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   BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R   

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https://dejure.org/2000,734
BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R (https://dejure.org/2000,734)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R (https://dejure.org/2000,734)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 9/99 R (https://dejure.org/2000,734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Sonderbedarf - Zulassung - Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtungsbefugnis - Revision - Verwaltungsakt - Drittschutz

  • Judicialis

    SGG § 161 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1814
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R
    Die Revision gegen ein Urteil, das eine Klage mangels Anfechtungsbefugnis abgewiesen hat, betrifft nicht lediglich "das Verfahren" im Sinne des § 161 Abs. 4 SGG, sondern erfordert die inzidente Beurteilung auch materiell-rechtlicher Fragen (allg Meinung, vgl zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84).

    Ein Rechtsreflex in dem Sinne, daß sich aus der Wirkung im Interesse der Allgemeinheit zugleich eine Begünstigung auch einzelner Dritter ergibt, reicht nicht aus, um eine Regelung als drittschützend anzusehen (hM, vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84 mwN).

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß Vertragsärzte grundsätzlich nicht befugt sind, an Krankenhausärzte erteilte Ermächtigungen anzufechten (s zuletzt BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40).

    Sie sind nur im Interesse der Allgemeinheit, nämlich im Interesse der Versicherten an einer möglichst leistungsfähigen und lückenlosen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, erlassen worden (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84; betr Sonderbedarfszulassungen vgl auch BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 5/6).

    Soweit die Regelungen die bereits niedergelassenen Vertragsärzte faktisch dadurch begünstigen, daß diese über die Bestimmungen der Zulassungsbeschränkungen in §§ 99 ff SGB V iVm §§ 12 ff Zulassungsverordnung für Vertragsärzte vor Konkurrenz geschützt werden, handelt es sich lediglich um rechtlich unerhebliche Folgewirkungen (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84 f).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R
    Sie sind nur im Interesse der Allgemeinheit, nämlich im Interesse der Versicherten an einer möglichst leistungsfähigen und lückenlosen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, erlassen worden (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84; betr Sonderbedarfszulassungen vgl auch BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 5/6).

    Bei der Prüfung der Entscheidung auf Willkürlichkeit ist zu berücksichtigen, daß die Zulassungsgremien bei der Bewertung, ob ein besonderer Versorgungsbedarf besteht, einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum haben (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Denn es bleiben jedenfalls Verstöße gegen das Prozessrecht rügbar, die sich nur als prozessuale Konsequenz aus fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts ergeben (Meyer-Ladewig, aaO, § 161 RdNr 10a; Krasney/Udsching, aaO, IX. Kap RdNr 344), bzw die eine inzidente Beurteilung materiell-rechtlicher Fragen erfordern (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 84; SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 22; Ulmer in Hennig, SGG, § 161 RdNr 45, Stand Februar 2004; Pietzner in Schoch/Schmidt-Assmann/Protzner, VwGO, § 134 RdNr 77, Stand März 1999).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Eine Berechtigung zur Anfechtung mit der Folge gerichtlicher Überprüfung kann - entgegen der Auffassung des LSG - nicht allein darauf gestützt werden, dass die Genehmigungserteilung nach Ansicht des Klägers gegen das sog Willkürverbot verstößt, dh auf gravierenden Rechtsverstößen beruht und ihn schwer beeinträchtigt (zu dieser Konkretisierung des Willkürmaßstabs siehe - in Anknüpfung an die Rechtsprechung des BVerwG - vor allem BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 S 85; vgl ferner BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 S 23; s auch zuletzt BSGE 90, 207, 210-212 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 S 105 f).

    Eine inhaltliche Überprüfung auf solche schweren Rechtsfehler setzte schon nach der früheren Rechtsprechung des BSG stets voraus, dass der angegriffenen Rechtseinräumung ein grundsätzlicher Nachrang gegenüber der Position des Anfechtenden innewohnte (s BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40 zur Anfechtung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 4 zur Anfechtung einer Sonderbedarfszulassung; BSGE 90, 207 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 47 zur Anfechtung einer Institutsermächtigung; vgl ferner BSGE 88, 6, 9 ff, 14 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 6 S 41 ff, 46 ff zur Anfechtung der Auswahl eines Belegarztes).

  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Eine Anfechtungsbefugnis ist also gegeben, wenn der maßgeblichen Norm ein Rechtssatz zu entnehmen ist, der zumindest auch den Individualinteressen des Anfechtenden zu dienen bestimmt ist; nicht ausreichend ist dagegen eine Reflexwirkung in dem Sinne, dass sich aus einer im Interesse der Allgemeinheit oder im Interesse eines bestimmten Personenkreises erlassenen Norm zugleich auch eine Begünstigung einzelner Dritter ergibt (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 40; SozR 3-2500 § 101 Nr. 4; BVerwGE 111, 354, 357 = NJW 2001, 909 mwN).
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