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BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86 |
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- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen 5 368f Abs. 1 Satz 5 RVG keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. August 1981 1 BvR 638/81 gemäß 5 93a Abs. 3 BVerfGG: Nichtannahme der - -.Sie muß ferner, um Art. 3 Abs. 1 GG gerecht zu werden, die Unterschiede berücksichtigen, die typischerweise innerhalb einer Berufsgruppe bestehen (BVerfGE 33, 171, 183).
Zunächst gilt auch im vorliegenden Fall, was der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1981 (SozR 2200 S 368f RVO Nr. 8) zu einer entsprechenden Regelung des HMV der KÄV Nordrhein im Anschluß an BVerfGE 33, 171 gesagt hat.
- BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64
Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab - …
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
wie 3 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 164; SozR 2200 % 368f RVO Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985.Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen 5 368f Abs. 1 Satz 5 RVG keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. August 1981 1 BvR 638/81 gemäß 5 93a Abs. 3 BVerfGG: Nichtannahme der - -.
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
Sie'ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie rechtfertigen, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 70, 1, 28 mwN).Handelt es sich um komplexe Sachverhalte, so kann es vertretbar sein, daß dem Normgeber zunächst eine angemessene Zeit zur Sammlung von Erfahrungen eingeräumt wird und daß er sich in diesem Anfangsstadium mit gröberen Typisierungen und Generalisierungen begnügen darf, die unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität namentlich deshalb gerechtfertigt sein können, weil eine Verfeinerung die Gefahr mangelnder Wirksamkeit mit sich bringen kann (BVerfGE 70, 1, 3"; 33.171, 189 f).
- BVerfG, 27.08.1981 - 1 BvR 638/81
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen gegen 5 368f Abs. 1 Satz 5 RVG keine Bedenken (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 27. August 1981 1 BvR 638/81 gemäß 5 93a Abs. 3 BVerfGG: Nichtannahme der - -. - BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
wie 3 11 HVM W-L mit einer Begrenzung der Vergütung des Kassenarztes das Ziel verfolgt, einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Kassenarztes entgegenzuwirken (BSGE 21, 235; 22, 218; 26, 164; SozR 2200 % 368f RVO Nr. 6 und Nr. 8; Urteil vom 9. Mai 1985. - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
Das BVerfG sieht den Sinn in der Verleihung der Satzungsautonomie darin, den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen (BVerfGE 33, 125, 156). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch andere Rechtsverschriften, insbesondere durch satzungsrechtliche Vorschriften getroffen werden (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 71, 162, 172 mwN). - BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 39/83
Auszug aus BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 49/86
- 6 RKa 39/83 -).