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   BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R   

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https://dejure.org/2010,4598
BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R (https://dejure.org/2010,4598)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R (https://dejure.org/2010,4598)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R (https://dejure.org/2010,4598)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 SGB 11, § 14 Abs 4 Nr 3 SGB 11, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 11, § 15 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 11, § 43 Abs 5 S 1 Nr 2 SGB 11 vom 23.10.2001
    Soziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs - Pflegestufe II - Grundpflege - Zeitaufwand - Hilfe beim Gehen: Wege von und zur Toilette - Pauschalierung der Wegstrecken in Pflegeheimen - keine Rundung auf volle Minuten für einzelne ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe II; Zeitaufwand für die Hilfe beim Gehen und Berücksichtigung des Weges zur Toilette

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs - Pflegestufe II - Grundpflege - Zeitaufwand - Hilfe beim Gehen: Wege von und zur Toilette - Pauschalierung der Wegstrecken in Pflegeheimen - keine Rundung auf volle Minuten für einzelne ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs - Pflegestufe II - Grundpflege - Zeitaufwand - Hilfe beim Gehen: Wege von und zur Toilette - Pauschalierung der Wegstrecken in Pflegeheimen - keine Rundung auf volle Minuten für einzelne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XI § 14 Abs. 4
    Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe II; Zeitaufwand für die Hilfe beim Gehen und Berücksichtigung des Weges zur Toilette

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 181
  • NZS 2011, 288
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Denn die notwendige Hilfe beim Gehen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit den anderen in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten zielgerichteten Verrichtungen - dh Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung - erfolgt (so schon BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 70 f; zustimmend: Wagner in Hauck/Noftz, SGB XI, Stand März 2010, K § 14 RdNr 47; kritisch: Klie in LPK SGB XI, 3. Aufl 2009, § 14 RdNr 12).

    Sie stellen nur sog Verwaltungs-Binnenrecht dar und werden von den Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen sowie auf ihre sachliche Vertretbarkeit überprüft (ähnlich vgl etwa BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5 S 16; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 77 mwN; zur Kasuistik zusammenfassend Udsching, aaO, § 17 RdNr 6) .

    Denn bei der danach erforderlichen Umrechnung des Zeitbedarfes auf einen Tag (Hilfeleistung pro Woche geteilt durch sieben; vgl zur Berechnung der nicht täglich anfallenden Verrichtungen: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 75) - auf diesen kommt es für die Zuordnung im Rahmen von § 15 Abs. 3 SGB XI an - würde in den meisten Fällen ein rechnerisches Ergebnis produziert, welches keine vollen Minuten ergäbe - gerade das will die Rundungsvorschrift aber vermeiden.

    Das Anliegen einer möglichst großen Praktikabilität - und nur damit lässt sich eine Rundung der festzustellenden Hilfeleistung rechtfertigen - kann nicht dazu führen, Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben in Kauf zu nehmen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 78) .

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Der Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI ist grundsätzlich abschließend und auf bestimmte elementare Lebensbereiche beschränkt (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 58 f; vgl zur "offensichtlichen Lücke des Gesetzes" zur Hilfe beim Liegen und Sitzen aber: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14 S 91 f) .

    Entscheidend ist der individuelle, sachlich begründete Bedarf aus Sicht des zu Pflegenden (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 61) , wobei sich das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nicht pauschal nach Krankheitsbildern oder Funktionsstörungen, sondern danach richtet, welcher Zeitaufwand in Bezug auf den individuellen Pflegebedarf konkret erforderlich ist (Udsching, SGB XI, 3. Aufl 2010, § 15 RdNr 4).

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Denn die §§ 17, 53a SGB XI enthalten keine normative Ermächtigung der Spitzenverbände, Voraussetzungen und Ausmaß der Pflegebedürftigkeit mit Wirkung für außerhalb der Verwaltung stehende Personen oder die Gerichte festzulegen (BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S 5; Udsching, aaO, § 17 RdNr 4; ders in: Festschrift Krasney, München 1997, S 677, 683 f; Wagner, aaO, K § 17 RdNr 5).

    Sie stellen nur sog Verwaltungs-Binnenrecht dar und werden von den Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen sowie auf ihre sachliche Vertretbarkeit überprüft (ähnlich vgl etwa BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5 S 16; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 77 mwN; zur Kasuistik zusammenfassend Udsching, aaO, § 17 RdNr 6) .

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Zwar beruhen die von medizinischen Sachverständigen festzustellenden Zeitwerte regelmäßig auf Schätzungen, denen eine gewisse und auf wenige Minuten beschränkte Unschärfe nicht abgesprochen werden kann und die dennoch hinzunehmen sind (BSGE 95, 57 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 6 RdNr 25 ff).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Eine Rundung bereits bei jeder Einzeltätigkeit und die damit gegebenenfalls einhergehende erhebliche Ungenauigkeit wäre zudem nicht mit der gesetzlichen Vorgabe vereinbar, den Pflegebedarf angesichts der individuellen Situation des zu Pflegenden - einzelfallbezogen - so genau wie möglich festzustellen (hierzu: BSG SozR 4-3300 § 15 Nr. 1 RdNr 13) .
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 P 5/02 R

    Private Pflegeversicherung - Berücksichtigung der Peritonealdialyse als

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Diese Vorschrift wird durch § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB XI insofern konkretisiert, als der Zeitaufwand für die Hilfen täglich im Wochendurchschnitt (die Formulierung in § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB XI "wöchentlich im Tagesdurchschnitt" ist so gemeint, vgl BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 3 RdNr 9) bei der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen muss, von denen wiederum mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen.
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 3/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegestufe III - nächtliche Hilfeleistung -

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Sie stellen nur sog Verwaltungs-Binnenrecht dar und werden von den Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen sowie auf ihre sachliche Vertretbarkeit überprüft (ähnlich vgl etwa BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5 S 16; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 10 S 77 mwN; zur Kasuistik zusammenfassend Udsching, aaO, § 17 RdNr 6) .
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 P 5/07 R

    Bemessung des Pflegebedarfs bei Begleitung eines Pflegebedürftigen zu einer

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Die Grundpflege erfasst diejenigen Verrichtungen, die für die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität iS von § 14 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 SGB XI erforderlich sind (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 7 RdNr 9).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R
    Der Verrichtungskatalog des § 14 Abs. 4 SGB XI ist grundsätzlich abschließend und auf bestimmte elementare Lebensbereiche beschränkt (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 S 58 f; vgl zur "offensichtlichen Lücke des Gesetzes" zur Hilfe beim Liegen und Sitzen aber: BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14 S 91 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2016 - L 4 P 2609/16

    Soziale Pflegeversicherung - Voraussetzungen der Gewährung zusätzlicher

    Die Zeiten für den Hilfebedarf bei den einzelnen Verrichtungen beruhen regelmäßig auf Schätzungen, denen eine gewisse und auf wenige Minuten beschränkte Unschärfe nicht abgesprochen werden kann und die dennoch hinzunehmen sind (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R - juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.04.2014 - L 4 P 5287/13
    § 14 SGB XI stellt allein auf den "Bedarf" an Pflege und nicht auf die im Einzelfall unterschiedliche Art der Deckung dieses Bedarfs oder die tatsächlich erbrachte Pflege ab (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 21. Februar 2002 - B 3 P 12/01 R - und 10. März 2010 B 3 P 10/08 R - in juris).

    Die Zeiten für den Hilfebedarf bei den einzelnen Verrichtungen beruhen regelmäßig auf Schätzungen, denen eine gewisse und auf wenige Minuten beschränkte Unschärfe nicht abgesprochen werden kann und die dennoch hinzunehmen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R - in juris).

    Denn notwendige Hilfe beim Gehen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit den anderen in § 14 Abs. 4 SGB XI genannt zielgerichteten Verrichtungen erfolgt (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - L 10 P 105/10

    Pflegeversicherung

    Auf der Basis des Urteils des BSG vom 10.03.2010 (B 3 P 10/08 R, SozR 4-3300 § 15 Nr. 4) sei das Gutachten des Sachverständigen T nicht verwertbar, da dieser eigene sachfremde Beurteilungsmaßstäbe verwandt habe.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des erkennenden Senates in seiner Entscheidung vom 13.08.2006, L 10 (6) P 108/07, bestätigt durch Urteil des BSG vom 10.03.2010, B 3 P 10/08, sind die einzelnen Verrichtungen, anders als dies der SV T und mit ihm das SG in der angefochtenen Entscheidung meinen, nicht pauschal auf eine Minute aufzurunden.

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