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   BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R   

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https://dejure.org/2002,3809
BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R (https://dejure.org/2002,3809)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R (https://dejure.org/2002,3809)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R (https://dejure.org/2002,3809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung - Technische Intelligenz - DDR - Beitrittsgebiet - Zusatzversorgung - Anwartschaft - Pflichtbeitragszeiten - Rentenversicherung - AVItech - Volkseigener Produktionsbetrieb - Zugehörigkeit - Beschäftigungszeiten - Versorgungsanwartschaft

  • Judicialis

    AAÜG § 5; ; AAÜG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei volkseigenen Betrieben des Güterkraftverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    Zu einem ähnlichen Ergebnis sei das Sächsische LSG in einem Urteil vom 9. Mai 2001 (L 4 RA 112/00, beim BSG anhängig unter dem Az: B 4 RA 41/01 R) gelangt.

    Es reicht nicht aus, dass der Betroffene in "irgendeinem" volkseigenen Betrieb (VEB) gearbeitet hat; es muss sich vielmehr gerade um einen volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens gehandelt haben (näher dazu Senatsurteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - und vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein notwendiges Merkmal eines solchen Betriebes ist, dass sein Hauptzweck in der industriellen Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation bzw Produktion von Sachgütern besteht (dazu: Senatsurteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    Es reicht nicht aus, dass der Betroffene in "irgendeinem" volkseigenen Betrieb (VEB) gearbeitet hat; es muss sich vielmehr gerade um einen volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens gehandelt haben (näher dazu Senatsurteile vom 10. April 2002 - B 4 RA 10/02 R - und vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts (zB Art. 9 Abs. 2, 17, 19 EinigVtr) einbezogen wurden, ist auf Grund verfassungskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (näher hierzu stellv Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    In dem Feststellungsverfahren des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenfeststellungsverfahrens des Rentenversicherungsträgers durchzuführen ist (stellv Senatsurteil vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), konnte der Kläger schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er vom (persönlichen) Anwendungsbereich des AAÜG nicht erfasst wird.
  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 4 RA 112/00

    Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeitszeit zur Altersversorgung der

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    Zu einem ähnlichen Ergebnis sei das Sächsische LSG in einem Urteil vom 9. Mai 2001 (L 4 RA 112/00, beim BSG anhängig unter dem Az: B 4 RA 41/01 R) gelangt.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 5/02 R
    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren und die nachfolgend auch nicht auf Grund originären Bundesrechts (zB Art. 9 Abs. 2, 17, 19 EinigVtr) einbezogen wurden, ist auf Grund verfassungskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (näher hierzu stellv Senatsurteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R und B 4 RA 3/02 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011 - L 1 R 364/09

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zusatzversorgungssystem der technischen

    Das SG hat ihn darauf hingewiesen, dass für den VEB Datenvverarbeitungszentrum H. die betriebliche Voraussetzung nicht erfüllt sei und ihm ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. April 2002 (B 4 RA 5/02 R - juris) sowie ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2005 (L 4 RA 681/04 - juris) übersandt.

    Der VEB Datenverarbeitungszentrum H. war mithin kein Forschungsinstitut (ebenso zu anderen kombinatsangehörigen Betrieben: Urteil des BSG vom 10. April 2002 - B 4 RA 5/02 R und Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juni 2005 - L 4 RA 681/04 - jeweils juris).

  • LSG Brandenburg, 08.04.2003 - L 2 RA 58/01

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz; Volkseigene und

    Der Senat hat den Bevollmächtigten des Klägers das Urteil des BSG vom 10. April 2002 (B 4 RA 5/02 R) zur Stellungnahme zugeleitet.

    Vertieft hat das BSG die Rechtsprechung zu dieser Problematik in einer Anzahl von Entscheidungen am 09. und 10. April 2002, unter anderem in dem Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 5/02 R, in dem es festgestellt hat, dass es nicht ausreiche, dass der Betroffene in irgendeinem volkseigenen Betrieb (VEB) gearbeitet habe.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2004 - L 1 RA 100/01
    Die Entscheidung des BSG zu einem VE Rechenbetrieb Binnenhandel bzw. VEB Datenverarbeitungszentrum (Urt. v. 10.4.2002, B 4 RA 5/02 R) sei auf den VEB Datenverarbeitung nicht übertragbar.

    Sie ist der Auffassung, aus dem Urteil des BSG vom 10. April 2002 (B 4 RA 5/02 R) ergebe sich eindeutig, dass es sich bei Datenverarbeitungsbetrieben nicht um volkseigene Produktionsbetriebe oder diesen gleichgestellte Betriebe handele.

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