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   BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B   

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https://dejure.org/2012,6341
BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B (https://dejure.org/2012,6341)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B (https://dejure.org/2012,6341)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2012 - B 3 P 1/12 B (https://dejure.org/2012,6341)
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  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    Die Klägerinnen betonen mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zwar das übereinstimmende Ziel von "ehrenamtlicher" und professioneller Pflege, nämlich die Sicherstellung einer sachgerechten Pflege, gehen aber nicht auf die substantiellen Unterschiede ein, die beide Pflegeformen prägen und einen sachlichen Grund für die geringere Höhe des Pflegegeldes darstellen, das lediglich eine finanzielle Anerkennung für eine "ehrenamtliche" Pflege sein soll, während Pflegedienste für die professionellen Dienstleistungen angemessen honoriert werden müssen (BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1 und BSGE 84, 1 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).

    9 Dass das Schutzgebot für Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG als solches keinen Anspruch auf Leistungen vermitteln kann, ist ebenfalls geklärt (BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2600 § 60 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1).

    Auch der besondere Aspekt des Benachteiligungsverbots von Ehe und Familie im Vergleich zu sonstigen gesellschaftlichen Gruppen (und damit als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG) kann nicht zum gewünschten Ziel führen, weil die Regelung zum Pflegegeld nicht auf die häusliche Pflege durch Ehepartner und Kinder beschränkt ist, sondern alle Formen von "ehrenamtlicher" Pflege (also auch jene durch sonstige Verwandte, Freunde, Nachbarn) umfasst (BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1).

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    5 1. Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist es erforderlich, eine Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    9 Dass das Schutzgebot für Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG als solches keinen Anspruch auf Leistungen vermitteln kann, ist ebenfalls geklärt (BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2600 § 60 Nr. 1; BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51, § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap, RdNr 66 mwN).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass es im SGB XI einen Tageshöchstsatz für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst nicht gibt (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 16/97 R

    Pflegegeld - Pflegestufe III - Sachleistung - Minderung - Härte -

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    Dass in dieser Differenzierung keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu sehen ist, hat der erkennende Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    Die Klägerinnen betonen mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG zwar das übereinstimmende Ziel von "ehrenamtlicher" und professioneller Pflege, nämlich die Sicherstellung einer sachgerechten Pflege, gehen aber nicht auf die substantiellen Unterschiede ein, die beide Pflegeformen prägen und einen sachlichen Grund für die geringere Höhe des Pflegegeldes darstellen, das lediglich eine finanzielle Anerkennung für eine "ehrenamtliche" Pflege sein soll, während Pflegedienste für die professionellen Dienstleistungen angemessen honoriert werden müssen (BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1 und BSGE 84, 1 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 3/05 R

    Leistungen der privaten Pflegeversicherung im EU-Ausland - Kostenprivilegierung

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    13 3. Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 193 SGG (BSG SozR 4-3300 § 23 Nr. 5).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    5 1. Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist es erforderlich, eine Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
    5 1. Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist es erforderlich, eine Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

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