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   BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R   

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https://dejure.org/2010,5507
BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R (https://dejure.org/2010,5507)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R (https://dejure.org/2010,5507)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2010 - B 3 KR 15/08 R (https://dejure.org/2010,5507)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung; Vergütung von durchgeführten Maßnahmen mit medizinisch-technischen Großgeräten seit 1.7.1997 ohne Abstimmungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115a Abs 3 SGB 5 vom 21.12.1992, § 122 SGB 5 vom 21.12.1992, § 10 KHG vom 21.12.1992, § 17 Abs 3 Nr 3 KHG vom 23.06.1997, § 1 Abs 3 BPflV 1994
    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung von durchgeführten Maßnahmen mit medizinisch-technischen Großgeräten seit 1.7.1997 ohne Abstimmungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115a Abs 3 SGB 5 vom 21.12.1992, § 122 SGB 5 vom 21.12.1992, § 10 KHG vom 21.12.1992, § 17 Abs 3 Nr 3 KHG vom 23.06.1997, § 1 Abs 3 BPflV 1994
    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung von durchgeführten Maßnahmen mit medizinisch-technischen Großgeräten seit 1.7.1997 ohne Abstimmungspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstimmungspflicht für medizinisch-technische Großgeräte bei Magnet-Resonanz-Tomographien im Rahmen vorstationärer und nachstationärer Krankenhausbehandlungen

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung von durchgeführten Maßnahmen mit medizinisch-technischen Großgeräten seit 1.7.1997 ohne Abstimmungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung von durchgeführten Maßnahmen mit medizinisch-technischen Großgeräten seit 1.7.1997 ohne Abstimmungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPflV (1994) § 17 Abs. 6; SGB V § 115 Abs. 3
    Abstimmungspflicht für medizinisch-technische Großgeräte bei der Magnet-Resonanz-Tomographien im Rahmen vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R
    Insoweit geht bei es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne (BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 15/95 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 13; Köhler-Hohmann in juris PK-SGB V, 1.7.2008, § 115a RdNr 21; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung (SGB V), Stand 1.7.2009, § 115a RdNr 2) , die aber von der vollstationären, der teilstationären und der ambulanten (§ 115b SGB V) Krankenhausbehandlung zu trennen ist (Köhler-Hohmann, aaO, § 115a RdNr 21) und dementsprechend auch über eine eigenständige Vergütungsregelung verfügt (§ 115a Abs. 3 SGB V) .
  • LSG Hamburg, 11.04.2013 - L 1 KR 16/12
    Sie ist sowohl von der vollstationären als auch der teilstationären und der ambulanten Krankenhausbehandlung zu trennen und verfügt dementsprechend auch in § 115a Abs. 3 SGB V über eine eigenständige Vergütungsregelung (vgl. BSG 10.3.2010 - B 3 KR 15/08 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).

    Letztlich ist sowohl die vor- als auch die nachstationäre Behandlung eine Form der ambulanten Versorgung, die unter den Voraussetzungen des § 115a SGBV vom Krankenhaus erbracht und abgerechnet werden darf, so dass es sich dann wie ausgeführt um eine stationäre Behandlung im weiteren Sinne handelt (vgl. erneut BSG 10.3.2010 - B 3 KR 15/08 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).

    (6) Die hier betroffene Großgeräteleistung ist von der Beklagten schließlich unabhängig davon zu vergüten, ob der Kläger den Einsatz des Geräts mit ihr abgestimmt hatte (vgl. dazu, dass die Abstimmungspflicht seit dem 1.7.1997 nicht mehr gilt, BSG 10.3.2010 - B 3 KR 15/08 R - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 5 KR 699/12

    Krankenversicherung - Vergütung für eine ambulant durchgeführte Portimplantation

    Insoweit gehe es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne (BSG Urt. v. 19.6.1996, 6 RKa 15/95, SozR 3-2500 § 116 Nr. 13; Urt. v. 10.03.2010, B 3 KR 15/08 R, SozR 4-2500 § 115a Nr. 1).
  • LSG Bayern, 18.09.2012 - L 5 KR 473/10

    Leistungen im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V, die

    Eine vorstationäre Behandlung muss im Vorfeld einer vollstationären Krankenhausbehandlung stattfinden gemäß § 115 a Abs. 1 Hs. 2 SGB V. Insoweit geht es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als Annex zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um stationäre Behandlung im weiteren Sinne (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2010, B 3 KR 15/08 R Rdziff. 10, zitiert nach juris), die jedoch von der vollstationären, der teilstationären und der ambulanten Krankenhausbehandlung zu trennen und daher auch gesondert zu vergüten ist.

    Insoweit steht die Entscheidung des LSG Saarbrücken gänzlich nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach vor- und nachstationäre Behandlung eine "Leistungserbringung eigener Art" darstellen als Annex zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit stationäre Behandlung im weiteren Sinne (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2010, B 3 KR 15/08 R Rdziff. 10, zitiert nach juris), die jedoch von der vollstationären, der teilstationären und der ambulanten Krankenhausbehandlung zu trennen und daher auch gesondert zu vergüten ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hierüber ist durch Spruchkörper für Sozialversicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 SGG) zu entscheiden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2008 - L 5 KR 41/06 -, nachgehend BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R -).
  • SG Berlin, 23.02.2011 - S 112 KR 464/10

    Krankenversicherung - vorstationäre Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit

    Der Sache nach handelt es sich um eine Sonderform der ambulanten Versorgung der Versicherten, die aber nur bei vertragsärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung erbracht werden darf und somit nur im weiteren Sinne um "stationäre" Behandlung (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 15/08 R - juris, RdNr. 10 m. w. N.).

    Sie gilt damit als Vergütungsregelung (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 15/08 R - juris, RdNr. 12 m. w. N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2012 - L 5 KR 52/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Insoweit geht es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne (BSG, Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 15/08 R Rdn. 10 m. w. N.), die in § 115a Abs. 3 SGB V über eine eigenständige Vergütungsregelung verfügt.
  • SG Berlin, 31.08.2011 - S 210 KR 454/10

    Krankenversicherung - vorstationäre Behandlung zur Klärung einer Diagnose - Teil

    Für die poststationären Leistungen wird die Erlaubnis des Krankenhauses begrenzt durch einen zeitlich-funktionellen Bezug zu einer vollstationären Behandlung: sie muss im (zeitlichen) Anschluss an eine vollstationäre Behandlung erfolgen (dazu BSG, Urteil vom 10.3.2010, B 3 KR 15/08 R, SozR 4-2500 § 115a Nr. 1 Rn. 10).

    Wie oben ausgeführt, ist diese nachfolgende Behandlung jedoch nicht erforderlich, aber auch nicht allein ausreichend (in diese Richtung aber wohl BSG, Urteil vom 10.3.2010, B 3 KR 15/08 R, SozR 4-2500 § 115a Nr. 1 Rn. 10), sondern ist eine Leistung im Hinblick auf den Zweck - bloße Klärung - auch möglich, wenn keine vollstationäre Behandlung folgt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2012 - L 1 KR 118/11

    Vorstationäre Behandlung - Krankenhausbehandlung

    Der Sache nach handelt es sich um eine Sonderform der ambulanten Versorgung, die aber nur bei vertragsärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung erbracht werden darf und somit im weiteren Sinne eine stationäre Behandlung darstellt (BSG, Urt. v. 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R - Rdnr. 10 mwN).
  • LSG Bayern, 27.09.2011 - L 5 KR 81/08

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die

    Insoweit geht bei es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne, die von der vollstationären, der teilstationären und der ambulanten (§ 115b SGB V) Krankenhausbehandlung zu trennen ist und dementsprechend in § 115a Abs. 3 SGB V auch über eine eigenständige Vergütungsregelung verfügt (BSG Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 53/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch wegen vollstationärer

    Insoweit geht es bei der vorstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne (BSG, Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 15/08 R, Rdn. 10 m.w.N.), die in § 115a Abs. 3 SGB V über eine eigenständige Vergütungsregelung verfügt.
  • LSG Saarland, 14.12.2011 - L 2 KR 122/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausbehandlung - Klärung der

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Behandlung - Leistungserbringung

  • LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KR 115/11
  • LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KR 140/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 4 KR 62/05

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung nach § 115a

  • LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 KR 25/08

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Zahlung von

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