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   BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B   

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BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B (https://dejure.org/2004,22020)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B (https://dejure.org/2004,22020)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2004 - B 6 KA 113/03 B (https://dejure.org/2004,22020)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 6/02 R

    Auslegung - Rahmen-Gesamtvertrag - kassenärztliche Versorgung - neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Im Sinne dieser Rechtsauffassung hat sich auch der Senat in seinem Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 6/02 R - (BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 1 RdNr 21) geäußert.

    Im Rahmen der Prüfung, ob das im Verfahren B 6 KA 6/02 R beklagte Landesschiedsamt hat tätig werden dürfen, stellt der Senat dar, dass der umstrittene "Rahmengesamtvertrag" für die vertragsärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern (RGV) ein von § 89 Abs. 1 SGB V erfasster Gesamtvertrag sei.

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Obwohl eine explizite Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dieser Frage nicht vorliegt, ergibt sich die Antwort ohne weiteres aus dem Gesetz und der zu Teilaspekten vorliegenden Rechtsprechung sowie der insoweit ganz einhelligen Rechtsauffassung im wissenschaftlichem Schrifttum (vgl zum Wegfall der Klärungsbedürftigkeit unter dieser Voraussetzung beispielhaft BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38).
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Rechtsprechung des BSG bestehen nicht (vgl BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 BvR 791/01 -, und früher schon BVerfG [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 ff, Nr. 7 S 14).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Obwohl eine explizite Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dieser Frage nicht vorliegt, ergibt sich die Antwort ohne weiteres aus dem Gesetz und der zu Teilaspekten vorliegenden Rechtsprechung sowie der insoweit ganz einhelligen Rechtsauffassung im wissenschaftlichem Schrifttum (vgl zum Wegfall der Klärungsbedürftigkeit unter dieser Voraussetzung beispielhaft BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 28/86

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kostenregelung - Schiedsamtsfähigkeit - Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Auch das Senatsurteil vom 27. Januar 1987, in dem die Schiedsamtsfähigkeit einer Vereinbarung über die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung bejaht worden ist (BSGE 61, 146, 147, 149 = SozR 2200 § 368h Nr. 4 S 9), weist in diese Richtung.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B
    Obwohl eine explizite Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zu dieser Frage nicht vorliegt, ergibt sich die Antwort ohne weiteres aus dem Gesetz und der zu Teilaspekten vorliegenden Rechtsprechung sowie der insoweit ganz einhelligen Rechtsauffassung im wissenschaftlichem Schrifttum (vgl zum Wegfall der Klärungsbedürftigkeit unter dieser Voraussetzung beispielhaft BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 42/04 R

    Vertragszahnarzt - Reduzierung der Gesamtvergütung durch gesetzliche Regelung für

    Die Schiedsfähigkeit der Gesamtvergütungsvereinbarungen beschränkt sich nicht auf den denkbaren Mindestinhalt solcher Verträge, sondern umschließt alles, was gemäß gesetzlicher Regelung darin vereinbart werden kann (in diesem Sinne BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 1 RdNr 21; zur Schiedsfähigkeit s auch BSG, Beschluss vom 10. März 2004 - B 6 KA 113/03 B, juris - mwN).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 62/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychotherapeutische Leistung - Realisierung der

    Zweifel in dieser Richtung werden auch von den Beteiligten nicht geltend gemacht (generell zur Schiedsamtsfähigkeit von Gesamtverträgen BSG SozR 4-2500 § 83 Nr. 1 RdNr 21; Beschluss des Senats vom 10. März 2004 - B 6 KA 113/03 B - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 11 KA 48/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Schiedsverfahren (vgl. § 89 SGBV) kann dementsprechend auch nicht stattfinden (Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, März 2004, § 73c SGB V, Rdn. 5; vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 10.03.2004 - B 6 KA 113/03 B -).
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