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   BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R   

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BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R (https://dejure.org/2015,3729)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R (https://dejure.org/2015,3729)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R (https://dejure.org/2015,3729)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 SGB 4, § 88 Abs 2 SGB 4, § 89 Abs 1 S 1 SGB 4, § 89 Abs 1 S 2 SGB 4, § 90 Abs 1 S 1 SGB 4
    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten Innungskrankenkasse - räumliche Verteilung der festen Arbeitsstätten der von der Handwerksrolle erfassten Innungsbetriebe - Zuständigkeitserklärung der Aufsichtsbehörde ist feststellender ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufsicht über eine über mehrere Bundesländer geöffnete Innungskrankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rewis.io

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten Innungskrankenkasse - räumliche Verteilung der festen Arbeitsstätten der von der Handwerksrolle erfassten Innungsbetriebe - Zuständigkeitserklärung der Aufsichtsbehörde ist feststellender ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufsicht über eine über mehrere Bundesländer geöffnete Innungskrankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 118, 137
  • NZS 2015, 540
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Der Regelungsgehalt entfällt nicht etwa deshalb, weil Versicherungsträger der Aufsichtsbehörde - hier der Beklagten - durch das Gesetz zugewiesen werden, ohne dass es eines Umsetzungsaktes bedarf (vgl BSGE 24, 171, 172 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).

    Schon zum Recht der RVO hat die Rechtsprechung des BSG in Parallelbereichen die örtliche Lage der für die Versicherten maßgeblichen "festen Betriebsstätten" als maßgeblich angesehen (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).

    Die Rechtsprechung des BSG vertrat bereits zum früheren Rechtszustand bei unmittelbarer Anwendung des Art. 87 Abs. 2 GG die Auffassung, dass eine betriebsbezogene räumliche Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs einer KK zu Änderungen der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit führt (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87) .

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Soweit sie mit ihrer Revision geltend macht, das LSG habe es unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) unterlassen, nähere Umstände zu ermitteln, aus denen sich ergibt, dass die A GmbH mit ihrem Bäckereibetrieb einer Trägerinnung angehört (Trägerinnungsbetrieb), hat sie iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen bezeichnet, die den Mangel ergeben sollen (näher BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 69 mwN, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG) .

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Soweit sie mit ihrer Revision geltend macht, das LSG habe es unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) unterlassen, nähere Umstände zu ermitteln, aus denen sich ergibt, dass die A GmbH mit ihrem Bäckereibetrieb einer Trägerinnung angehört (Trägerinnungsbetrieb), hat sie iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen bezeichnet, die den Mangel ergeben sollen (näher BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 69 mwN, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG) .

  • BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73

    Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb -

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Ein Betrieb als Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeit einer KK ist grundsätzlich die zur Erreichung des arbeitstechnischen Zwecks erfolgte organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbstständigen Einheit (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-2500 § 175 Nr. 1; BSGE 59, 87 = SozR 2200 § 245 Nr. 4; BSGE 37, 245, 246 = SozR 2600 § 2 Nr. 1; BSGE 32, 177, 178 = SozR Nr. 18 zu § 1268 RVO).

    Unselbstständig ist ein Betriebsteil, wenn er in Bezug auf die zur Erreichung des arbeitstechnischen Zwecks erfolgte organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel keinen selbstständigen Leitungsapparat besitzt (vgl BSG SozR 2200 § 245 Nr. 2; BSGE 37, 245, 246 = SozR 2600 § 2 Nr. 1 S 2 f und für die Fälle von Arbeitsgemeinschaften BSG in SozR Nr. 2 zu § 245 RVO sowie BSG in SozR 4670 § 2 Nr. 2) .

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Erschöpft sich die Maßnahme - wie hier - in bloßen Hinweisen, Anregungen oder Empfehlungen für ein bestimmtes Verhalten des Sozialleistungsträgers, ohne dieses selbst schon zwingend vorzuschreiben, so ist darin weder ein mit der Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt noch eine mit der Aufsichtsklage anfechtbare Anordnung enthalten und diese Klagen sind mithin mangels Beschwer nicht zulässig (BSGE 61, 254, 257 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 4) .

    Erst eine Verpflichtungsanordnung mangels rechtzeitiger Abhilfe (§ 89 Abs. 1 S 2 SGB IV) wäre ein belastender Verwaltungsakt, der mit der Aufsichtsklage angefochten werden könnte (vgl BSGE 61, 254, 257 f = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 4 f; implizit auch BSGE 102, 281 = SozR 4-2500 § 222 Nr. 1, RdNr 12; zustimmend: Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Stand Oktober 2014, § 89 RdNr 8; Engelhard in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 89 RdNr 133 f) .

  • BAG, 06.06.1962 - 3 AZR 296/59

    Revisionsrüge - Nachträgliche Geltendmachung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BFH, 06.12.1978 - I R 9/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge -

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 44.65

    Nachschieben von Verfahrensrügen - Wehrdienstbeschädigung durch Unfall während

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R
    Verfahrensrügen können nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist grundsätzlich weder nachgeschoben noch durch ergänzendes Vorbringen nachträglich schlüssig gemacht werden (vgl BVerwGE 28, 18, 22; BVerwGE 31, 212, 217; BVerwG NJW 2001, 1878 mwN; zu hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen vgl zB BFHE 126, 383; BAG NJW 1962, 2030, alle mwN) .
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BSG, 10.11.1994 - 12 RK 58/93

    Handwerksbetrieb - Eintragung - Nebenbetrieb - Handwerksrolle

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 A 1/08 R

    Eine Krankenkasse darf nicht 100 Millionen Euro ihrer Betriebsmittel

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R

    Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

    Soweit sie mit ihrer Revision sinngemäß rügt, das LSG habe die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) überschritten, bezeichnet sie iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl dazu BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 30 mwN) .
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Soweit sie mit ihrer Revision sinngemäß rügt, das LSG habe die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) überschritten, bezeichnet sie iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl dazu BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 30 mwN) .
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Notwendig für eine durchgreifende Verfahrensrüge sind Darlegungen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzen, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG vom 10.3.2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 30) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Soweit sie mit ihrer Gegenrüge (vgl dazu Hauck in Zeihe/Hauck, SGG, Stand April 2017, § 164 Anm 32a bb mwN) sinngemäß rügt, das LSG habe die Grenzen freier Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 S 1 SGG) überschritten, bezeichnet sie iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht alle Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl dazu BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 30 mwN) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    a) Die Beklagte ist zuständige Aufsichtsbehörde für die Klägerin (§ 90 Abs. 1 S 1 SGB IV) , denn die Klägerin ist ein bundesunmittelbarer Versicherungsträger (vgl zu den Grundsätzen BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 17 ff) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 41/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Notwendig für eine durchgreifende Verfahrensrüge sind Darlegungen, die das Revisionsgericht in die Lage versetzen, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG vom 10.3.2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 30) .
  • LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15

    Krankenversicherung

    Das Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 19. Januar 2015 (berichtigt mit Beschluss vom 29. September 2015) das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 75 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig zum Verfahren beigeladen und vor dem Hintergrund eines vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens zum aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich von Innungskrankenkassen (B 1 A 10/13 R) mit Beschluss vom 19. Februar 2015 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Das BSG hat mit Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) entschieden, dass nicht ein statischer Zustand aus der Vergangenheit, sondern der sich wandelnde jeweilige Stand der Verteilung der festen Arbeitsstätten der erfassten Innungsbetriebe der Trägerinnungen der Länder für die Aufsichtszuständigkeit maßgeblich sei.

    Die Klägerin vertritt die Auffassung, das Urteil des BSG vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) sei auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.

    Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, die tragenden Gründe des Urteils des BSG vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar.

    Die Aufsicht über die Versicherungsträger gehört hierzu (§ 90 Abs. 1 bis 3 SGB IV, hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 10. März 2015, B 1 A 10/13 R).

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R).

    Die Ausführungen des BSG im Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) sind auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar, zumal die maßgeblichen Regelungen in §§ 90, 90a SGB IV und § 173 Abs. 2 Satz 2 SGB V zu IKKn einerseits und BKKn andererseits identisch sind.

    Ausdrücklich heißt es im Urteil daher auch (B 1 A 10/13 R, Rn. 25, juris):.

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 314/17

    Dienstordnungs-Angestellter - Versorgung - Schadensersatz

    Die von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundessozialgericht durch Urteil vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) mit der Begründung zurückgewiesen, die Beklagte unterstehe seit dem 1. Februar 2011 der Aufsicht des Bundesversicherungsamts, da sie eine bundesunmittelbare Körperschaft sei.

    Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - Rn. 16 ff., BSGE 118, 137) erkannt.

    Zwar ist die Beklagte seit dem 1. Februar 2011 eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BSG 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) .

    Jedenfalls im Bereich der Innungskrankenkasse ist der Wechsel der Aufsichtsbehörde ein dynamischer Prozess, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Frage, ob eine Innungskrankenkasse der Bundes- oder Landesaufsicht unterliegt, nicht nur von deren Satzung, sondern auch von den geschäftlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder abhängt (BSG 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - aaO) .

    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) zeigt, dass die Beklagte im Rechtsstreit mit dem Bundesversicherungsamt bis dahin höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfragen zur Entscheidung gestellt hat.

    Bis zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (- B 1 A 10/13 R - BSGE 118, 137) hat die Beklagte nicht gegen ihre vertraglichen Rücksichtnahmepflichten verstoßen, da sie - wie vorstehend ausgeführt - nicht verpflichtet war, eine ihrer eigenen Rechtsposition widersprechende Regelung in die Dienstordnung aufzunehmen.

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 1/19 R

    Aufsichtsrecht - Krankenversicherung - Zusammenschluss von Krankenkassen zu

    Dies ergibt sich aus dem hier maßgeblichen Empfängerhorizont (vgl BSGE 118, 137 = SozR 4-2400 § 90 Nr. 1, RdNr 11) unter Berücksichtigung von Wortlaut und Vorgeschichte.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2021 - L 6 U 2716/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Aufsichtsrecht - Aufsichtsklage - Zulässigkeit -

    Die Anfechtung des Verpflichtungsbescheides ist als Aufsichtsklage nach § 54 Abs. 3 SGG zulässig (zur ebenso zulässigen Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG, vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R - , juris, Rz. 10), da der Beklagte mit den "Anordnungen" im Sinne des § 54 Abs. 3 SGG am 28. Juli 2020 einen Eingriff in die Rechtssphäre des Selbstverwaltungsträgers, nämlich der Klägerin, vorgenommen hat, was zwingende Voraussetzung für die rechtliche Qualifizierung einer Maßnahme der Aufsichtsbehörde ist (so bereits BSG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 RR 4/86 -, SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3).

    Nach dieser Vorschrift haben die Versicherungsträger der Aufsichtsbehörde oder ihren Beauftragten auf Verlangen alle Unterlagen vorzulegen und alle Auskünfte zu erteilen, die zur Ausübung des Aufsichtsrechts auf Grund pflichtgemäßer Prüfung der Aufsichtsbehörde gefordert werden (BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 A 10/13 R -, a.a.O., R. 33).

  • LSG Hamburg, 27.02.2018 - L 1 KR 11/18
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 2/19 R

    Krankenversicherung - Rückstellungen in der Jahresrechnung aufgrund ungewisser

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R

    Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines

  • LSG Sachsen, 11.03.2020 - L 1 KA 21/18
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 319/17

    Betriebliche Altersversorgung - Dienstordnungs-Angestellter - Statusänderung

  • BSG, 04.11.2021 - B 6 A 2/20 R

    Aufsichtsrecht - vertragsärztliche Versorgung - keine Klagebefugnis der

  • BSG, 29.04.2016 - B 1 A 3/15 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.12.2016 - L 5 KR 151/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufsichtsklage - einstweiliger Rechtsschutz -

  • BSG, 17.04.2020 - B 1 A 1/19 B

    Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsmaßnahme

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - L 1 BA 67/21

    Bestimmung des für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge maßgeblichen

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2018 - L 6 KR 26/18

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer

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