Rechtsprechung
   BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3099
BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R (https://dejure.org/2007,3099)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R (https://dejure.org/2007,3099)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - B 7a AL 8/06 R (https://dejure.org/2007,3099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als Alleingesellschafter

  • openjur.de

    Versicherungspflichtverhältnis; GmbH-Geschäftsführer; Ehegatte als Alleingesellschafter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit - Voraussetzungen für die Zahlung von Arbeitslosengeld - Tätigkeit als Geschäftsführer einer ...

  • Judicialis

    SGG § 103 Satz 1; ; SGB III § 24 Abs 1; ; SGB III § 25 Abs 1 Satz 1; ; SGB III § 123 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 24 Abs. 1 § 25 Abs. 1 S. 1
    Versicherungspflicht einer GmbH-Geschäftsführerin als Ehegattin des Alleingesellschafters der GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau als Geschäftsführerin sozialversicherungspflichtig

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Tätigkeit als Geschäftsführerin einer GmbH, deren Alleingesellschafter der Ehemann ist, kann eine abhängige Beschäftigung sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R
    Vor diesem Hintergrund war das LSG zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, gewissermaßen "ins Blaue hinein" zu ermitteln, wenn weder Anhaltspunkte für entsprechende Umstände noch entsprechender Vortrag der Beteiligten vorlag (vgl dazu: BSGE 78, 207, 213 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R).
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R
    Vor diesem Hintergrund war das LSG zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, gewissermaßen "ins Blaue hinein" zu ermitteln, wenn weder Anhaltspunkte für entsprechende Umstände noch entsprechender Vortrag der Beteiligten vorlag (vgl dazu: BSGE 78, 207, 213 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; BSG, Urteil vom 7. Mai 1998 - B 11 AL 81/97 R).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R
    Ob ein solches Versicherungspflichtverhältnis vorliegt, beurteilt sich nach den Grundsätzen, die Lehre und Rechtsprechung zum Begriff des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses in der Sozialversicherung entwickelt haben (vgl nur zur Beschäftigung bei einem Ehegatten zuletzt BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 34/02 R - mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Ebenso hat das BSG bereits entschieden, dass die Gewährung einer Tantieme als solche nicht genügt, um eine Beschäftigung auszuschließen (vgl BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - USK 2007-53) .

    Das BSG hat in der Vergangenheit in seiner Rechtsprechung - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts - auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (BSG Urteil vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 8.12.1987 - 7 RAr 25/86 - USK 87170; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975; BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7 S 6; BSG Urteil vom 28.1.1992 - 11 RAr 133/90 - USK 9201; BSG Urteil vom 11.2.1993 - 7 RAr 48/92 - USK 9347; im konkreten Fall abgelehnt: BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - USK 2007-53; umgekehrt allerdings : BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 S 37) .

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Danach konnte eine rechtlich bestehende Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse überlagert sein und eine selbstständige Tätigkeit etwa vorliegen, wenn ein Geschäftsführer aufgrund seiner Stellung in der Familie die Geschäfte der Gesellschaft wie ein Alleingesellschafter nach eigenem Gutdünken führte und die Ordnung des Betriebes prägte, er "Kopf und Seele" des Unternehmens war oder er - wirtschaftlich gesehen - seine Tätigkeit nicht wie für ein fremdes, sondern wie für ein eigenes Unternehmen ausübte (vgl etwa BSG Urteil vom 23.9.1982 - 10 RAr 10/81 - SozR 2100 § 7 Nr. 7 S 6; BSG Urteil vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85; BSG Urteil vom 8.12.1987 - 7 RAr 25/86 - juris RdNr 31; BSG Urteil vom 11.2.1993 - 7 RAr 48/92 - juris RdNr 23 ff; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - juris RdNr 21; BSG Urteil vom 28.1.1992 - 11 RAr 133/90 - USK 9201; im konkreten Fall abgelehnt: BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - juris; umgekehrt allerdings : BSG Urteil vom 6.2.1992 - 7 RAr 134/90 - BSGE 70, 81 = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    aa) Das BSG hat in der Vergangenheit in seiner Rechtsprechung - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts - auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (BSG Urteil vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 8.12.1987 - 7 RAr 25/86 - USK 87170; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975; BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7 S 6; BSG Urteil vom 28.1.1992 - 11 RAr 133/90 - USK 9201; BSG Urteil vom 11.2.1993 - 7 RAr 48/92 - USK 9347; im konkreten Fall abgelehnt: BSG Urteil vom 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - USK 2007-53; umgekehrt allerdings : BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 S 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht