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   BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B   

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https://dejure.org/2015,6208
BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B (https://dejure.org/2015,6208)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B (https://dejure.org/2015,6208)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2015 - B 13 R 435/14 B (https://dejure.org/2015,6208)
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  • BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B
    Vielmehr ist PKH auch dann zu versagen, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Antragsteller letztlich nicht dasjenige erreichen kann, was er mit dem Prozess in der Hauptsache anstrebt; denn PKH soll es einem Bedürftigen nicht ermöglichen, Verfahren durchzuführen, welche im Ergebnis nicht zu seinen Gunsten ausgehen können, die also ein verständiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (stRspr, vgl BVerfG [Kammer] Beschluss vom 13.7.2005 - 1 BvR 1041/05 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 3 RdNr 10 ff; BSG Beschluss vom 5.9.2005 - B 1 KR 9/05 BH - SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3 mwN; BSG Beschluss vom 22.7.2014 - B 5 R 56/14 B - BeckRS 2014, 71432 RdNr 3 ff).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 13 R 435/14 B
    Im Ergebnis zu Recht haben die Vorinstanzen auch einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte als erstangegangenen Rehabilitationsträger iS von § 14 SGB IX (vgl BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19 RdNr 16 f) auf eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 iVm § 40 SGB V verneint.
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