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   BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B   

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BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B (https://dejure.org/2008,66886)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B (https://dejure.org/2008,66886)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2008 - B 11a AL 2/08 B (https://dejure.org/2008,66886)
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  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur über die mit der Abschaffung der Alhi zusammenhängenden Fragen höchstrichterlich entschieden worden ist (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 sowie Urteile vom 21. März 2007 - B 11a AL 43/06 R - und vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 48/06 R), sondern in diesen Entscheidungen auch dargelegt worden ist, dass ein besonderer Vertrauensschutz angesichts des Erklärungsgehalts der Erklärung nach § 428 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - selbst bei einer (zweifelhaften) rechtlichen Ausgestaltung als Zusicherung oder öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht angenommen werden kann (vgl nur BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 RdNr 35).
  • BVerfG, 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07

    Nichtannahme einer wegen unzureichender Begründung unzulässigen

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Unabhängig von den Voraussetzungen des Zulassungsgrundes wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht mittlerweile in einem Beschluss vom 7. November 2007 - 1 BvR 1840/07 - eine Verfassungsbeschwerde, die gegen die Höhe der Regelleistung sowie die Abschaffung der Alhi gerichtet war, nicht zur Entscheidung angenommen hat.
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 48/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur über die mit der Abschaffung der Alhi zusammenhängenden Fragen höchstrichterlich entschieden worden ist (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 sowie Urteile vom 21. März 2007 - B 11a AL 43/06 R - und vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 48/06 R), sondern in diesen Entscheidungen auch dargelegt worden ist, dass ein besonderer Vertrauensschutz angesichts des Erklärungsgehalts der Erklärung nach § 428 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - selbst bei einer (zweifelhaften) rechtlichen Ausgestaltung als Zusicherung oder öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht angenommen werden kann (vgl nur BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 RdNr 35).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 43/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur über die mit der Abschaffung der Alhi zusammenhängenden Fragen höchstrichterlich entschieden worden ist (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 sowie Urteile vom 21. März 2007 - B 11a AL 43/06 R - und vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 48/06 R), sondern in diesen Entscheidungen auch dargelegt worden ist, dass ein besonderer Vertrauensschutz angesichts des Erklärungsgehalts der Erklärung nach § 428 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - selbst bei einer (zweifelhaften) rechtlichen Ausgestaltung als Zusicherung oder öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht angenommen werden kann (vgl nur BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 RdNr 35).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur über die mit der Abschaffung der Alhi zusammenhängenden Fragen höchstrichterlich entschieden worden ist (BSG SozR 4-4200 § 20 Nr. 3; SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 sowie Urteile vom 21. März 2007 - B 11a AL 43/06 R - und vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 48/06 R), sondern in diesen Entscheidungen auch dargelegt worden ist, dass ein besonderer Vertrauensschutz angesichts des Erklärungsgehalts der Erklärung nach § 428 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - selbst bei einer (zweifelhaften) rechtlichen Ausgestaltung als Zusicherung oder öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht angenommen werden kann (vgl nur BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 RdNr 35).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 10.04.2008 - B 11a AL 2/08 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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