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   BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94   

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https://dejure.org/1995,782
BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94 (https://dejure.org/1995,782)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 RK 20/94 (https://dejure.org/1995,782)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 RK 20/94 (https://dejure.org/1995,782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB V § 27 Abs. 1 Nr. 1; SGB V § 28 Abs. 1
    Keine Erstattung von bei Arztbesuch entstehenden Dolmetscherkosten L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerhörige Patientin engagiert Gebärdendolmetscher für Arztbesuch - Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 109
  • NJW 1996, 806
  • MDR 1995, 1045
  • NZS 1996, 68
  • VersR 1996, 257
  • BB 1995, 1752
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Der Senat kann offenlassen, ob die formellen Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V in der hier anwendbaren Fassung des Gesundheits-Reformgesetz (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2477) erfüllt sind (vgl dazu BSGE 73, 271, 273ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) und ob der minderjährige Sohn der Kläger einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch dadurch wirksam an seine Eltern abtreten konnte, daß diese in seinem Namen die Abtretung vornahmen (vgl dazu § 181 BGB).
  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 2/72
    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Erfaßt § 28 Abs. 1 S 2 SGB V (vgl dazu auch § 15 Abs. 1 S 2 SGB V) demnach nur Tätigkeiten, die ihrer Natur nach unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählen und die der Arzt aufgrund seines Fachwissens verantworten, dh überwachen und leiten kann, so darf das Tätigwerden von Personen, die für ihre Berufsausübung ein ganz anderes Fachwissen benötigen, nicht als eine zur ärztlichen Behandlung gehörende Hilfeleistung gerechnet werden, zB handwerklich-technische Leistungen eines Optikers (vgl dazu BSGE 36, 146, 149 f = SozR § 368 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 6; vgl ferner Schneider, aaO, § 22 RdNr 44; von Maydell, aaO, § 28 RdNrn 20 und 21 mwN; Zipperer, aaO, § 28 SGB V RdNr 3).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Dabei reicht es aus, wenn eine Leistung in einer Satzung oder Rechtsverordnung geregelt ist, sofern nur die ermächtigende Grundnorm in einem formellen Gesetz enthalten ist (Heinze in Sozialrechtshandbuch - SRH - B 8 RdNr 36 unter Hinweis auf BSGE 35, 164, 165 f = SozR § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    In ihr wird zu § 28 Abs. 1 ausgeführt (BT-Drucks 11/2237, S 171):.
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    Der Senat kann offenlassen, ob die formellen Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V in der hier anwendbaren Fassung des Gesundheits-Reformgesetz (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2477) erfüllt sind (vgl dazu BSGE 73, 271, 273ff [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) und ob der minderjährige Sohn der Kläger einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch dadurch wirksam an seine Eltern abtreten konnte, daß diese in seinem Namen die Abtretung vornahmen (vgl dazu § 181 BGB).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94
    In seinem Urteil vom 12. Oktober 1988 (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71) hat der 3. Senat des BSG entschieden, daß der Krankenhausträger zu einem Rechtsstreit zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse (KK) über einen Anspruch auf Krankenhauspflege grundsätzlich auch dann nicht notwendig beizuladen ist, wenn sich der Versicherte bzw ein betroffener Angehöriger bereits im Krankenhaus aufhält, zB bei Unterbringung zur Pflege oder zur Verwahrung.
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nicht deutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f; bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).

    Das entspricht der allgemein für alle Sozialleistungen geltenden Vorschrift des § 17 Abs. 2 SGB I. Ob und inwieweit diese Regelung auch auf die Beziehung zwischen einem hörbehinderten Menschen und seinem Therapeuten anzuwenden ist, mit der Folge, dass die Grundsätze des BSG-Urteils vom 10.5.1965 (BSGE 76, 109 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1) insoweit nicht mehr zur Anwendung kommen können, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Die Leistungen dieser Berufe sind nicht dem Tätigkeitsbereich des Arztes selbst zuzurechnen, sondern werden teilweise ebenfalls unmittelbar den Heilmitteln zugeordnet (zum Ganzen vgl etwa Peters, Handbuch der Krankenversicherung, aaO, § 15 SGB V RdNr 52, 54, 57; BSGE 76, 109, 111 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 4 KR 147/14

    Krankenversicherung

    Die Beklagte verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Mai 1995 (1 RK 20/94).

    Wie bereits das SG zutreffend unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 10. Mai 1995 (1 RK 20/94; vgl. aber auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2006, L 7 VG 9/05) festgestellt hat, besteht insoweit auch keine (planwidrige) Gesetzeslücke, die im Wege der Rechtsprechung geschlossen werden kann.

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