzwischen durch Urteil vom 10. Februar 2004 (B 7 AL 98/02 R) bestätigt.

    Mit Urteil vom 10. Februar 2004, B 7 AL 98/02 R, veröffentlicht in juris, hat das BSG entschieden, dass sich auch eine nicht insolvenzfähige Kommune grundsätzlich zum Ausschluss der Erstattungsforderung auf § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG berufen kann.

    Allein ein Haushaltsdefizit, also ein negativer Verwaltungshaushalt, schließt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Februar 2004, a.a.O., m.w.N.) Erstattungsansprüche gegenüber einer Kommune nicht aus.

    Für die Anwendung der Härteregelung ist ausreichend, dass die durch die Erstattungsforderungen herbeigeführte wirtschaftliche Gesamtsituation generell geeignet ist, auch den verbliebenen Bestand an Arbeitsplätzen zu gefährden, wobei es eines Nachweises der Gefährdung konkreter Arbeitsplätze nicht bedarf (Urteil vom 10. Februar 2004, a.a.O.).

    Für die Beurteilung einer unzumutbaren Belastung wegen der Gefährdung verbliebener Arbeitsplätze kommt es nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. Februar 2004, a.a.O.) darauf an, dass die Klägerin ihrem Haushaltsdefizit durch wirkliche Personaleinsparungen - nicht etwa durch Verlagerung von Personal in haushaltstechnisch ausgegliederte Bereiche - begegnet und dass über die Fluktuation und Personalplanung hinaus wegen der Erstattungsforderungen Personaleinsparungen - bezogen auf den Zeitpunkt, in dem die Erstattungsbeträge zu erheben sind - in nicht unwesentlich vermehrtem Umfang geplant sind.

    Dazu heißt es im Urteil vom 10. Februar 2004, a.a.O.: Einen Anhalt für die Wesentlichkeit eines geplanten Personalabbaus liefere insofern § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AFG.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 4/07 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

    Die Vorinstanz hat sich darauf beschränkt, die rechtliche Insolvenzunfähigkeit der Klägerin nach Landesrecht festzustellen, und sich - von ihrem Rechtsstandpunkt aus konsequent - nicht dazu geäußert, ob die Klägerin durch die Vorlage der Stellungnahmen der WIBERA Wirtschaftsberatung AG/B ihrer Darlegungs- und Nachweispflicht zur geltend gemachten Arbeitsplatzgefährdung nachgekommen ist (zu den allgemeinen Anforderungen an die zu treffende Prognoseentscheidung vgl Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 2001 - B 11 AL 50/00 R = BSGE 88, 31 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16; ferner BSG, Urteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R; BSG SozR 4-4100 § 128 Nr. 6; eine Arbeitsplatzgefährdung bei den B Verkehrsbetrieben für die Jahre 2002 und 2003 verneinend SG Berlin, Urteil vom 10. März 2005 - S 30 AL 1741/03).

    Die gesetzliche Neuregelung hat sich keine Rückwirkung beigemessen; vielmehr ist sie erst am 1. Januar 2002 in Kraft getreten (Art. 1 Nr. 46 iVm Art. 10; vgl BSG, Urteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R; auch BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 16 m Anm Pilz, SGb 2003, 649).

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Der Senat geht nach seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl BSG, Urteil vom 10. Februar 2004 - B 7 AL 98/02 R - RdNr 22) in Anlehnung an § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AFG davon aus, dass ein Personalabbau iS von § 128 Abs. 2 Nr. 2 AFG nur dann wesentlich ist, wenn der in § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AFG genannte Schwellenwert von 3 vH überschritten ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2010 - L 1 AL 31/04

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Neuregelung ist erst am 01.01.2002 in Kraft getreten und entfaltet keine Wirkung für die vorhergehenden Zeiten (BSG, Urteil vom 10.02.2004 - B 7 AL 98/02 R m. w. N.).
  • BSG, 17.11.2009 - B 11 AL 87/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Nach der in der Beschwerdebegründung insoweit zutreffend wiedergegebenen Rechtsauffassung des LSG ist für die Prognoseentscheidung, ob Arbeitsplätze gefährdet werden, auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Erstattungsforderung zu erheben ist, und ein Personalabbau ist nur dann wesentlich iS von § 147a Abs. 2 Nr. 2 SGB III, wenn ein Schwellenwert von 3 vH überschritten ist (vgl die vom LSG zitierten Urteile des BSG vom 10. April 2004, B 7 AL 98/02 R, und vom 10. Mai 2007, B 7a AL 14/06 R, SozR 4-4100 § 128 Nr. 6).
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