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   BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93   

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https://dejure.org/1994,9315
BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93 (https://dejure.org/1994,9315)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1994 - 4 RA 47/93 (https://dejure.org/1994,9315)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 4 RA 47/93 (https://dejure.org/1994,9315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Dienstbeschädigungsteilrente - Beschäftigung im engeren Staatsdienst der ehemaligen DDR - Erleiden einer Dienstbeschädigung in innerem Zusammenhang mit diesem Dienst - Vollendung des 65. Lebensjahres - Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 2 AAÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93
    Das BSG (BSGE 72, 50, 57 f = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) hat bereits entschieden und hält nach erneuter Überprüfung daran fest, daß § 10 Abs. 5 AAÜG eine abschließende Spezialermächtigung zur Aufhebung auch bindender Leistungsbewilligungen und zur Herabsetzung, Entziehung oder Feststellung des Erlöschens materiell-rechtlicher Ansprüche ist, welche die Anwendung der §§ 45 bis 48 SGB X und die des Art. 19 Satz 2 EV nur für diesen besonderen Eingriffsakt einmalig ausschließt.

    Sie ist lediglich Funktionsnachfolgerin (Art. 13 Abs. 2 EV) und nur gemäß der von ihr in EV Nr. 9 zugesagten nachgehenden Fürsorge (BSGE 72, 50, 56) angehalten, überhaupt Leistungen vorzusehen, die über das im Sozialstaat Unerläßliche hinausgehen.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93
    Das BSG (BSGE 72, 50, 57 f = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1) hat bereits entschieden und hält nach erneuter Überprüfung daran fest, daß § 10 Abs. 5 AAÜG eine abschließende Spezialermächtigung zur Aufhebung auch bindender Leistungsbewilligungen und zur Herabsetzung, Entziehung oder Feststellung des Erlöschens materiell-rechtlicher Ansprüche ist, welche die Anwendung der §§ 45 bis 48 SGB X und die des Art. 19 Satz 2 EV nur für diesen besonderen Eingriffsakt einmalig ausschließt.
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 33/92

    Sonderversorgung - Rentenüberleitung

    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93
    Da die §§ 4, 9 und 11 AAÜG das Regelungsprogramm des EV Nr. 9 im Blick auf Dienstbeschädigungsrenten erfüllt haben, kommt es auf die Frage nach einem Geltungs- oder Anwendungsvorrang des EV Nr. 9 vor dem AAÜG, der nicht besteht (dazu: Vorlagebeschluß des Senats vom 30. März 1994 - 4 RA 33/92), nicht an.
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus BSG, 10.05.1994 - 4 RA 47/93
    Da auch die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 12/405 S 148; BT-Drucks 12/826 S 22 f) nur verdeutlichen, daß § 11 AAÜG die Gleichbehandlung der Sonderversorgungsberechtigten mit in die Rentenversicherung überführten und derjenigen mit nicht darin überführten Ansprüchen sichern soll, hängt das Verständnis der Bestimmung weitgehend von ihrer sachthematischen Verknüpfung mit den §§ 4 Abs. 1 bis 3, 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 und 2 aaO sowie mit EV Nr. 9 Buchst b und e ab.
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 11 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG) in der Fassung des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl I S. 1606, 1677) insoweit Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, als Dienstbeschädigungsteilrenten, die neben Invalidenrenten gewährt wurden, ab 1. August 1991 eingestellt worden sind, und ob § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AAÜG in der Fassung des Renten-Überleitungsgesetzes insoweit Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, als Dienstbeschädigungsteilrenten auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit angerechnet werden, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 8. Juli 1993 - S 5 An 48/92 - - 1 BvL 19/93 - und in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden I. des Herrn N ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Reinhold Dux, Wolfsschlucht 31, 34117 Kassel - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 1994 - 4 RA 49/93 -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 1993 - L 1 An 44/92 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. August 1992 - S (KG) 8 An 4/92 -, d) den Bescheid des Wehrbereichsgebührnisamtes VII vom 23. Juli 1991 - 67-01-00 - in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Wehrbereichsverwaltung VII in Strausberg vom 3. Dezember 1991 - II B 4 Az 20-01-10 -, 2. mittelbar gegen § 11 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 2 AAÜG - 1 BvR 1318/94 -, II. des Herrn G ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Benno Bleiberg und Koll., Schlüterstraße 36, 10629 Berlin - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 1994 - 4 RA 47/93 -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 1993 - L 1 An 40/92 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 30. Juni 1992 - S 5 An 138/92 -, d) den Bescheid der Bezirksregierung Halle vom 20. September 1991 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 1992 - 14. P -, 2. mittelbar gegen § 11 Abs. 5 Satz 2 AAÜG - 1 BvR 1513/94 -, III. des Herrn S ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Benno Bleiberg und Koll., Schlüterstraße 36, 10629 Berlin - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1994 - 4 RA 7/94 -, b) das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 18. Mai 1993 - S 4 An 9/93 -, c) den Bescheid des Wehrbereichsgebührnisamtes VII vom 29. Mai 1992 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Wehrbereichsverwaltung VII in Strausberg vom 18. Dezember 1992 - II B 4.030 Az 20-01-10 -, 2. mittelbar gegen § 11 Abs. 5 Satz 2 AAÜG - 1 BvR 2358/94 -, IV. der Frau J ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Benno Bleiberg und Koll., Schlüterstraße 36, 10629 Berlin - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 23/94 -, b) das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 20. Januar 1994 - L 2 An 27/93 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 8. Juli 1993 - S 3a An 829/92 -, d) den Bescheid des Bundesverwaltungsamtes - Außenstelle Berlin-Lichtenberg - vom 31. Juli 1991 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 7. November 1991 - IX 4 -, 2. mittelbar gegen § 11 Abs. 5 Satz 2 AAÜG - 1 BvR 308/95 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde am 21. November 2001 beschlossen:.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 1994 - 4 RA 47/93 -, das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 1993 - L 1 An 40/92 -, das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 30. Juni 1992 - S 5 An 138/92 - und der Bescheid der Bezirksregierung Halle vom 20. September 1991 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 22. Januar 1992 - 14. P - verletzen den Beschwerdeführer zu 2 in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 7/94

    Dienstbeschädigungsteilrente - Entziehung - Rückwirkung - Rechtsmissbrauch

    beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. Mai 1994 (4 RA 47/93) vorgelegt (Bl 93 bis 107 der BSG-Akte) und trägt vor:.

    Dies hat der Senat im og Urteil vom 10. Mai 1994 (und in dem mit der og Verfassungsbeschwerde angefochtenen Urteil vom selben Tage - 4 RA 47/93 - sowie in einer Reihe weiterer Urteile) im einzelnen ausgeführt; das ist den Beteiligten bekannt.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 23/94

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Dienstbeschädigungsteilrente - Gewährung

    Dies hat der Senat im og Urteil vom 10. Mai 1994 und in der nicht veröffentlichten, mit der og Verfassungsbeschwerde angefochtenen Parallelentscheidung vom selben Tage - 4 RA 47/93 - sowie in einer Reihe weiterer Urteile (zuletzt im og Urteil vom 29. September 1994) im einzelnen ausgeführt; das ist den Beteiligten bekannt.
  • BVerfG, 22.01.2003 - 1 BvR 1513/94

    Wert des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 1994 - 4 RA 47/93 -,.
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